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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulung der Betriebsratmitglieder - ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitglieder des Betriebsrates in eine Schulung zu schicken?

S
safaristefan
Nov 2016 bearbeitet

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitglieder des Betriebsrates bzw. den Betriebsratsvorsitzenden in eine Schulung bzw. Vorbildung zu schicken. Bei uns vom Betriebsrat weiß eigentlich keiner so richtig über die ganze Materie bescheid. Wir bräuchten dringend mal eine Grundschulung.

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Community-Antworten (3)

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Rollie

06.09.2006 um 16:10 Uhr

Schulungen sind wichtig und notwendig. Allerdings sollte das auf Initiative des BR's geschehen und entschieden werden und nicht auf Veranlassung des AG's.

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Dame

06.09.2006 um 16:17 Uhr

Hallo safaristefan,

ich würde mal ganz unverbindlich bei WAF anrufen, die helfen euch weiter und machen z. B. auch Seminare bei euch in der Firma. Wir haben dort auch schon ein Inhouse-Seminar gebucht und waren sehr positiv überrascht. Ihr braucht ganz dringend Seminare, sonst ist man dem AG gegenüber echt aufgeschmißen.

S
Stephan

06.09.2006 um 17:37 Uhr

Hallo,

siehe hier: http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index.php

"Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.

Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79)."

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