Einstellung eines Schülers für das Schulspraktikum - Zustimmung Betriebsrat?
Muss der Betriebsrat bei der Einstellung eines Schülers für das Schulspraktikum lediglich informiert oder muss der Betriebsrat zustimmen?
Community-Antworten (3)
05.09.2006 um 17:53 Uhr
Die Einstellung von Schülerpraktikanten ist nicht mitbestimmungspflichtig. Anders sieht es bei anderen Praktikanten aus.
05.09.2006 um 22:43 Uhr
Hi
@spider
Wie meinst du das mit anderen Praktikanten? Dazu hätte ich eine Frage: Bei uns im Betrieb (Pharma, 64 MA, BR vorhanden) werden regelmäßig Azubis einer anderen Firma als Praktikanten beschäftigt, weil die andere Firma auf diesem gebiet (weswegen die azubis kommen) kein KnowHow hat. Sind diese Mitbestmmungspflichtig?
PS: Unser AG hat da glaub so eine Ausbildungsvereinbarung...
MFG Matze
07.09.2006 um 10:31 Uhr
Ließ dir mal den Fitting § 99 RN 48 durch. Gruß Spider
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