Erstellt am 12.09.2006 um 17:42 Uhr von w-j-l
Dann mußt Du ihm einfach klar machen, dass es dazu eine Wahl braucht. Er ist ohne Wahl definitiv NICHT der BRV. Das Ganze hat, wenn ihr so weiteragiert, auch massive Konsequenzen bzgl. der Wirksamkeit aller Beschlüsse, die ihr als BR fasst.
Erstellt am 12.09.2006 um 21:25 Uhr von Fayence
@ Monika
Die Wahlen des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sind auf ihre Rechtmäßigkeit hin gerichtlich überprüfbar. Für ein derartiges "Amtsenthebungsverfahren" gilt die Zweiwochenfrist des §19 Abs.2 BeterVG analog.
Anfechtungsberechtigt sind auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft und jedes BR-Mitglied, aber nicht der AG, BR und einzelne AN des Betriebs.
(DKK, 10. Aufl., §26, RN 16)
P.S.
Seid Ihr in Eurem Betrieb jetzt schon zu Zweit? Siehe Beitrag 46375.