Die Antwort habe ich schon bekommen: Sie war hilfreich, aber die wollen und wollen nicht auf mich hören.... :)
Dann wären ja auch alle, vom alten Betriebsrat vereinbarten Betriebsvereinbarungen nichtig.
Wenn sich nicht geändert hat, sieht es schlecht aus! Nur bei neuen Erkenntnissen kann die Sache noch mal neu aufgerollt werden.
Gruß KuK
Antwort 1 Erstellt am 07.09.2006 - 15:16 Uhr von kuk
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