Erstellt am 07.09.2006 um 09:05 Uhr von DocPille
Auch das Betriebsratsmitglied in Elternzeit ist vollstimmberechtigtes Betriebsratsmitglied.
Erstellt am 07.09.2006 um 09:21 Uhr von Fayence
Wobei die Kollegin jeweils frei entscheiden kann, ob sie an einer Sitzung teilnimmt! Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Erstellt am 07.09.2006 um 10:47 Uhr von Saschu
Gibt es hierzu irgendeinen § der dies stützt?
Also wenn die Kollegin darauf besteht, wird sie weiterhin zu den
Sitzungen eingeladen?
Erstellt am 07.09.2006 um 11:41 Uhr von Fayence
Das BAG (Beschluss vom 25.5.2005, AZ: 7 ABR 45/04) stellt ausdrücklich fest, dass die Elternzeit eines Betriebsratsmitglieds weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat nach § 24 BetrVG noch zwangsläufig zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG führt.
Mehr dazu siehe hier:
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/060502.html
Erstellt am 11.09.2006 um 11:44 Uhr von Saschu
Hallo,
nachmals eine neue Frage hierzu.
Darf das BR-Mitglied auch während der Mutterschutz-Zeit an den
Sitzungen teilnehmen.
Also 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach??
Gruß
Saschu
Erstellt am 11.09.2006 um 11:51 Uhr von Kölner
@Saschu
Vor der MuSch-Zeit möglicherweise.
Nachher wohl eher nicht...
Ein BR sollte aber auch nicht die Gesetze ad absurdum führen.