Erstellt am 07.09.2006 um 15:13 Uhr von Kuk
Nein!
Wir haben auch eigene Haushandwerker, aber alles können die nun auch nicht machen!!!
Erstellt am 07.09.2006 um 15:19 Uhr von Matze83
Moment, kommt der Schweißer denn um mal kurz was zu schweißen oder arbeitet er dauerhaft bei euch im betrieb als schweißer und ist eurer betrieblichen Arbeitskoordination untergeordnet?
Wenn er immer bei euch ist (länger als 3 Monate) besteht ein MBR
Erstellt am 07.09.2006 um 15:50 Uhr von Fayence
Kuk und Matze83,
besonders "erfinderisch" in der Auslegung des BetrVG seid Ihr aber nicht... ;-))
Willi,
sollen in Eurem Betrieb bestimmte Arbeiten durch eine eine Fremdfirma übernommen werden, steht Euch nach §90 BetrVG ein Informations- und Beratungsrecht zu.
Ebenfalls habt Ihr zu prüfen, ob ein MBR nach § 111 BetrVG gegeben ist.
Werden die KollegInnen als Leiharbeitnehmer eingesetzt, greift das MBR nach § 99 BetrVG.