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Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat - sind bisherige Beschlüsse rechtens?

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prinzessin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

haben das Problem dass wir im Frühjahr BR-Wahlen hatten. Unser "untätige" BR-Vorsitzende hat es bislang versäumt, sich um die Einrichtung eines Gesamtbetriebsrates zu kümmern. Da wir AN-mäßig der größere Betrieb des Unternehmens (2 Betriebe) sind, müßte der das normalerweise in die Hand nehmen, oder? Der Gesamt-BR hat vorher noch nicht existiert, da wir erst Anfang des Jahres durch Übernahme in das Unternehmen gekommen sind. Somit hat auch bislang keine Person an den Konzernbetriebsratssitzungen teilgenommen. Sind die bislang gefassten Beschlüsse des Konzernbetriebrats trotzdem rechtens? Wer kann da helfen? Vielen Dank schon einmal.

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Community-Antworten (7)

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Fayence

08.09.2006 um 13:48 Uhr

Prinzessin,

unter § 51 Abs.2 BetrVG lese ich, dass der BETRIEBSRAT des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs zu der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats einzuladen hat.

Sehe ich nicht als alleinige Aufgabe des BRV! Wäre doch ein schöner TOP für Eure nächste Sitzung!

Was die Gültigkeit von Beschlüssen durch den KBR betrifft, hilft vielleicht diese Aussage weiter: Entscheidend ist der Inhalt einer geplanten Regelung sowie das mit ihr verfolgte Ziel. Lässt es sich nur durch eine einheitliche Regelung auf der Konzernebene erreichen, so ist der KBR zuständig; z.B. ein Beschluss über die Einführung eines konzernweiten Informationssystems.

P
prinzessin

08.09.2006 um 14:00 Uhr

Ja, aber der Konzern-BR hat jetzt einen unglaublichen Beschluss gefasst, den wir so nicht mittragen möchten. Unsere fehlenden Stimmen im Konzern-BR könnten den Beschluss kippen. Deswegen die Frage nach der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse.

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Fayence

08.09.2006 um 14:04 Uhr

Prinzessin, wenn Du darauf hinaus willst, dass eine Beschlussfassung womöglich deshalb unwirksam ist, weil örtliche BRs zu blöd sind (sorry) einen GBR zu gründen, um aus diesem Vertreter in den KBR zu entsenden... Fehlanzeige!

FB
Frank B.

08.09.2006 um 14:14 Uhr

Wir haben die Gründung des GBR gerade hinter uns, da auch wir die "GRÖßTEN" sind, war dies meine Aufgabe auf die TO zu setzen.

Deshalb habe ich mich damit beschäftigen müssen. Im Übrigen begeht eure BRV eine grobe Pflichtverletzung nach §23 Abs.1 BetrVG! Dies solltet ihr ihr klarmachen.

Wie Fayence schon schrieb, ab auf die TO, sollte die BRV sich weigern, sprecht dies in einer Sitzung an und schreibt gegebenenfalls eine Ergänzung zum Protokoll damit dies aktenkundig ist.

Was dann noch bleibt ist die Absetzung oder der Gang vor´s Arbeitsgericht.

P
prinzessin

08.09.2006 um 14:16 Uhr

Genauso sieht es aus. Ich als BR-Mitglied stehe der Dummheit und der Faulheit eines BR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters gegenüber, die dieses Amt seit Jahren ausführen und nicht wirklich BetrVG-Wissen haben. Ich kann mich noch blöd anmachen lassen, ich würde in den Krümmeln suchen. Dabei hat er sich 6 Monate lang nicht darum gekümmert. Von sich aus wäre er auf dieses Thema Gesamt-BR gar nicht gekommen. Ich treffe hier auf totale Inkompetenz. Und jetzt will er ohne Beschluss des BR auch noch die zwei Plätze für den Gesamt-BR für sich und seinen Stellvertreter beanspruchen. Es ist grausam.

P
prinzessin

08.09.2006 um 14:20 Uhr

Frank, der Vorschlag ist klasse, aber wenn wir den so durchziehen, dann ist hier in der Firma ein Supergau zu erwarten. Die Belegschaft weiss doch überhaupt nicht was da abgeht. Und über einen Krieg innerhalb des BR würde sich nur die GL freuen.

K
Kölner

08.09.2006 um 14:23 Uhr

Aber ein KBR ist doch nur eine "Kann-Einrichtung"... Ausserdem kann sich der GBR eine Entscheidungsbefugnis vorbehalten.

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