Pflichtverletzung - wenn BRM Belegschaft nach zusätzlicher Betriebsversammlung fragt ohne Beschluss des BR?
Ist es ein Pflichtverletzung ,des BR-Amtes wenn ich als BRM die belegschaft frage ob ein zusätzliche Betriebsversammlung für notwendig gehalten wird, ohne es im Gremiun voher darüber gesprochen zu haben oder brauche ich einen Beschuss des Gremium zuvor .
Danke für die netten Antworten
Community-Antworten (11)
06.09.2006 um 16:07 Uhr
Nach Deiner Formulierung ist es ja nur eine Frage, um Dir ein Bildd zu machen, ob der Wunsch bzw. ein Interesse besteht, nicht mehr und nicht weniger. Daraus fäält ja noch keine Entscheidung.
06.09.2006 um 16:11 Uhr
@rolli und alle anderen, ich hatte eine liste vorbereitet in denen sich die AN eintragen hätten eintragen könne ob eine zusätzlich gefordert werden kann , also ein vietel der AN,s , aber es wurde dieser wunshc das ich als BRM nicht auf die AN zu gehe sondern die AN sollen auf den BRV oder BRVv zugehen., wurde aber mit der liste gestoppt , das wäre ein alleingang den ich hier machen würde und das Gremium übergehen würde.
06.09.2006 um 16:15 Uhr
Ob jetzt richtig oder nicht, einmal außer vor gelassen. Warum ist es notwendig, dies ohne Abstimmung bzw. Rücksprache mit dem Gremium im Alleingang durchziehen zu wollen ?
06.09.2006 um 16:15 Uhr
Da aus einem solchen Wunsch die Verpflichtung des Gremiums erwachsen kann, eine zusätzliche BV abhalten zu müssen, kann ich Deine BR-KollegInnen verstehn!
So etwas sollte abgesprochen sein, meine Meinung!
06.09.2006 um 16:24 Uhr
jetzt mal aussen vor was nicht passiert ist , ich hätte das gremium fragen müssen ,
nun meine frage , wenn ich in meiner abteilung schon leute befragt habe und
diese ihr ja schon gegeben hatten , sieht das Gremium da als eine Plichtverletzung ,
stimmt das , da ich im Gesetz hierzu nichts finde .
06.09.2006 um 16:27 Uhr
Eine Pflichtverletzung sehe ich darin nicht!
Aber sag mal, wie viele "reguläre" Betriebsversammlungen haltet Ihr denn pro Jahr ab?
06.09.2006 um 16:28 Uhr
2 nur und das halte ich etwas wenig .
06.09.2006 um 16:30 Uhr
Stimmt, das ist was wenig und nach § 23 BetrVG eine massive Pflichtverletzung. Da wäre ich mir meiner Haut auch nicht sicher...
Die Frage ist, was sanktionierbarer ist: Die Pflichtverletzung des BR oder Deine Umfrage? Ich tendiere eindeutig zu ersterem!
06.09.2006 um 18:20 Uhr
Opwert, du bist meiner Meinung nach von der falschen Seite an die Sache rangegangen. Wie oft eine Betriebsversammlung stattzufinden hat, sagt das BetrVG klar und deutlich, nämlich 4 x im Jahr. Da habt ihr für dieses Jahr noch 2 offen.
Du hättest besser dieses Thema in einer Sitzung angesprochen, und vielleicht im Vorfeld den § 43 Rd. 10 BetrVG durchgelesen. (womit du ganz automatisch auf den von Kölner angeführten § gestossen wärst)
Eine Pflichtverletzung sehe ich in deinem Alleingang nicht unbedingt!
07.09.2006 um 09:19 Uhr
@Mona-Lisa-
danke für die Aussage ,ich habe gestern von dem Gremium erfahren das sei nicht erwünscht das ein weitere Betriebsversammlung gemacht wird, in diesem fall ist doch die Belegschaft nicht gefragt , oder gehört worden , wie stelle ich dies jetzt an.
Da ich aus meheren reihen der AN schon herausgehört habe das ein wietere erwünscht ist.
07.09.2006 um 15:30 Uhr
@Opwert Wie wäre es denn, wenn Ihr Euch im Gremium erst einmal unterhaltet, welche Konsequenzen sich aus diesem Gesetzesverstoss ergeben können? Vor allem wenn Du mit dem Hinweis winkst, dass Du diesen Gesetzesverstoss nicht mittragen willst und ggf. mit der Hilfe von AN notfalls auch ein § 23 BetrVG-Verfahren einleiten musst...
Verwandte Themen
Zusammenhalt des BR - persönliche Interessen der BRM
Älternoch bevor wir das erste Gespräch mit der GF hatten scheint es so als ob sich die GF einzelne BRM herauspickt und diese beeinflusst. Kurz nach der Wahl wurde einem BRM vom GF das "Du" angeboten. De
Austritt aus BR
ÄlterHallo alle zusammen. Ich bins wieder die Neue von nebenan. Vielleicht könnt ihr euch noch an meine letzte Frage, betreff des BRM das immer Dinge tut die er besser lassen sollte, wie unterschreiben v
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
Versetzung eines BRM ohne triftigen Grund
ÄlterKann man ein BRM einfachversetzen auch wenn es der Abteilung schaden würde? Folgender Sachverhalt besteht. Das BRM ist als Lagerist eingestellt im Jahr 2000 . Seit gut 10 Jahren aber leitet das BRM ei