Erstellt am 15.09.2018 um 23:04 Uhr von Krambambuli
Ich fürchte, die Frage kann man so kaum beantworten. Ich würde einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.
Zwischendurch kannst du ja mal die Kommentare zum § 1 BetrVG lesen (Fitting oder Däubler).
Erstellt am 15.09.2018 um 23:20 Uhr von DummerHund
Meine Bücher sind teilweise 15 Jahre alt, aber § 1 BetrVG dürfte sich inhaltlich da nicht so sehr geändert haben. Schaue im Laufe des Sonntages mal nach. Danke erstmal für den Anstoß
Erstellt am 16.09.2018 um 10:34 Uhr von Pjöööng
"Wann spricht man rechtlich von Betrieb im Betrieb?"
Meines Wissens: Nie!
Erstellt am 16.09.2018 um 11:22 Uhr von Juri 11
Um deine Frage zu beantworten braucht man tatsächlich mehr Information .
Z.B
1 oder 2 Geschäftsführer
1 oder 2 Personalabteilungen / Fibo
Betriensvereinbarungen die für AundB gelten .
Erstellt am 16.09.2018 um 14:11 Uhr von MaJoK
Die Spedition ist Auftragnehmer für den Versand und ist sicher eine eigenständige Firma,da sie ja eigene Sub Unternehmer beschäftigt, die LKW Fahrer. Das heisst aber auch, dass die LKW Fahrer selbstständig sein müssen oder wieder einer weiteren Firma angehören.
Jede Firma hat je nach Größe ihren eigenen Betriebsrat! Und damit ist jeder BR nur für seine Firma zuständig.
Um deiner Formulierung zu folgen wäre die Spedition eine Firma auf dem Betriebsgelände des Versenders, vermutlich hat sie dort Räume angemietet oder zur Verfügung gestellt bekommen.
Erstellt am 17.09.2018 um 21:32 Uhr von DummerHund
Sorry für das jetzt erst späte melden. Habe nun zwar den Fitting mit auf dem LKW, aber Schicht und Fahrzeit hatten es mir bisher nicht zugelassen den ganzen § 1 BetrVG IM Wortlaut durch zu lesen.. Kurz zur Erklärung: Betrieb A stellt Produkte her. Hat in Deutschland mehrere Niederlassungen und einen Betriebsrat. Betrieb B, das nicht dem Betrieb A angehöhrt ist auf dem Gelände und den Hallen der Firma A ansässig und Vertreibt und disponiert die Produkte Europaweit. Firma B hat auch einen Betriebsrat Deutschlandweit. Beide Betriebsräte existieren schon sein ewigen Zeiten. Ich selbst gehöre dem Betrieb C an; fahre also im Sub. In Leipzig zum Beispiel kommen dann urplötzlich Regelungen um die Ecke; ich soll langärmlige Kleidung während der Verladung tragen.... kurze Zeit Später...ich soll Schutzbrille tragen. In Uphusen bei Bremen kommt dann urplötzlich ne Regelung man solle Schutzhelm bei Verladung tragen; dies sogar wenn ich auf offenem Gelände nur 2 stunden auf meinem Auflieger sitze ohne das ich beladen werde. Wenn Betrieb A die Regelung wünscht, wäre Betrieb B und der Betriebsrat von Betrieb B nicht erst einmal nach § 80 BtrVG zu unterrichten? und müsste hier nicht in jedem Einzelfall eine Gefährdungsanalyse in Beteiligung des Betriebsrates B erstellt werden? Wie kann ich als Sub Fahrer überhaupt wissen ob hier alles seinen richtigen Gang gegangen ist.....Zumal mir seit letzter Woche ein Spruch in den Ohren klingelt den der Leiter von Betrieb B mir gegenüber sagte...…. Meine Halle meine Regeln... Erstmal Danke die bis hierher geantwortet haben. Ist mal nicht Eises der einfachen Fragen. Ich bin leider selbst seit Jahren raus aus dem aktiven BR Geschäft
Erstellt am 18.09.2018 um 10:15 Uhr von celestro
der BR muß nur dann einbezogen werden, wenn Regelungen ÜBER das Maß der Gesetze / Regeln eingeführt werden. Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen / Gütern gibt es jedoch schon soviele Sicherheitsregeln ... da würde es mich wundern, wenn "lange Kleidung", "Schutzbrille" etc. da nicht schon abgedeckt sind.
Erstellt am 18.09.2018 um 18:18 Uhr von DummerHund
Es wird nur Alluminiumprofile verladen. Nix mit gefährlichen Stoffen.
Erstellt am 18.09.2018 um 21:30 Uhr von celestro
"Alluminiumprofile"
Zwar keine Ahnung was das sein soll, aber sofern es sich dabei um große / schwere Teile aus Aluminium handelt, wäre zumindest die Sache mit dem Helm nachvollziahbar (außer das man den auch tragen soll, wenn gar nicht verladen wird).
Erstellt am 18.09.2018 um 21:43 Uhr von DummerHund
@celestro. Wir lesen uns nun ja schon seit Jahren hier. Die Profile werden in Paketen verpackt. Länge mal 3 Meter mal 12 Meter. Paket so zwischen 300 und 800 kg schwer. Helm bei der Verladung leuchtet ja ein. Nur wenn ich zwei Stunden auf dem Gelände stehe und ich sitze, ohne das sich was tut auf der Ladefläche meines Aufliegers, und werde wegen Helmpflicht angemacht, werde ich doch sauer. Wenn es so richtig wäre wäre es ja auch in Ordnung, nur mir geht es nach Eingangsfrage und um die rechtliche Stellung der einzelnen Betriebsräte und deren Mitbestimmungsrechte. Meine Recherchen bisher haben ergeben das nie ein Betriebsrat mit eingebunden wurde.
Erstellt am 18.09.2018 um 23:44 Uhr von celestro
also ist da überall Helmpflicht ? Dann muß man sich da auch eigentlich dran halten.
aber wie gesagt ... wenn da vom Gesetz her nicht direkt Helmpflicht angesagt ist, dann müßte der BR eigentlich mitbestimmen.
Erstellt am 20.09.2018 um 00:16 Uhr von DummerHund
celestro, wenn schon immer Helmpflicht bestehen würde in dem einem Werk. Oder aber schon immer Langärmlige Kleidung in dem anderen Werk, wäre die Sache ja in Ordnung. Aber Hersteller A kann nicht Spediteur B einfach so auferlegen das und das sind jetzt die neuen Regeln. Jeder Betrieb für sich hat einen BR. Ob aus Sicherheitsgründen oder sonst was, hätte hier ein BR mit einbezogen werden müssen. Dies scheint hier offensichtlich nicht geschehen zu sein.
Erstellt am 20.09.2018 um 01:04 Uhr von celestro
"Ob aus Sicherheitsgründen oder sonst was, hätte hier ein BR mit einbezogen werden müssen."
Diese Meinung teile ich so völlig pauschal nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man unter einbeziehen versteht, der hat mitzureden.
Erstellt am 20.09.2018 um 21:19 Uhr von DummerHund
Einbeziehen heisst doch auch die Unterrichtung nach § 80 BetrVG. War heute in den Bremer Werk. Alle laufen auf dem Hof ohne Helm rum. Machen dies die LKW Fahrer, ohne das eine Verladung statt findet werden sie angeraunst. Dies bestätigt meine Vermutung, die Vorgesetzten der Speditionsfirma handeln eigenmächtig.