W.A.F. LogoSeminare

Ohne Vorsitz

L
Leon0508
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein neues BR-Gremium und haben gleich zu Beginn ein Problem. Unser Vorsitzender ist seit ein paar Wochen krank und nicht im Betrieb. Und nun sind seine beiden Stellvertreter mit sofortiger Wirkung zurück getreten bzw. ganz aus dem Betriebsrat raus. Wir müssen nun einen neuen Stellvertreter wählen. Gilt das auch für den Vorsitz und was passiert zwischenzeitlich? Können Sitzungen abgehalten werden und Beschlüsse gefasst werden und wenn ja was müssen wir tun, oder ist so lange nichts möglich. Vielen Dank für Eure Hilfe

56306

Community-Antworten (6)

J1
Juri 11

11.09.2018 um 22:09 Uhr

Habt Ihr eine Vertretungsregelung ? Wenn nicht kann das Gremium sich selbst an die Sitzung einladen. Da könnt ihr Beschlüsse fassen und eine neu Wahl zu SBr durchführen

J1
Juri 11

11.09.2018 um 22:11 Uhr

Ist das gleiche

Wenn der Betriebsratsvorsitzende ganz aus seinem Amt ausscheidet, ist er vom Betriebsrat neu zu wählen. Es ist nicht so, dass bei einem Ausscheiden des Betriebsratsvorsitzenden der Stellvertreter nachrückt und das Amt des Betriebsratsvorsitzenden übernimmt. Zum Zweck der Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden hat der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende unverzüglich eine Betriebsratssitzung mit einem entsprechenden Tagesordnungspunkt einzuberufen. Wenn sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch der Stellvertreter aus ihren Ämtern ausgeschieden sind und für diesen Fall keine Vertretungsregelung besteht, hat der Betriebsrat ein Selbstzusammentrittsrecht, um den Betriebsratsvorsitzenden neu zu wählen.

B
BRHamburg

11.09.2018 um 22:22 Uhr

@ Juri lies doch bitte mal die Frage bevor du hier Blödsinn von dir gibst. Der BRV ist krank und es gibt überhaupt keinen Grund dafür das ein neuer Vorsitzender gewählt werden muß.

C
celestro

11.09.2018 um 22:52 Uhr

1.) es gibt nur 1 stellvertretenden BRV, wie können also „beide“ zurück treten?

2.) der BRV ist krank und muss nicht neu gewählt werden. Aber man KANN ihn natürlich trotzdem neu bestimmen. Sobald der Kranke wieder da ist, lässt sich das ja auch wieder ändern.

3.) da der BRV krank ist und Stellvertreter zurück getreten, hat wie schon erwähnt jedes BRM die „Macht“ eine Sitzung einzuberufen, um jemanden zu wählen. Die TO muss dafür aber genauso erstellt werden, wie der BRV das tun würde.

J1
Juri 11

12.09.2018 um 00:08 Uhr

BR Hamburg . Habe ich irgendwas was geschrieben, dass ein neuer Vorsitzender gewählt werden muss ? Wie kommt ein Stellvertretender BV zu seinem Amt ? Er wird bestimmt bzw. aud dem Gremium gewählt . Nun setzen sich die BR Kollegen zusammen und wählen einen Stellvertretender BV ( ohne den BRV der erkrankt ist ). Er übernimmt die Aufgaben vom BRV

Da sollst du erstmal richtig lesen Wer erzählt nun Blödsinn .

C
celestro

12.09.2018 um 01:59 Uhr

"Habe ich irgendwas was geschrieben, dass ein neuer Vorsitzender gewählt werden muss ?"

Dein 2ter Kommentar ging um die Neuwahl des BRV. War auf jeden Fall ziemlich unglücklich ausgedrückt.

Ihre Antwort