37/6 Schulung Arbeitgeber akzeptiert nur nach 37/7 BetrVG - was kann der BR tun?
Hallo,
ich habe im August ein Seminar nach 37/6 auch so durch den Bildungsträger ausgeschrieben besucht. AG wurde der Beschluss mitgeteilt und auch hilfsweise nach 37/7 da er schon angedeutet hat dieses Seminar für nicht erforderlich zu halten, nun hat er mir mitgeteilt das er nach 37/7 akzeptiert, jedoch nicht nach 37/6, d.h. was muß/sollte ich tun und was der Bildungsträger ?
Danke Ralph
Community-Antworten (14)
05.09.2006 um 14:20 Uhr
Höfliche Frage: Was war das denn für eine Bildungsmassnahme?
05.09.2006 um 14:25 Uhr
Ralph,
Rhetorikseminar???
Wann wurde dem AG denn dieser Beschluss mitgeteilt?
"hilfsweise nach 37/7"
Als AG würde ich mich nachgerade dazu eingeladen fühlen, eine Kostenerstattung dieses Seminars nicht übernehmen zu wollen.
05.09.2006 um 14:42 Uhr
Betriebsrat und Arbeitsrecht 3 - Der Betriebsrat handelt strategisch und taktisch Alle Rechte kreativ nutzen, um erfolgreich zu sein!
Die Palette der Möglichkeiten des Betriebsrates ist breit. Sie reicht von den Unterrichtungsrechten über die Beratungsrechte bis hin zur direkten Mitbestimmung. Das Bündeln unterschiedlicher Interessen der Belegschaft zu gemeinsamen Zielsetzungen und die kreative Nutzung aller verfügbaren betrieblichen und außerbetrieblichen Mittel, sind das Anliegen des Seminars. Es sollen anhand eigener betrieblicher Problemfelder Handlungspläne erarbeitet und im Seminarzusammenhang erprobt werden.
Inhalt:
Auswahl von konkreten Themen der Betriebsratsarbeit
Strukturieren und Präsentieren: die Methode des Mindmapping
Der ganze Saseler Dreischritt als strukturierte Handlungsanleitung
Methode zur Analyse der betrieblichen Situation
Unterschiedliche Interessen bündeln und die Schwierigkeiten der Zielfindung
Arbeitsrechtlichen und betriebspolitischen Handlungsmöglichkeiten einschätzen
Informationsarbeit und Beteiligung - Kampf um Herzen und Köpfe der Belegschaft
Kombination der ausgewählten Möglichkeiten zu einem Handlungsplan
Probleme der Umsetzung - die betriebliche Kultur weiterentwickeln
Erproben ausgesuchter Handlungselemente
also eigentlich ein Grundlagenseminar
05.09.2006 um 14:53 Uhr
Hallo Ralph,
im Fitting steht zu § 40 RN 69 Die Kosten der Teilnahme von BR Mitgl. an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 hat der AG stets zu tragen, da die Schulungsveranstaltungen eine für die BR Arbeit erforderliche Kenntnissvermittlung voraussetzen.
RN 70 Demgegenüber reicht bei Schulungsveranstaltungen i.S. von § 37 Abs. 7 ihre Anerkennung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde als "geeignet" für sich allein nicht aus, um eine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zu begründen. Eine Kostentragungspflicht besteht jedoch, wenn auf einer Veranstaltung nach § 37 Abs 7 Kenntnisse vermittelt werden, die für die BR als erforderlich i.S. von § 37 Abs. 6 anzusehen sind.
Wenn die Schulung vom Bildungsträger nach § 37 Abs. 6 ausgeschrieben wurde würde ich darauf bestehen, dass diese auch vom AG als solche anerkannt wird. Ansonsten könnte er sich weigern einen Teil der Schulung zu bezahlen.
MfG Angi1
05.09.2006 um 15:00 Uhr
Angi1,
einen Teil? Nach § 37 (6) bezahlt er doch normalerweise die ganze Schulung??
