Versetzung von Betriebsratsmitglied - muss die akzeptiert werden?
Hallo an alle die mir Auskunft geben können. Nach Schließung einer Abteilung mit 2 Mitarbeitern sollte ich als BRV gekündigt werden, da eine Übernahme in eine andere Abteilung nicht möglich wäre. Unser BR verhinderte dies. Jetzt nach einem Jahr wird wieder alles aufgerollt und man bietet mir eine Stelle in einer Niederlassung, die ca. 160 km von meinem jetzigen Arbeitsplatz entfern ist, an. Ich solle mir dies überlegen. Muß ich diese Versetzung, die u.a. auch mein Betriebsratsmandat kostet akzeptieren?
Community-Antworten (2)
06.09.2006 um 13:35 Uhr
Hallo Ratsucher,
hier greift der § 103 Abs. 3 BetrVG.
BR widerspricht und AG muß vor`s Arbeitsgericht.
MfG Angi1
06.09.2006 um 15:25 Uhr
Angi1, nicht ganz, der BR braucht nicht widersprechen!
Der erteilt seine Zustimmung nicht!
Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen §102 und §103 BetrVG.
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