Mitbestimmung nach BetrVG § 87 - Bauliche Maßnahme?
Hallo zusammen
ich hät da mal gerne ein Problem: Bei uns im Betrieb wird in einem Raucherraum ein Rauchabzug installiert, weil es den Chef stört, dass es auf dem Gang nach rauch riecht. Meine Frage: Ist dies nach BetrVG §87 (1) / (7) / (8) mitbestimkmungspflichtig?
Nicht falsch verstehen, wir als BR haben nichts gegen diesen Rauchabzug, Nichtraucherschutz verpflichtet. UNser Problem ist nur, wir sind von anfang an nicht miteinbezogen worden in die Planung dieses Abzugs, bzw. den Einbau dieses Teils.
Da wir bei anderen baulichen Angelegenheiten ( Arbeitsschutz etc.) nie was hinbekommen, weil sich der Chef querstellt, würden wir nun gerne mal auf unser MBR pochen.
MFG Matze
Community-Antworten (10)
06.09.2006 um 13:49 Uhr
Wenn Du gerne ein "Problem" haben möchtest, poche in diesem Fall auf Euer MBR!
Was wollt Ihr denn bewirken? Nur einmal hochoffiziell "Ja" sagen oder auf Material, Form und Absaugkraft des Dunstabzugs Einfluss nehmen?
Oder lieber eine BV verabschieden, die dem Anspruch "Nichtraucherschutz" gem. §5 ArbstV wirklich genüge tut?
06.09.2006 um 14:07 Uhr
Hi Fayence
Wir wollen ihn nur darauf aufmerksam machen dass es bei baulichen Sachen ein MBR gibt. Ihn scheint es nämlich nicht zu interessieren ( wissen tuts es wahrscheinlich schon...). Und wir haben langsam genug uns immer wieder vor den Kopf stoßen zu lassen... Dann kann er seinen Abzug wider abbauen, weil ich mehrere Mitarbeiter schon darüber beschwert haben ( zu laut, es zieht etc.). Dazu kommt, dass die Fenstergriffe entfernt werden sollen, es würde ja einen Abzug geben. Leider im 2. Stück = kein Fluchtweg!
Also seh ich das richtig, wenn wir drauf pochen ( zu laut etc.) können wir das ding stilllegen lassen?
06.09.2006 um 14:13 Uhr
Ich sehe hier gar kein MBR...?
06.09.2006 um 14:36 Uhr
Kölner, wohlwollend würde ich den § 87 Abs.1 Nr. 7 in die Runde werfen...
Matze83, am besten hat mir Dein Verweis auf den fehlenden Fluchtweg im 2 Stock wg. Entfernung der Fenstergriffe gefallen... Hoffe schwer, dass auf diesem Fenster nicht auch noch ein Aufkleber "Fluchtweg" pappt! ;-))
Was Deine letzte Frage betrifft, behandelt die Beschwerden Eurer KollegInnen doch auch als solche! Aber egal auf welcher Grundlage Ihr handelt, als AG würde ich Euch bzgl. der konsequenten Umsetzung des schon benannten § 5 ArbStV in die Verpflichtung nehmen!
Kein Rauchabzug = kein Raucherzimmer!
06.09.2006 um 15:33 Uhr
Hi Fayence
sorry unglücklich formuliert. Ich meinte dass dieser Raum leider im 2. OG liegt und deswegen die Fenstergriffe nicht dran bleiben müssen. Im EG hätten wir sagen können es ist Fluchtweg. Wir denken nämlich dass durchlüften immer noch mehr bringt als dieser Barbie-Abzug :-)
MFG Matze
06.09.2006 um 15:51 Uhr
@Fayence Ich überlege die ganze Zeit, ob ein Raucherraum auch ein Sozialraum ist...
06.09.2006 um 16:01 Uhr
Kölner, also unser Raucherraum wird dem Namen Sozialraum gerecht... inkl. "Flüsterabzug" ;-)
Matze, jetzt tu Barbie aber mal nicht Unrecht...
Wenn Ihr handeln wollt, tut es! Seid Euch aber auch hier bewusst, welche Konsequenzen daraus erwachsen können!
06.09.2006 um 17:02 Uhr
Dessen sollte man sich immer bewußt sein. Da bei uns der Raucherraum auch als Pausenraum deklariert ist, ist er auf jeden Fall als Sozialraum zu bewerten. Jetzt gerade werkeln die Handwerker rum und bohren ein Beindickes Loch durch die Decke um den bösen Rauch abzusaugen...
06.09.2006 um 17:36 Uhr
@Matze83,
warum verbeisst ihr euch gerade hier in ein (evtl.) Mitbestimmungsrecht?
Lasst doch den Abzug erst mal arbeiten! Dazu kommt`s immer noch drauf an, wie stark der Raucherraum frequentiert wird, um zu sagen, dieser Barbieabzug ist kacke........
Wie du schon selbst sagtest, missachtet euer Chef bei "allen" baulichen Massnahmen euer MBR.
Da gibt es mit Sicherheit dankbarere Objekte, um einzuhaken.
Fayence hat dir schon den richtigen Tipp gegeben, dieser Schuss könnte nach hinten losgehen!
@Kölner, Klar ist ein Raucherraum gleichzeitig ein Sozialraum, nicht nur Raucher sitzen drin, sondern oft und gerne auch Nichtraucher, und verbringen dort genau so wie die anderen ihre Pause. Freiwillig, ist ja klar! Trotz vorhandenem Nichtraucherraum!
06.09.2006 um 19:09 Uhr
Matze83,
habe ich richtig gelesen? Mitarbeiter beschweren sich über einen zu lauten Abzug, der noch gar nicht (richtig) eingebaut ist?
An Eurer Stelle wäre ich in diesem Fall wirklich ganz ganz leise...
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