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37/6 Schulung Arbeitgeber akzeptiert nur nach 37/7 BetrVG - was kann der BR tun?

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Ralph
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe im August ein Seminar nach 37/6 auch so durch den Bildungsträger ausgeschrieben besucht. AG wurde der Beschluss mitgeteilt und auch hilfsweise nach 37/7 da er schon angedeutet hat dieses Seminar für nicht erforderlich zu halten, nun hat er mir mitgeteilt das er nach 37/7 akzeptiert, jedoch nicht nach 37/6, d.h. was muß/sollte ich tun und was der Bildungsträger ?

Danke Ralph

4.619014

Community-Antworten (14)

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Kölner

05.09.2006 um 14:20 Uhr

Höfliche Frage: Was war das denn für eine Bildungsmassnahme?

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Fayence

05.09.2006 um 14:25 Uhr

Ralph,

Rhetorikseminar???

Wann wurde dem AG denn dieser Beschluss mitgeteilt?

"hilfsweise nach 37/7"

Als AG würde ich mich nachgerade dazu eingeladen fühlen, eine Kostenerstattung dieses Seminars nicht übernehmen zu wollen.

R
Ralph

05.09.2006 um 14:42 Uhr

Betriebsrat und Arbeitsrecht 3 - Der Betriebsrat handelt strategisch und taktisch Alle Rechte kreativ nutzen, um erfolgreich zu sein!

Die Palette der Möglichkeiten des Betriebsrates ist breit. Sie reicht von den Unterrichtungsrechten über die Beratungsrechte bis hin zur direkten Mitbestimmung. Das Bündeln unterschiedlicher Interessen der Belegschaft zu gemeinsamen Zielsetzungen und die kreative Nutzung aller verfügbaren betrieblichen und außerbetrieblichen Mittel, sind das Anliegen des Seminars. Es sollen anhand eigener betrieblicher Problemfelder Handlungspläne erarbeitet und im Seminarzusammenhang erprobt werden.

Inhalt:

Auswahl von konkreten Themen der Betriebsratsarbeit

Strukturieren und Präsentieren: die Methode des Mindmapping

Der ganze Saseler Dreischritt als strukturierte Handlungsanleitung

Methode zur Analyse der betrieblichen Situation

Unterschiedliche Interessen bündeln und die Schwierigkeiten der Zielfindung

Arbeitsrechtlichen und betriebspolitischen Handlungsmöglichkeiten einschätzen

Informationsarbeit und Beteiligung - Kampf um Herzen und Köpfe der Belegschaft

Kombination der ausgewählten Möglichkeiten zu einem Handlungsplan

Probleme der Umsetzung - die betriebliche Kultur weiterentwickeln

Erproben ausgesuchter Handlungselemente

also eigentlich ein Grundlagenseminar

A
Angi1

05.09.2006 um 14:53 Uhr

Hallo Ralph,

im Fitting steht zu § 40 RN 69 Die Kosten der Teilnahme von BR Mitgl. an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 hat der AG stets zu tragen, da die Schulungsveranstaltungen eine für die BR Arbeit erforderliche Kenntnissvermittlung voraussetzen.

RN 70 Demgegenüber reicht bei Schulungsveranstaltungen i.S. von § 37 Abs. 7 ihre Anerkennung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde als "geeignet" für sich allein nicht aus, um eine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zu begründen. Eine Kostentragungspflicht besteht jedoch, wenn auf einer Veranstaltung nach § 37 Abs 7 Kenntnisse vermittelt werden, die für die BR als erforderlich i.S. von § 37 Abs. 6 anzusehen sind.

Wenn die Schulung vom Bildungsträger nach § 37 Abs. 6 ausgeschrieben wurde würde ich darauf bestehen, dass diese auch vom AG als solche anerkannt wird. Ansonsten könnte er sich weigern einen Teil der Schulung zu bezahlen.

MfG Angi1

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Lotte

05.09.2006 um 15:00 Uhr

Angi1,

einen Teil? Nach § 37 (6) bezahlt er doch normalerweise die ganze Schulung??

