Erstellt am 05.09.2006 um 15:53 Uhr von spider
Die Einstellung von Schülerpraktikanten ist nicht mitbestimmungspflichtig. Anders sieht es bei anderen Praktikanten aus.
Erstellt am 05.09.2006 um 20:43 Uhr von matze83
Hi
@spider
Wie meinst du das mit anderen Praktikanten? Dazu hätte ich eine Frage: Bei uns im Betrieb (Pharma, 64 MA, BR vorhanden) werden regelmäßig Azubis einer anderen Firma als Praktikanten beschäftigt, weil die andere Firma auf diesem gebiet (weswegen die azubis kommen) kein KnowHow hat. Sind diese Mitbestmmungspflichtig?
PS: Unser AG hat da glaub so eine Ausbildungsvereinbarung...
MFG Matze
Erstellt am 07.09.2006 um 08:31 Uhr von spider
Ließ dir mal den Fitting § 99 RN 48 durch.
Gruß Spider