Umfirmierung Umstellung der Arbeitsverträge - in wieweit ist der BR informationspflichtig oder auch mitbestimmungspflichtig?
Hallo Forum, ich bin neu Gewählter BRV und unsere GL hat mir mitgeteilt das die Firma zum ende des Jahres umfirmiert werden soll. Aus diesem Grund sollen alle MA einen neuen Arbeitsverträge bekommen. In wie weit, sind wir Informationspflichtig oder auch Mitbestimmungspflichtig?
Danke im Voraus Marcus
Community-Antworten (1)
13.09.2006 um 14:05 Uhr
HAllo Marcus, ich sehe hier die §§111 ff BetrVG in Verbindung mit §613a BGB. Rechtsbeistand beschließen und die Sache überprüfen lassen.
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