Guten Tag,
Ich bin neues Betriebsratsmitglied in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen. Wir verhandeln mit der Geschäftsleitung gerade den Fall einer Arbeitnehmerin, die bei gleichem Alter, gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung deutlich schlechter verdient als ein männlicher Kollege. Der AG macht geltend, der Unterschied habe sich historisch ergeben, die ANin wurde im Zuge eine Einstellungswelle von einer freien zu einer festangestellten Mitarbeiterin, der Kollege hat eine Planstelle bekommen. Es bestehe also keine Benachteiligung nach Geschlecht, sie habe schlicht "Pech gehabt". Sie hat allerdings über Jahre etliche Male um eine Honorar- bzw. Gehaltserhöhung nachgefragt, man hat sie ihr stets verweigert. Die Personalabteilung sieht ebenfalls keinen Verstoss gegen das AGG, da die ungleichbehandlung nicht systemisch sei, sondern die ANin ein Einzelfall.
Als Betriebsrat haben wir deutlich gemacht, dass wir "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" als Priorität ansehen. Der AG hat daraufhin vorgeschlagen, die Mittel für die Anhebung des Gehalts quasi umzulegen: nämlich die freiwillige Lohnerhöhung, die ab nächstem Jahr alle Festangestellten bekommen, prozentual umzuverteilen. Im Prinzip läuft das auf eine Deckelung hinaus: Mitarbeiter über einem bestimmten Gehalt bekommen nichts, andere dafür aber mehr.
Meine Frage ist nun: Hat der Betriebsrat dabei ein mitbestimmungsrecht? Es geht ja nicht um eine bestimmte Abteilung, sondern um Gehaltsstufen. Der AG ist der festen Ansicht, er könne das allein bestimmen.
Es ist im übrigen nicht so, dass die Gehaltserhöhung für die ANin ohne diese Maßnahme nicht möglich wäre, der AG verweigert sich hier einfach.

Entschuldigt die lange Frage, ich habe zwar schon einige Gesetzestexte gelesen, bin aber noch auf keine Antwort gestoßen.