Erstellt am 05.09.2006 um 21:10 Uhr von Fayence
gast,
das Schöne in diesem Forum ist, dass sich bestimmte Fragen immer zur gleichen Zeit knubbeln! :-)
Unter den Schutz des §78a fällt jedes Ersatzmitglied, welches entweder vorübergehend (als Vertretung) oder endgültig in die JAV nachgerückt ist. Können also einen fristgerechten Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis stellen.