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Fremdfirma im Betrieb - Mitbestimmung des BR?

W
willi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Hat der BR mitbestimmung bei Einsatz von Fremdfirmen ( Schweisser usw. ) im Betrieb.

Gruß Willi

2.41803

Community-Antworten (3)

K
Kuk

07.09.2006 um 17:13 Uhr

Nein!

Wir haben auch eigene Haushandwerker, aber alles können die nun auch nicht machen!!!

M
matze83

07.09.2006 um 17:19 Uhr

Moment, kommt der Schweißer denn um mal kurz was zu schweißen oder arbeitet er dauerhaft bei euch im betrieb als schweißer und ist eurer betrieblichen Arbeitskoordination untergeordnet?

Wenn er immer bei euch ist (länger als 3 Monate) besteht ein MBR

F
Fayence

07.09.2006 um 17:50 Uhr

Kuk und Matze83,

besonders "erfinderisch" in der Auslegung des BetrVG seid Ihr aber nicht... ;-))

Willi, sollen in Eurem Betrieb bestimmte Arbeiten durch eine eine Fremdfirma übernommen werden, steht Euch nach §90 BetrVG ein Informations- und Beratungsrecht zu.

Ebenfalls habt Ihr zu prüfen, ob ein MBR nach § 111 BetrVG gegeben ist.

Werden die KollegInnen als Leiharbeitnehmer eingesetzt, greift das MBR nach § 99 BetrVG.

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