40h/Woche AG übergeht BV und Widerspruch des BR - was tun?
Hallo Mitstreiter, wir haben folgendes Problem: In der gültigen BV wurde wegen rückläufiger Belegungs-zahlen (Klinik) die Arbeitszeit für a l l e Mitarbeiter von 40 auf 35 h/Wo reduziert. Dazu gab es Zusätze zu den Arbeitsverträgen. Unser AG hat vor 2 Wochen jemanden mit 40 h/Wo eingestellt. (MA wird gebraucht) Wir forderten den AG auf, den AV auf 35 h abzuändern und uns nochmals vorzulegen. Das geschah nicht, die MAin arbeitet seither. Heute nun der nächste "Fall" - wieder eine Einstellung mit 40 Wochenstunden. Dies haben wir mit dem Hinweis auf die BV abgelehnt. Der AG möchte (wie wir hintenrum erfahren haben) einige MA auch wieder 40 h arbeiten lassen. Frage: Muß e r dazu die BV kündigen, und hat das zu Folge, daß a l l e wieder 40 h arbeiten dürfen?
Community-Antworten (4)
06.09.2006 um 13:47 Uhr
Wer sagt denn, das die BV gültig ist? Besteht hier nicht Tarifvorang nach §77 Abs.3 BetrVG?
06.09.2006 um 13:50 Uhr
@Frank B. Ich sehe es im Prinzip genauso wie Du.
Aber: Wie ich gestern auch erst lernen musste, könnte es sich aber auch um eine BV zur Kurzarbeit handeln...
@juse TV?
06.09.2006 um 13:51 Uhr
Wir sind nicht an einenTarifvertrag gebunden.
06.09.2006 um 14:28 Uhr
@Kölner Sicher, in den Kommentierungen zum §77 Abs.3 BetrVG steht ja auch sowas ähnliches drin.
Wenn kein TV gilt, naja.
Nur bei Kurzarbeit wäre das ja ein Verstoß, oder nicht? Wie sieht´s in dem Fall mit dem §101 BetrVG aus?
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