Versetzung - welcher Betriebsrat muß dann der Versetzung zustimmen?
Hallo, bei uns soll ein Kollege von einer Filiale (Chemnitz) in eine andere Filiale (München)versetzt werden, welcher Betriebsrat muß dann der Versetzung zustimmen, der Aufnehmende, der Abgebende oder Beide ?
Community-Antworten (3)
12.09.2006 um 10:50 Uhr
Beide: Der abgebende mus der Versetzung zustimmen und der Aufnehmende wie zur einer Einstellung der Versetzung zustimmen!
12.09.2006 um 10:59 Uhr
Es bedarf im Falle einer geplanten Versetzung eines AN in einen anderen Betrieb des AG neben der Zustimmung des BR des aufnehmenden Betriebes auch der Zustimmung des abgebenden Betriebes, wenn der AN mit der Versetzung nicht einverstanden ist(BAG v. 20.09.1990- 1 ABR 37/90). Für die Wahrnehmung ist nicht der GBR zuständig. Das Beteilugungsrecht des BR kann auch nicht deswegen von vornherein ausgeschlossen werden, weil der von der Versetzung betroffene AN mit der Versetzung einverstanden ist BAG v. 18.02.1986 - 1 ABR 27/84). Das MBR entfällt nur dann, wenn der AN die Versetzung selbst gewünscht hat oder diese seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht (BAG v. 20.09.1990 - 1 ABR 37/90).
12.09.2006 um 11:07 Uhr
Danke Nanu, diese Antwort habe ich gebraucht !
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