Erstellt am 11.09.2006 um 15:42 Uhr von Fayence
Newcomer,
die Bekanntgabe/Veröffentlichung von Betriebsvereinbarungen ist eine verpflichtende Angelegenheit des Arbeitgebers!!!
Aber es spricht doch nichts dagegen, z.B. auf einer Betriebsversammlung über den Abschluss einer BV zu berichten!
Erstellt am 11.09.2006 um 18:09 Uhr von Lotte
Fayence,
und wenn der AG seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, dürfen sie die BV auch selbst bekannt geben und veröffentlichen.
Siehe DKK §77 RN33
Erstellt am 11.09.2006 um 18:24 Uhr von Fayence
Lotte,
da machen sich grad die unterschiedlichen Kommentierungen bemerkbar! ;-))
Dieser Passus ist z.B. im Fitting nicht enthalten und Richardi verweist auf den §23 BetrVG.
Erstellt am 12.09.2006 um 09:42 Uhr von wölfchen
Habe gerade mal zu der Thematik im Erfurter Kommentar nachgeschmökert, auch die halten sich zu dem Punkt bedeckt, habe lediglich die Aussagen gefunden:"Die in Abs.2 S.2 vorgeschriebene Auslage im Betrieb (auch durch Intranet möglich - L/K Rn.10 - ...." (leider ist mir L/K nicht geläufig, weiß nicht, was sich dahinter verbirgt).
Und zu den Publizitätspflichten nach dem NachweisG. ist ein Hinweis auf: Fischer BB 2000, 354; 1142 unter Hinweis auf einen Kammerbeschluß des BetrVerfG (aber auch mit diesem Hinweis kann ich nicht sehr viel anfangen, vielleicht gibt es jedoch im Forum jemanden, dem dieses zugänglicher ist)
Erstellt am 12.09.2006 um 10:41 Uhr von bernd
Veröffentlich die BV doch einfach im Intranet.
Wenn der AG das verhindern will, müsste er über Gericht gehen (und dieses bezahlen)und das Gericht muss entscheiden ob ja oder nein. Wenn das Gericht feststellt, dass die Veröffentlichung nicht rechtmäßig ist, wird sie ebend durch Euch wieder runtergenommen von der Seite. Wo ist das Problem?