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"logische Sekunde" bei Betriebsübergang?

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mephisto2oo2
Jan 2018 bearbeitet

wir haben leider keinen br.

zum 1.10. soll meine gmbh in eine neu zu gründende gmbh mit einer anderen gmbh des konzerns verschmolzen werden.

"die x gmbh wird im rahmen dieser umstrukturierung zunächst die gesamte Y gmbh in einem ersten schritt gesellschaftsrechtlich im zuge einer verschmelzung.übernehmen. Infolge dieser Verschmelzung geht ihr arbeitsverhältnis mit wirkung ab dem 01.10.06 mit allen rechten und pflichten - für eine "logische sekunde" auf die Z gmbh (Holding) über."

Es wird uns nur zugesichert, dass die Betriebszugehörigkeit übernommen wird und dass wir im rahmen des betriesbüberganges nicht gekündigt werden können.

stutzig macht uns der umweg über diese "logische sekunde"! oder ist das nicht schlimm?

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Community-Antworten (4)

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RolfH

06.09.2006 um 09:41 Uhr

Hallo mephisto2002,

das ist meiner Ansicht nach ein "normaler" rechtlicher Vorgang mit der "logischen Sekunde", das war bei uns ganz genau so und hatte keinen Einfluss auf die sonstigen Gegebenheiten.

Ihr solltet Euch die Zusagen der GF aber schriftlich geben lassen, gerade auch im Hinblick auf den BR und die bestehenden BVs.

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RolfH

06.09.2006 um 09:42 Uhr

Hallo mephisto2002,

ich nochmals. Sorry habe überlesen, dass Ihr keinen BR habt. Dann ist mein letzter Satz des vorigen Beitrages natürlich zu vergessen.

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Werner

06.09.2006 um 09:48 Uhr

Hallo mephisto2oo2, oft wird die logische Sekunde bei einer Veräußerung herangezogen. Beispiel: A=Alt-Gmbh B=Verschmelzungs-Gmbh C=NeuGmbh. B will A an C verkaufen. B gehört aber nicht A. Deshalb der Übergang für eine logische Sekunde A an B und direkter Weiterverkauf an C! Außerdem greit der §613a BGB! Ich hoffe das ich es verständlich rüberbringen konnte. ;-)

W
Waschbär

06.09.2006 um 20:53 Uhr

@ mephisto2oo2,

logische ist nur das ihgr zusehen solltet das ihr einen BR gründet !

@ werner,

mit dir kann mann ja richtig rechnern !

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