Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, speziell zu § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers.
Bei uns haben die leitenden Angestellten ein Halbtags-Seminar zu diesem neuen Gesetz besucht. Dieses Seminar wurde von einer Rechtsanwältin geleitet.
Der Gesetzestext wurde auch am „Schwarzen Brett“ der Geschäftsleitung ausgehängt.

Jetzt sollen alle Mitarbeiter durch ein Merkblatt auf die Unzulässigkeit der im Gesetz beschriebenen Benachteiligungen informiert werden.

Reicht diese Massnahme der Geschäftsleitung aus, oder müssen die Mitarbeiter eine geeignete Schulung mit geeigneten Dozenten (Rechtsanwälte Arbeitsrecht) erhalten?

MfG
pit47