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Ralph

05.09.2006 um 15:29 Uhr

also das Seminar war nach 37/6 ausgeschrieben und der Bildungsträger (DGB) sagt auch das er die Kosten für mich einklagt, mir geht es darum über was das Gericht entscheidet, ob es ein Seminar nach 37/6 war oder "nur" über die Kosten die auch wegen zukünftigen Vorgehen bzw. Auseinandersetzungen mit dem AG

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Fayence

05.09.2006 um 16:08 Uhr

Ralph, als zwingend erforderliches Grundlagen Seminar für jedes BR-Mitglied würde ich diese Inhalte nun nicht gelten lassen... Die Inhalte eines Seminars "Arbeitsrecht" sehen anders aus.

Aber Du hast ja schon selbst die Einschränkung "eigentlich" gebraucht, die sich leider auch in Eurer Beschlussfassung wiederspiegelt.

Wie das Gericht entscheidet? Vermute mal, auch ein Richter wird sich daran stossen, dass selbst Ihr dieses Seminar nicht als eindeutig erforderlich angesehen habt. Aber vielleicht hat der Richter ja gute Laune...

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Ralph

05.09.2006 um 16:23 Uhr

naja wenn ich ein seminar suche, achte ich schon darauf, das es nach 37/6 ist, der hilfsweise Beschluss nach 37/7 erfolgt nur wegen der Lohnfortzahlung. Ich denke auch das ein Seminaranbieter schon weiss wenn es eins nach 37/6 ist, aber wir werden es sehen, da es sicherlich richtlich entschieden wird.

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Fayence

05.09.2006 um 18:40 Uhr

Ralph,

eines würde mich aber immer noch interessieren... Die Seminarkosten von 1.500 Euro exkl. Übernachtungs-/Verpflegungskosten sind ja nun kein Pappenstiel.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf habt Ihr Eurem AG eigentlich diesen "Schulungs-Beschluss" mitgeteilt? Und wie hat Dein AG denn auf die Kostenübernahmeerklärung reagiert; nehme doch schwer an, dass ihm diese VOR Seminarbeginn vorgelegt wurde? Oder geht es Dir nur um die bezahlte Freistellung für dieses Seminar (hilfsweise Beschluss nach 37/7 erfolgt nur wegen der Lohnfortzahlung)?

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Ralph

05.09.2006 um 23:07 Uhr

Hallo Fayence,

die Kosten sind für mich im Rahmen, auch wenn man bedenkt das es 14 Tage sind und es inhaltlich sehr gut ist, wir haben es ca. 3 Monate vorher dem AG mitgeteilt, er sagte er hält es nicht für erforderlich wir haben nochmals beraten und es für erforderlich gehalten (wie auch AR1 und AR2, welche vom AG bezahlt wurden) damit ist für mich nach dem BetrVG der Fisch geputzt, alles andere ist für mich einschüchtern seitens des AG und da will ich mich in der derzeitigen Situation bei uns nicht einlassen.

F
Fayence

06.09.2006 um 00:20 Uhr

Ralph,

ich falle gerade hinterrücks vom Stuhl! 14 Tage??? Aber nun gut..., vielleicht bist Du ja BRV?

Berichte doch bitte einmal, wie die Sache ausgegangen ist!

Meine ganz persönliche Vermutung dazu ist, dass Dich ein Richter zur Übernahme der Schulungs- und Übernachtungskosten verdonnern wird.

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Ralph

06.09.2006 um 00:36 Uhr

Hallo Fayence,

ja ich bin BRV, GBR-Mitglied, im GBA, im Filialausschuss, im EDV-Ausschuss und im Aus- und Weiterbildungsausschuss, daher sollte ich mir über nötige und unnötige Schulungen keine Gedanken machen, auch finde ich die 14 Tage o.k., da sehr intensiv gearbeitete wird und lieber einmal 14 Tage wie 2 mal 7 Tage

F
Fayence

06.09.2006 um 00:52 Uhr

Ralph, na, dann drück ich Dir mal die Daumen, dass alles glatt läuft! :-) Habe da halt meine Zweifel...

Berichterstattung bitte nicht vergessen!

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Ralph

06.09.2006 um 00:54 Uhr

Hallo Fayence,

kein Problem für mich ist es halt richtungsweisend mit dem AG, daher scheue ich aud den Konflikt nicht, ich werde berichten

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