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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umfirmierung

TI
Tessa I
Jun 2021 bearbeitet

Hallo, ich habe heute auch mal eine Frage, in der Hoffnung, dass ich Hilfe bekomme - trotz aufgelösten Betriebsrats. Ich war seinerzeit auch im Betriebsrat unserer Firma tätig, welcher sich leider mangels Interesse aufgelösten musste. Unsere Firma hat sich nach der Wende 1990 neu aufgestellt. Es war ein flukturierendes Geschäft, welches dann aus Altersgründen unter beibehalten des ursprünglichen Namens bereits mehrfach veräußert wurde. Mittlerweile gehören wir zu einem großen Unternehmen, welches so nach und nach in einem schleichenden Prozess den Innendienst zentralisiert. In anderen Standorten wurde bereits versucht einen Betriebsrat neu aufzustellen, was aber seitens der Unternehmensführung im Keim erstickt wurde. Nun soll es ab 01.07. zu einer Umfirmierung kommen und wir sollen neue Arbeitsverträge bekommen. Einige Mitarbeiter haben auch schon einen Aufgebungsvertrag zu miesen Konditionen angeboten bekommen. Meine Frage, was müssen wir jetzt generell beachten? Ich selbst bin weiterhin Mitglied in der NGG-Gewerkschaft. Vllt kann uns ja jemand moralische Unterstützung leisten. Wäre super! Vielen Dank!

21302

Community-Antworten (2)

C
celestro

26.06.2021 um 14:42 Uhr

alle Mitarbeiter sollten einen Anwalt aufsuchen und klären, ob es neuer Arbeitsverträge überhaupt bedarf

K
kratzbürste

26.06.2021 um 16:03 Uhr

Wenn du in der NGG bist, nehme Kontakt auf. Immerhin hast du ja über die Gewerkschaft Rechtsschutz. Auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben, bevor man sich beraten hat.

Verträge " bekommt " man nicht. Höchstens ein Angebot, das man nicht annehmen muss. Der alte Vertrag war vielleicht besser - und man behält ihn dann einfach.

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