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BR-Mitglied in der Elternzeit?

S
Saschu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn ein BR-Mitglied schwanger ist und ab Januar 2007 im Mutterschutz geht und anschließend eine Elternzeit von 3 Jahren beabsichtigt, hat sie dennoch ein Recht auf Ihren Platz im BR. D.h. hat sie ein Recht, weiterhin bei den Sitzungen teilnehmen zu dürfen. Oder muss hier das Ersatzmitglied geladen werden bis die 3 Jahr Elternzeit abgelaufen sind?

Gruß Saschu

2.42506

Community-Antworten (6)

D
DocPille

07.09.2006 um 11:05 Uhr

Auch das Betriebsratsmitglied in Elternzeit ist vollstimmberechtigtes Betriebsratsmitglied.

F
Fayence

07.09.2006 um 11:21 Uhr

Wobei die Kollegin jeweils frei entscheiden kann, ob sie an einer Sitzung teilnimmt! Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

S
Saschu

07.09.2006 um 12:47 Uhr

Gibt es hierzu irgendeinen § der dies stützt? Also wenn die Kollegin darauf besteht, wird sie weiterhin zu den Sitzungen eingeladen?

F
Fayence

07.09.2006 um 13:41 Uhr

Das BAG (Beschluss vom 25.5.2005, AZ: 7 ABR 45/04) stellt ausdrücklich fest, dass die Elternzeit eines Betriebsratsmitglieds weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat nach § 24 BetrVG noch zwangsläufig zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG führt.

Mehr dazu siehe hier:

http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/060502.html

S
Saschu

11.09.2006 um 13:44 Uhr

Hallo, nachmals eine neue Frage hierzu.

Darf das BR-Mitglied auch während der Mutterschutz-Zeit an den Sitzungen teilnehmen. Also 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach?? Gruß Saschu

K
Kölner

11.09.2006 um 13:51 Uhr

@Saschu Vor der MuSch-Zeit möglicherweise. Nachher wohl eher nicht...

Ein BR sollte aber auch nicht die Gesetze ad absurdum führen.

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