05.09.2006 um 15:29 Uhr
also das Seminar war nach 37/6 ausgeschrieben und der Bildungsträger (DGB) sagt auch das er die Kosten für mich einklagt, mir geht es darum über was das Gericht entscheidet, ob es ein Seminar nach 37/6 war oder "nur" über die Kosten die auch wegen zukünftigen Vorgehen bzw. Auseinandersetzungen mit dem AG
05.09.2006 um 16:08 Uhr
Ralph, als zwingend erforderliches Grundlagen Seminar für jedes BR-Mitglied würde ich diese Inhalte nun nicht gelten lassen... Die Inhalte eines Seminars "Arbeitsrecht" sehen anders aus.
Aber Du hast ja schon selbst die Einschränkung "eigentlich" gebraucht, die sich leider auch in Eurer Beschlussfassung wiederspiegelt.
Wie das Gericht entscheidet? Vermute mal, auch ein Richter wird sich daran stossen, dass selbst Ihr dieses Seminar nicht als eindeutig erforderlich angesehen habt. Aber vielleicht hat der Richter ja gute Laune...
05.09.2006 um 16:23 Uhr
naja wenn ich ein seminar suche, achte ich schon darauf, das es nach 37/6 ist, der hilfsweise Beschluss nach 37/7 erfolgt nur wegen der Lohnfortzahlung. Ich denke auch das ein Seminaranbieter schon weiss wenn es eins nach 37/6 ist, aber wir werden es sehen, da es sicherlich richtlich entschieden wird.
05.09.2006 um 18:40 Uhr
Ralph,
eines würde mich aber immer noch interessieren... Die Seminarkosten von 1.500 Euro exkl. Übernachtungs-/Verpflegungskosten sind ja nun kein Pappenstiel.
Mit welchem zeitlichen Vorlauf habt Ihr Eurem AG eigentlich diesen "Schulungs-Beschluss" mitgeteilt? Und wie hat Dein AG denn auf die Kostenübernahmeerklärung reagiert; nehme doch schwer an, dass ihm diese VOR Seminarbeginn vorgelegt wurde? Oder geht es Dir nur um die bezahlte Freistellung für dieses Seminar (hilfsweise Beschluss nach 37/7 erfolgt nur wegen der Lohnfortzahlung)?
05.09.2006 um 23:07 Uhr
Hallo Fayence,
die Kosten sind für mich im Rahmen, auch wenn man bedenkt das es 14 Tage sind und es inhaltlich sehr gut ist, wir haben es ca. 3 Monate vorher dem AG mitgeteilt, er sagte er hält es nicht für erforderlich wir haben nochmals beraten und es für erforderlich gehalten (wie auch AR1 und AR2, welche vom AG bezahlt wurden) damit ist für mich nach dem BetrVG der Fisch geputzt, alles andere ist für mich einschüchtern seitens des AG und da will ich mich in der derzeitigen Situation bei uns nicht einlassen.
06.09.2006 um 00:20 Uhr
Ralph,
ich falle gerade hinterrücks vom Stuhl! 14 Tage??? Aber nun gut..., vielleicht bist Du ja BRV?
Berichte doch bitte einmal, wie die Sache ausgegangen ist!
Meine ganz persönliche Vermutung dazu ist, dass Dich ein Richter zur Übernahme der Schulungs- und Übernachtungskosten verdonnern wird.
06.09.2006 um 00:36 Uhr
Hallo Fayence,
ja ich bin BRV, GBR-Mitglied, im GBA, im Filialausschuss, im EDV-Ausschuss und im Aus- und Weiterbildungsausschuss, daher sollte ich mir über nötige und unnötige Schulungen keine Gedanken machen, auch finde ich die 14 Tage o.k., da sehr intensiv gearbeitete wird und lieber einmal 14 Tage wie 2 mal 7 Tage
06.09.2006 um 00:52 Uhr
Ralph, na, dann drück ich Dir mal die Daumen, dass alles glatt läuft! :-) Habe da halt meine Zweifel...
Berichterstattung bitte nicht vergessen!
06.09.2006 um 00:54 Uhr
Hallo Fayence,
kein Problem für mich ist es halt richtungsweisend mit dem AG, daher scheue ich aud den Konflikt nicht, ich werde berichten
Verwandte Themen
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Schulung bei einem Anwalt der Arbeitgeberseite
ÄlterHallo, es geht um eine Schulung des BetrVG Teil 1. Wir sind ein 9er Gremium und keiner von uns hat je eine Schulung zum BetrVG gemacht. Nun haben wir beschlossen, dass wir uns schulen lassen müssen