Erstellt am 07.09.2006 um 09:05 Uhr von Fayence
Hallo pit47,
von, eine Schulung erhalten "müssen" kann keine Rede sein!
Wäre aber z.B. ein gutes Thema für Eure nächste BV.
Erstellt am 07.09.2006 um 09:44 Uhr von Wolle1
Hallo pit47,
Hallo Fayence
ich würde den Standpunkt vertreten, das zwar nicht alle Mitarbeiter, jedoch der BR eine gleichartige Schulung erhalten sollte, wie sie die leitenden Angestellten erhalten haben. meine Begründung wäre, das der BR nach dem BetrVG verpflichtet ist, die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zu kontrollieren.
MfG Wolle1
Erstellt am 07.09.2006 um 10:25 Uhr von Fayence
pit47 & Wolle1
Sorry, muss meine obige Aussage korrigieren!
AGG § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor
Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz
umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.
(2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der
beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen
hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine
Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung
geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz1.
Aufgrund der Brisanz, die in diesem Gesetz steckt, halte ich darüberhinaus eine intensive Schulung für jedes BRM für absolut verpflichtend! Da kommt noch einiges auf uns zu...
Erstellt am 07.09.2006 um 11:09 Uhr von wolle1
hey Fayence & pit47
Diese Vermutung habe ich auch! Darum meine obige Aussage.
Gleichzeitig besteht auch die Gefahr, das dieses Gesetz missverstanden und zur Befriedigung des Neides zwischen den Kollegen, Abteilungen, Werken usw. benutzt wird. Dann wird es schwer, zu entscheiden ab wann ein Eingreifen notwendig wird.
Mit kollegialem Gruss
Wolle1