Dauerkrank bis zur Rente - was kann BR tun?
Hallo, Ich bin gerade neu im Betriebsrat, Einer unserer Kollegen ist nun seit 1 1/2 Jahren krank, d.h., er ist krank macht Urlaub und meldet sich am Ende des Urlaubs mit einer anderen Erkrankung erneut krank. Ich weiß zuverlässig, dass er dies bis nächsten Mai so durchziehen wird, da er dann in Rente geht. Uns stellt sich das als ernstes Problem dar, wir kriegen keine zusätzliche Kraft, solange die Stelle besetzt bleibt. Der AG sagt, eine Abfindung wird nicht gezahlt! Was kann ich tun?
Community-Antworten (5)
06.09.2006 um 12:23 Uhr
Hallo Orgin,
schlagt dem AG doch vor Personal von einer Zeitarbeitsfirma einzustellen, bis Euer Kollege in Rente geht. Wenn der Kollege aus der Lohnfortzahlung raus ist, spart der AG ja ordentlich. Das Geld könnte man gut in Personal auf Zeit investieren. Die Kollegen in der Abteilung müssen natürlich auch darstellen, dass sie überlastet sind, sonst fällt der Arbeitsplatz im Mai u. U. einfach weg, denn es geht ja auch ohne. Der AG könnte, wenn er die gleichen Zweifel an der Krankheit hat, die ihr habt, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen, mal beim Kollegen vorbei zu schauen und die Krankheit überprüfen zu lassen. Aber ob sich das lohnt???
06.09.2006 um 15:55 Uhr
Hallo Heinz, Der Arbeitsplatz bleibt definitiv erhalten, die Zweifel sind meines Erachtens auch beim AG gegeben. Der Kollege spekulierte zwischendurch auch schon auf eine Kündigung seitens des AG (hat er telefonisch durchblicken lassen). Der AG sagt aber, er kann nicht krankheitsbedingt kündigen! Ach so, wenn der Kollege am Ende des Urlaubes sich erneut aus anderen Gründen krankschreinem läßt, ist auch der AG erst einmal in der Zahlungspflicht.
06.09.2006 um 15:59 Uhr
@orgin Warum macht sich ein BR die Gedanken des AG? Warum regelt der BR nichts im Sinne der verbliebenen AN?
Im Zweifel müsste dann evt. auch mal zu einer anderen, offizielleren (unpopuläreren) Maßnahme gegriffen werden.
06.09.2006 um 16:13 Uhr
Hallo Kölner, eigentlich möchte ich diese Stelle nur so schnell wie möglich wieder besetzt sehen, im Sinne der verbliebenen AN! Ansonsten interessiert mich Dein Vorschlag, könntest Du genauer werden?
06.09.2006 um 16:18 Uhr
@orgin Überlastungsanzeige nach §§ 15+16 ArbSchG...und Einhaltung der Vorschriften nach den §§ 20 ff. SGB VII
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