Hallo Forum, ist die Geschäftleitung verpflichtet bei schriftlicher Abmahnung eines Mitarbeiters, den Betriebsrat zeitgleich zu informieren.? Wenn ja, welcher Paragraph ist der entscheidende?
Erstellt am 13.09.2006 um 09:56 Uhr von Frank B. Es kommt mit unter auf die Abmahnung an. Im Normalfall nicht, bei Betriebsbuße ja §87 Abs.1 BetrVG.