Kurzfristige Sitzung - wie kurzfristig zulässig?
Hallöschen Forum, unser BRV will für kommenden Dienstag 0800 eine außerordendliche BR-Sitzung in fremden Räumlichkeiten abhalten. Diese Info habe ich von einem BR-Mitglied, welches am Freitag Überstunden geleistet hat und deshalb die Einladung zu dieser Sitzung vom BRV entgegen nehmen konnte. Ich will damit sagen: Offiziell erhalte ich erst am Montag 0730 (Arbeitsbeginn) in meinen Postfach die Einladung zu o.g. Sitzung. Dazu habe ich 2 Fragen:
- Kann der BRV so kurzfristig (mal eben 24Stunden) eine außerordendliche Sitzung einberufen?
- Kann der BRV den Ort der Sitzung frei wählen, obwohl in unserer Satzung dazu unser Betriebsratszimmer vorgesehen ist? Danke für eure Antworten
Community-Antworten (9)
03.12.2006 um 17:30 Uhr
@wertigo, demzufolge habt ihr euren BRV also doch nicht abgewählt!
Als zu kurzfristig ist die Einladung meiner Meinung nach nicht. Es kommt auf die TOP's an. Du hast immer noch einen Tag Zeit, dich darauf vorzubereiten. Evtl. steht eine Anhörung für eine fristlosen Kündigung an? (3 - Tage Frist) Nicht eure GO sieht den Ort der Sitzung vor, sondern das § 40 III BetrVG! (wieder so ein Unfug..) Kennst du die Begründung, warum die Sitzung in "fremden Räumlichkeiten" (also ausser Haus?) stattfinden soll?
03.12.2006 um 18:08 Uhr
wertigo,
zu 1) Wenn es die Sache erfordert, kann er dieses tun! Allerdings gehört auch zu einer solch kurzfristigen Einladung die Benennung der Tagesordnung.
zu 2) Eine solche Regelung ist überflüssig wie ein Kropf; aber Ihr werdet dafür Eure Gründe haben und Euer BRV bzgl. der anderen Räumlichkeit die seinigen.
Mona-Lisa, ist ein BR denn verpflichtet, die vom AG zur Verfügung gestellten Räume in Anspruch zu nehmen?
03.12.2006 um 18:57 Uhr
@Fayence, ich würde sagen, grundsätzlich ja! Dafür wurde das Sitzungszimmer zur Verfügung gestellt. Klar, es gibt kleiner BR's, die auf andere (Besprechungs-)Räume ausweichen, aber immer doch noch im Haus. Bei weit auseinanderliegenden Betriebsteilen gibt es die Möglichkeit, sich (bei ganz dringenden Fällen) auf halber Strecke zu treffen.
04.12.2006 um 08:47 Uhr
@Mona-Lisa, Danke für deine Reaktion und das gute Gedächtnis. Nein, wir haben ihn nicht abgewählt. Wir sind 7 im BR, und 3 davon reden ihm nach dem Munde. Obwohl ich dazu gerne mehr schreiben würde, doch das gehört hier nicht hin. Jetzt zum Thema: So dringend ist die Sitzung nicht. Die TOPS sind bekannt. Normal hätten wir in einer Woche sowieso unsere ordentliche Sitzung. Wir 3 im BR, die sein Verhalten nicht gut heißen, wollen diese Sitzung nun torpedieren. Wir werden ihm morgen früh kurzfristig mitteilen, dass wir keine Zeit haben, um an der Sitzung teil zu nehmen. Die nächsten beiden Ersatzmitglieder liegen auf unserer Linie. Ich hoffe, dass die Sitzung ausfällt, und wir eine "normale BR-Sitzung" nächste Woche haben. PS. für die lächelnde: in deiner Telefonnummer fehlt eine Zahl. (alle franz. Telefonnummer sind 10 stellig)...;)
04.12.2006 um 08:56 Uhr
@Mona-Lisa, leider habe ich zu schnell geantwortet. Ich finde nichts unter § 40 III BetrVG. Kannst du mir auf die Sprünge helfen? Merci, à bientôt.
04.12.2006 um 09:51 Uhr
@Wertigo,
Ainsi cela ne fonctionne pas!
Fraglich ist, ob ihr "einfach so" an der Teilnahme der Sitzung absagen könnt! Seid ihr 3 im Betrieb, kann kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Ausser ihr seid wirklich unabkömmlich....
Kann also passieren, dass die Sitzung trotzdem stattfindet!
Ich frage mich nur, mit welche Begründung euer BRV gegenüber dem AG die Örtlichkeit der Sitzung mitteilt...
Im § 40 Rd. 108 BetrVG Fitting wird beschrieben, welche Räumlichkeiten der AG dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen hat. U.a.: ....ist auch ein Sitzungszimmer zu Verfügung zu stellen....
Ich seh das schon so, dass dort auch die Sitzungen abzuhalten sind!
".....in deiner Telefonnummer fehlt eine Zahl. (alle franz. Telefonnummer sind 10 stellig)...;)" Mist, jetzt kann ich meine Visitenkarten neu drucken lassen.......... :-))
04.12.2006 um 10:03 Uhr
@Mona-Lisa guten Morgen, wir 3 sind im Betrieb und unabkömmlich. Wir haben es ihm mitgeteilt. Der BRV will die Sitzung dennoch durchführen. Er telefoniert schon nach Ersatzmitgliedern. Ich weiß, dass er keine Ersatzmitglieder laden darf, falls reguläre BR-Mitglieder im Betrieb sind. Er will ja die Sitzung außerhalb durchführen. Gilt dann diese Regel auch? Unser AG stellt uns selbstverständlich einen Raum zur Verfügung, der auch genutzt werden könnte. Wir verstehen nicht, warum er einen anderen Ort aufsuchen will.
Mist, jetzt kann ich meine Visitenkarten neu drucken lassen.......... nicht notwendig, wir wissen, wo du hängst.
04.12.2006 um 10:07 Uhr
@Mona-Lisa, Re: "ich frage mich nur, mit welche Begründung euer BRV gegenüber dem AG die Örtlichkeit der Sitzung mitteilt..."
muss er das dem AG mitteilen?
04.12.2006 um 10:17 Uhr
@Wertigo, "...nicht notwendig, wir wissen, wo du hängst." Hab grad sämtliche Wachleute wieder weggeschickt! Vor lauter Lachen ist meine Alarmanlage losgegangen!
Ich denke schon, das die Räumlichkeit dem AG mitgeteilt werden muss! Der AG sollte ja schon wissen, wo seine AN sind, egal ob BR's oder nicht!
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