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AGG - Schulung Mitarbeiter?

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pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, speziell zu § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers. Bei uns haben die leitenden Angestellten ein Halbtags-Seminar zu diesem neuen Gesetz besucht. Dieses Seminar wurde von einer Rechtsanwältin geleitet. Der Gesetzestext wurde auch am „Schwarzen Brett“ der Geschäftsleitung ausgehängt.

Jetzt sollen alle Mitarbeiter durch ein Merkblatt auf die Unzulässigkeit der im Gesetz beschriebenen Benachteiligungen informiert werden.

Reicht diese Massnahme der Geschäftsleitung aus, oder müssen die Mitarbeiter eine geeignete Schulung mit geeigneten Dozenten (Rechtsanwälte Arbeitsrecht) erhalten?

MfG pit47

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Community-Antworten (4)

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Fayence

07.09.2006 um 11:05 Uhr

Hallo pit47, von, eine Schulung erhalten "müssen" kann keine Rede sein! Wäre aber z.B. ein gutes Thema für Eure nächste BV.

W
wolle1

07.09.2006 um 11:44 Uhr

Hallo pit47, Hallo Fayence ich würde den Standpunkt vertreten, das zwar nicht alle Mitarbeiter, jedoch der BR eine gleichartige Schulung erhalten sollte, wie sie die leitenden Angestellten erhalten haben. meine Begründung wäre, das der BR nach dem BetrVG verpflichtet ist, die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zu kontrollieren.

MfG Wolle1

F
Fayence

07.09.2006 um 12:25 Uhr

pit47 & Wolle1

Sorry, muss meine obige Aussage korrigieren!

AGG § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz1.

Aufgrund der Brisanz, die in diesem Gesetz steckt, halte ich darüberhinaus eine intensive Schulung für jedes BRM für absolut verpflichtend! Da kommt noch einiges auf uns zu...

W
wolle1

07.09.2006 um 13:09 Uhr

hey Fayence & pit47 Diese Vermutung habe ich auch! Darum meine obige Aussage. Gleichzeitig besteht auch die Gefahr, das dieses Gesetz missverstanden und zur Befriedigung des Neides zwischen den Kollegen, Abteilungen, Werken usw. benutzt wird. Dann wird es schwer, zu entscheiden ab wann ein Eingreifen notwendig wird.

Mit kollegialem Gruss Wolle1

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