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Versetzung von Betriebsratsmitglied - muss die akzeptiert werden?

R
Ratsucher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle die mir Auskunft geben können. Nach Schließung einer Abteilung mit 2 Mitarbeitern sollte ich als BRV gekündigt werden, da eine Übernahme in eine andere Abteilung nicht möglich wäre. Unser BR verhinderte dies. Jetzt nach einem Jahr wird wieder alles aufgerollt und man bietet mir eine Stelle in einer Niederlassung, die ca. 160 km von meinem jetzigen Arbeitsplatz entfern ist, an. Ich solle mir dies überlegen. Muß ich diese Versetzung, die u.a. auch mein Betriebsratsmandat kostet akzeptieren?

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

06.09.2006 um 13:35 Uhr

Hallo Ratsucher,

hier greift der § 103 Abs. 3 BetrVG.

BR widerspricht und AG muß vor`s Arbeitsgericht.

MfG Angi1

FB
Frank B.

06.09.2006 um 15:25 Uhr

Angi1, nicht ganz, der BR braucht nicht widersprechen!

Der erteilt seine Zustimmung nicht!

Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen §102 und §103 BetrVG.

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