Gilt die Übernahmepflicht auch für Ersatzmitglieder der JAV?
hallo, ich bin in der JAV, ich meine also direkt im gremium. nun meine frage: die personen, die auf der "ersatzliste" stehen, haben auch das recht auf einen arbeitsplatz ? grüße Gast
Community-Antworten (1)
05.09.2006 um 23:10 Uhr
gast, das Schöne in diesem Forum ist, dass sich bestimmte Fragen immer zur gleichen Zeit knubbeln! :-)
Unter den Schutz des §78a fällt jedes Ersatzmitglied, welches entweder vorübergehend (als Vertretung) oder endgültig in die JAV nachgerückt ist. Können also einen fristgerechten Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis stellen.
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