Erstellt am 08.09.2006 um 11:48 Uhr von Fayence
Prinzessin,
unter § 51 Abs.2 BetrVG lese ich, dass der BETRIEBSRAT des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs zu der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats einzuladen hat.
Sehe ich nicht als alleinige Aufgabe des BRV! Wäre doch ein schöner TOP für Eure nächste Sitzung!
Was die Gültigkeit von Beschlüssen durch den KBR betrifft, hilft vielleicht diese Aussage weiter: Entscheidend ist der Inhalt einer geplanten Regelung sowie das mit ihr verfolgte Ziel. Lässt es sich nur durch eine einheitliche Regelung auf der Konzernebene erreichen, so ist der KBR zuständig; z.B. ein Beschluss über die Einführung eines konzernweiten Informationssystems.
Erstellt am 08.09.2006 um 12:00 Uhr von Prinzessin
Ja, aber der Konzern-BR hat jetzt einen unglaublichen Beschluss gefasst, den wir so nicht mittragen möchten. Unsere fehlenden Stimmen im Konzern-BR könnten den Beschluss kippen. Deswegen die Frage nach der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse.
Erstellt am 08.09.2006 um 12:04 Uhr von Fayence
Prinzessin,
wenn Du darauf hinaus willst, dass eine Beschlussfassung womöglich deshalb unwirksam ist, weil örtliche BRs zu blöd sind (sorry) einen GBR zu gründen, um aus diesem Vertreter in den KBR zu entsenden... Fehlanzeige!
Erstellt am 08.09.2006 um 12:14 Uhr von Frank B.
Wir haben die Gründung des GBR gerade hinter uns, da auch wir die "GRÖßTEN" sind, war dies meine Aufgabe auf die TO zu setzen.
Deshalb habe ich mich damit beschäftigen müssen. Im Übrigen begeht eure BRV eine grobe Pflichtverletzung nach §23 Abs.1 BetrVG! Dies solltet ihr ihr klarmachen.
Wie Fayence schon schrieb, ab auf die TO, sollte die BRV sich weigern, sprecht dies in einer Sitzung an und schreibt gegebenenfalls eine Ergänzung zum Protokoll damit dies aktenkundig ist.
Was dann noch bleibt ist die Absetzung oder der Gang vor´s Arbeitsgericht.
Erstellt am 08.09.2006 um 12:16 Uhr von Prinzessin
Genauso sieht es aus. Ich als BR-Mitglied stehe der Dummheit und der Faulheit eines BR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters gegenüber, die dieses Amt seit Jahren ausführen und nicht wirklich BetrVG-Wissen haben. Ich kann mich noch blöd anmachen lassen, ich würde in den Krümmeln suchen. Dabei hat er sich 6 Monate lang nicht darum gekümmert. Von sich aus wäre er auf dieses Thema Gesamt-BR gar nicht gekommen. Ich treffe hier auf totale Inkompetenz. Und jetzt will er ohne Beschluss des BR auch noch die zwei Plätze für den Gesamt-BR für sich und seinen Stellvertreter beanspruchen. Es ist grausam.
Erstellt am 08.09.2006 um 12:20 Uhr von Prinzessin
Frank, der Vorschlag ist klasse, aber wenn wir den so durchziehen, dann ist hier in der Firma ein Supergau zu erwarten. Die Belegschaft weiss doch überhaupt nicht was da abgeht. Und über einen Krieg innerhalb des BR würde sich nur die GL freuen.
Erstellt am 08.09.2006 um 12:23 Uhr von Kölner
Aber ein KBR ist doch nur eine "Kann-Einrichtung"...
Ausserdem kann sich der GBR eine Entscheidungsbefugnis vorbehalten.