Änderung der Arbeitszeit - kann das die GF ohne die BV zu kündigen?
Hallo zusammen,
folgendes Problem: mir wurde vorhin von meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, daß die GF wünscht, daß in unserer Abteilung (2 Personen) schichtübergreifend gearbeitet wird. Bisher liegt die Arbeitszeit bei 7 - 15 Uhr, bzw. meine Kollegin kommt nach Vereinbarung (schriftlich) von 6 - 14 Uhr. Demnächst soll die Abteilung bis 18 Uhr besetzt sein. Begründung wurde mir bisher nicht genannt. Ehrlich gesagt, fällt mir auch keine vernünftige ein... Allerdings haben wir eine Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, in der auch die Arbeitszeiten der einzelnen Abteilungen geregelt sind. Und zwar die genannten 7 - 15 Uhr! Kann die GF einfach die AZ ändern? Ich meine, nicht ohne die BV zu kündigen.
Community-Antworten (2)
08.09.2006 um 00:00 Uhr
Claudia, zum einen würde es ja die BV ad absurdum führen, wenn sie das ohne zu kündigen könnte und zum anderen habt ihr bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage MBR nach § 87 BetrVG
08.09.2006 um 14:47 Uhr
Hallo Claudia,
im Fitting steht zu § 77 RN 143 Die BV endet auch mit dem Inkrafttreten einer neuen BV über denselben Regelungsgegenstand. Ersetzt die neue BV nur teilweise die Regelungen der älteren BV, tritt diese insoweit außer Kraft.
Ihr könnt also auf Antrag des AG die schichtübergreifende Arbeitszeit als seperate BV abschließen oder ihn in die alte integrieren und neu unterschreiben.
Sollte keine Einigung zustande kommen, können beide Parteien die Einigungsstelle anrufen.
MfG Angi1
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