Informationen aus dem Konzernbetriebsrat erhalten
Unser Unternehmen – eine GmbH – gehört zu einem Konzern, in welchem es auch einen Konzernbetriebsrat gibt. Dieser setzt sich aus ca. 40 entsendeten Mitgliedern der Betriebsräte aus allen Unternehmen des Konzerns zusammen. Innerhalb des Konzernbetriebsrates gibt es auch diverse Fachausschüsse.
Hier nun meine Frage an die Spezialisten:
Muss der von unserem Unternehmen entsandte Betriebsrat unserem gesamten BR-Gremium gegenüber vollumfänglich über die Konzernbetriebsratssitzungen bzw. seine dortigen Tätigen, etwa in den Ausschüssen, Bericht erstatten? Wenn ja, gibt’s hierfür evtl. gesetzliche Regelungen bzw. sonstige Bestimmungen, mit denen wir unser BR-Mitglied „zwingen“ können, alle Mitglieder unseres BR über die Aktivitäten des Konzernbetriebsrats zu unterrichten und schriftliche Unterlagen allen zur Verfügung zu stellen? Gibt es möglicherweise einen Herausgabeanspruch seitens einzelner BR-Mitglieder hinsichtlich schriftlicher Unterlagen des KBR gegenüber unserem entsandten Betriebsrat?
Unser entsandtes BR-Mitglied berichtet nämlich rein gar nichts über den KBR (und das nicht erst seit der jetzigen Amtszeit, sondern auch schon seit etlichen Jahren zuvor…) und leider kann unsere „Liste“ auch keinen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf die BR-Einladung setzen lassen, da wir hierfür keine 25% der BR-Mitglieder zusammen bekommen (da alle anderen von einer anderen „Liste“ sind und dieses aus Prinzip ablehnen) und unser BR-Vorsitzender sich auch beharrlich weigert, weder den Tagesordnungspunkt „Konzernbetriebsrat“ noch einen Tagesordnungspunkt „Anfragen/Verschiedenes“ (wo natürlich keine Beschlüsse gefasst werden könnten...) auf die Tagesordnung zu setzen.
Leider ist es auch mehr als schwierig, diesbezügliche Informationen direkt vom KBR zu erhalten, da unser KBR-Mitglied aufgrund jahrelanger Mitgliedschaft sehr, sehr eng mit den übrigen Mitgliedern „verzahnt“ ist…
Es wäre toll, wenn der ein oder andere in Bezug auf meine Frage irgendwelche Ideen oder Tipps für mich hätte – Dankeschön!
Community-Antworten (2)
07.06.2022 um 11:21 Uhr
In der Regel sollte es schon so sein das die einzelnen Entsandten den örtlichen BR unterrichtet. Wir hatten es jedenfalls so das immer wenn ich auf KBR Sitzung war, auf der nächsten BR Sitzung der TOP Bericht aus dem Konzernbetriebsrat mit auf der Tagesordnung stand. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Da ein KBR aber nur eine geringe originäre Zuständigkeit besitzt Angelegenheiten selbständig und ohne Beauftragung der örtl. BR´s zu erledigen, sollte der BR doch auch im Vorfeld einiges Wissen.
07.06.2022 um 12:18 Uhr
Zwingen könnt ihr den Kollegen nicht. Der KBR ist ein eigenständiges Gremium. Der KBR hat ja auch kein Anrecht darauf eure Unterlagen einsehen zu dürfen. Was der Kollege da treibt ist natürlich nicht schön und normalerweise traut sich das auch kein Delegierter, da man in der Regel längste Zeit im KBR gesessen hat, aber wenn die Mehrheitsverhältnisse so sind und es die anderen nicht stört....
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