Zuschläge/weihnachtsgeld
Hallo,unser arbeitgeber teilte uns mit,das er nur dann weiterhin alle zuschläge (samstag,-sonntag,-feiertag,-überstunden und nachtzuschlag)zahlen wird,wenn die kollegen "schriftlich" auf 20% ihres weihnachtsgelds verzichten...meines wissens sind die zuschläge im tarifvertrag festgelegt...was kann der BR tun bzw. den kollegen raten???
Community-Antworten (1)
09.09.2006 um 11:15 Uhr
"meines wissens sind die zuschläge im tarifvertrag festgelegt"
Würde ja erst mal nachsehen, was im TV steht...
Verwandte Themen
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Weihnachtsgeld nach Elternzeit
ÄlterHallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwoh
Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitarbeitenden
ÄlterIch bin als BR-Mitglied / Vorsitzender vollumfänglich freigestellt. Meine AG hat auch bei mir die letzten 12 Monate als Durchschnitt für die Entgeltzahlung berechnet. In diesem Zeitraum wurden mir auc
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
ÄlterHallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i
Kein Weihnachtsgeld für Alle
ÄlterNur einige MA bekommen Weihnachtsgeld In unserem Betrieb (Altenheim) gibt es mehrere Vertragsstrukturen. Mehrere MAinnen sind gestellt, d.h. vom vorherigen Eigentümer übernommen zu alten Vertragsbedi