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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat - nach welcher WO?

S
Schubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen ist nach einer Umwandlung seit 2003 eine AG. Der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurde 2002 nach BetrVG 52 und WO 53 gewählt. Im Jahr 2007 müsste dieser nach der Satzung der AG neu gewählt werden. Seit 2004 gilt das DrittelbG. Gibt es dabei gravierende Unterschiede zum BetrVG 52 und nach welcher WO wird gewählt.

Vielen Dank im voraus.

Steffen

2.73101

Community-Antworten (1)

F
Fayence

06.09.2006 um 16:20 Uhr

schubi,

was meinst Du mit BetrVG 52 und WO 53 ??

Die korrekte WO findest Du z.B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/wodrittelbg/BJNR139310004.html

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