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130std Kraft - hat die ein Recht auf Vollzeit?

D
derNobbi
Jan 2018 bearbeitet

HAllo zusammen

wer kann mir bei meiner suche helfen ????

ich glaube zu wissen das es ein BAG Urteil zu 130 std Kräften gibt ,das besagt , wenn eine 130 std Kraft einen längeren Zeitraum mit mehr als 160 std GEPLANT wird , hat es eine Anrecht auf Vollzeit .

So nun mein Problem,

  1. stimmt das ??

  2. wenn ja wo finde ich das Urteil ??

vielen Dank im vorraus

2.06401

Community-Antworten (1)

H
Heini

10.09.2006 um 21:21 Uhr

Gleiche Problematik gab es vor einigen Jahren bei einem Schuhdiscounter. Teilzeitmitarbeiter arbeiteten über einen langen Zeitraum wie die Vollzeitmitarbeiter. Als der Discounter die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit zurück fahren wollte und ein Teil der Arbeit durch neu eingestellt geringfügig Beschäftigte erledigen lassen wollte, klagten die Betroffenen. Ergebnis der Klage, alle klagenden Teilzeitmitarbeiter mussten auf Anordnung des Arbeitsgerichts in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden.

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