Bezahlung Resturlaub?
Hallo, ich mal wieder: Wir sind tarifgebunden (TVöD). Eine Kollegin ist seit 27.10.2005 krank. Sie hätte Anspruch gehabt, ihren Resturlaub noch bis 31.5.2006 zu nehmen, ist aber seit dem 1.5.2006 für 3 Jahre auf Rente gesetzt, also ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Sie konnte ja nun ihren Resturlaub schlecht nehmen. Hat sie jetzt Anspruch auf Bezahlung?
Community-Antworten (1)
06.09.2006 um 16:06 Uhr
Verfällt...
Verwandte Themen
Übertragung von Resturlaub
ÄlterUrlaubsübertragung von Resturlaub wir haben einen Kollegen der seinen Resturlaub aus 2014, 2014 beantragt und ab dem 02.01.2015 genommen hat. Es gab ein Schreiben des Arbeitgebers in dem auf den Ve
Resturlaub übertragen
ÄlterResturlaub ins neue Jahr übertragen. Mein Problem: Aufgrund betrieblicher Belange habe ich immer mein Resturlaub am Ende vom Jahr per Email gemäß § 7 Absatz 4 BUrlG ins neue Jahr seit Jahren übertrag
Aktueller Jahresurlaub wird zuerst verrechnet
ÄlterIn unserem Unternehmen verfällt laut BV der Urlaub aus dem Vorjahr am 30.09. Circa 21 von 30 Tagen sind Betriebsferien, über den Rest können wir frei verfügen. Es wird jedoch immer der Urlaub des akt
Resturlaub hier: Antritt im Dezember - steht irgendwo schriftlich dass wenn man den Urlaub im alten Jahr antritt, der Resturlaub nicht verfällt?
ÄlterHallo zusammen, ich haben noch Resturlaub zu nehmen und möchte diesen von Weihnachten an, bis einschließlich 05.01.2009 nehmen. Gibt es irgendwo schriftlich das wenn man den Urlaub im alten Jahr
Verfall von Resturlaub
ÄlterHallo, ein Kollege ist momentan in der Wiedereingliederung, er hat aus 2011 noch 11 Tage Resturlaub. Die Phase der Wiedereingliederung geht bis zum 15.03.2012. Um zu sehen ob die Wiedereingliederu