W.A.F. LogoSeminare

Einstellung eines Schülers für das Schulspraktikum - Zustimmung Betriebsrat?

S
swaixtix
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Betriebsrat bei der Einstellung eines Schülers für das Schulspraktikum lediglich informiert oder muss der Betriebsrat zustimmen?

2.88003

Community-Antworten (3)

S
spider

05.09.2006 um 17:53 Uhr

Die Einstellung von Schülerpraktikanten ist nicht mitbestimmungspflichtig. Anders sieht es bei anderen Praktikanten aus.

M
matze83

05.09.2006 um 22:43 Uhr

Hi

@spider

Wie meinst du das mit anderen Praktikanten? Dazu hätte ich eine Frage: Bei uns im Betrieb (Pharma, 64 MA, BR vorhanden) werden regelmäßig Azubis einer anderen Firma als Praktikanten beschäftigt, weil die andere Firma auf diesem gebiet (weswegen die azubis kommen) kein KnowHow hat. Sind diese Mitbestmmungspflichtig?

PS: Unser AG hat da glaub so eine Ausbildungsvereinbarung...

MFG Matze

S
spider

07.09.2006 um 10:31 Uhr

Ließ dir mal den Fitting § 99 RN 48 durch. Gruß Spider

Ihre Antwort