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bewerber absagen vor anhörung

M
mitleidenschaft
Sep 2018 bearbeitet

Unsere Firma hat eine offene Position. wir kennen einen externen Bewerber, der sich um diese Stelle beworben hat. Nach einem Monat und ohne Interview bekam er eine Absage. der personalmanager sagt, sie suchen immer noch nach dem richtigen kandidaten - wir werden mit der anhörung Kopien aller lebensläufe bekommen. Können sie Kandidaten ablehnen, bevor wir die Dokumente überprüfen können?

wir wollen die Lebensläufe bekommen wie sie von der Personalabteilung erhalten werden, sie sagt nein wir können sie mit der anhörung haben.

sollten wir vor Gericht gehen, um zu bekommen, was wir wollen

1.065013

Community-Antworten (13)

M
MaJoK

11.09.2018 um 18:25 Uhr

Was wollt ihr mit Unterlagen von abgelehnten Bewerbern? Die Vorauswahl trifft nun mal die Personalabteilung. Die meisten Personalabteilungen vernichten Unterlagen von abgelehnten Bewerbern mit versenden der Absage.Was wollt ihr also einklagen?

P
Pickel

11.09.2018 um 18:30 Uhr

Majok schreibt mal wieder Blödsinn. Keine ordentlich arbeitende Personalabteilung wird die Unterlagen mit Absage vernichten, schon allein aus Gründen des AGG.

Richtig ist aber: Wenn der AG eine Person nicht einstellen will, ist das seine freie unternehmerische Entscheidung. Ihr habt kein Anrecht darauf, vorab direkt alle Bewerbungsunterlagen zu erhalten und werdet nur in den seltensten Ausnahmefällen einen WIderspruchsgrund finden weil ein anderer externer Bewerber abgelehnt wurde.

P
Pjöööng

11.09.2018 um 18:45 Uhr

Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber richtet sich weniger nach dem AGG als vielmehr nach BGB und DSGVO!

Das Anschreiben ist Eigentum des Adressaten!

Die restlichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse usw. bleiben Eigentum des Absenders.

Mit der Absage besteht auch kein rechtlicher Grund mehr für eine Speicherung der meisten personenbezogenen Daten.

C
celestro

11.09.2018 um 20:01 Uhr

"Mit der Absage besteht auch kein rechtlicher Grund mehr für eine Speicherung der meisten personenbezogenen Daten."

Das sehe ich anders. Es gibt genug Gerichtsurteile, die dem BR zubilligen, daß ALLE Unterlagen der in Frage kommenden Bewerber vorzulegen sind. Auch wenn der hier im Topic vorkommende Bewerber wohl nicht in die engere Wahl kam und die Unterlagen dieses Bewerbers wohl nicht vorgelegt werden müssen. So muß man doch sagen, daß der AG regelmäßig sich entscheiden und Absagen verschicken wird. Würde Dein Argument also ziehen, könnte er damit regelmäßig dem BR die lange Nase zeigen und nur die Unterlagen des "einzustellenden" Bewerbers rüber geben. Das ist wohl kaum Sinn der Sache.

G
ganther

12.09.2018 um 00:36 Uhr

"Mit der Absage besteht auch kein rechtlicher Grund mehr für eine Speicherung der meisten personenbezogenen Daten." Das sieht der Landesdatenschutzbeauftragte bei und durchaus anders. Im Rahmen der Einführung unseres Bewerbersystems gab es letztes Jahr dazu eine schriftliche Stellungnahme des Landesamtes. Dieses sieht eine Speicherdauer von 6 Monaten als zulässig an. Die Einwilligung zur Speicherung machst Du direkt über die Webseite oder Formular. Bewerber die die Einwilligung nicht geben werden nicht berücksichtigt. Geht also zu machen.

M
mitleidenschaft

12.09.2018 um 09:07 Uhr

Meine Frage ist vielmehr, a) dürfen die schon absagen bevor die uns alle Unterlagen weiter reichen? b) Können wir verlangen das wir die Unterlagen gleich bekommen und nicht erst mit der Anhörung?

W
wdliss

12.09.2018 um 09:39 Uhr

a) natürlich dürfen sie Absagen bevor ihr die Unterlagen bekommen habt. Das folgt aus b) denn, b) nein, ihr werdet zu einer Einstellung gehört, nicht zu einer Absage. Im Rahmen der Einstellung erhaltet ihr die Unterlagen. Und wenn eine Firma ein halbes Jahr nach einem geeigneten Kandiaten sucht wäre es ja ziemlich schlecht, wenn man allen nicht in Frage gekommenen Bewerber in dieser Zeit keine Absage erteilen könnte, weil der BR ja noch über die Einstellung gehört werden muß.

P
Pjöööng

12.09.2018 um 12:11 Uhr

Zitat (celestro): "Es gibt genug Gerichtsurteile, die dem BR zubilligen, daß ALLE Unterlagen der in Frage kommenden Bewerber vorzulegen sind."

Und wie viele dieser "Urteile" (es dürfte sich doch eher um Beschlüsse handeln?) berücksichtigen bereits die DSGVO? Mit der DSGVO sind die Rechte des Dateneigentümers erheblich gestärkt worden. Hiernach wird sich auch die Arbeitsgerichtsbarkeit richten müssen. Ich denke dass das BAG bei zukünftigen Entscheidungen insbesondere dem Art 5 (1) e DSGVO besondere Beachtung schenken wird.

C
celestro

12.09.2018 um 13:07 Uhr

Von mir aus auch Beschlüsse.

"e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;"

der BR hat ein Anrecht auf die Daten im Rahmen der Anhörung durch den AG. Ich kann hier nicht erkennen, wo Dein genannter Artikelabschnitt dem entgegen steht. Ganz im Gegenteil .... Dein Artikelabschnitt gibt dem AG das Recht, die Daten durchaus solange zu speichern, bis der BR gehört wurde. Im Falle des TE nicht, aber das schrieb ich ja bereits.

@ mitleidenschaft

zu b) verlangen könnt Ihr viel, aber der AG ist nicht gezwungen, einem solchen Verlangen zu entsprechen. Er kann aber natürlich darauf eingehen und sich sogar mittels Betriebsvereinbarung dazu verpflichten. Aber ich denke, der AG wird sich frühestens zu dem Zeitpunkt darauf einlassen, an dem Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen.

zu a) Ja, der AG darf absagen, bevor Ihr die Unterlagen bekommen habt. Und wie schon deutlich gemacht wurde ... Ihr habt das Recht die vollständigen Unterlagen all jener zu bekommen, die in der engeren Wahl waren. Das können dann z.B. alle sein, die zum Vorstellungsgespräch bei Euch waren. Dazu gehört der genannte Bewerber aber NICHT.

P
Pjöööng

12.09.2018 um 13:21 Uhr

Zitat (celestro): " Ihr habt das Recht die vollständigen Unterlagen all jener zu bekommen, die in der engeren Wahl waren."

Anderer Auffassung: Fitting

C
celestro

12.09.2018 um 13:27 Uhr

"Anderer Auffassung: Fitting"

geht es bitte etwas genauer ?

P
Pjöööng

12.09.2018 um 13:44 Uhr

Rn 167

.

C
celestro

12.09.2018 um 15:31 Uhr

Danke ! Da muß ich mich dann korrigieren.

@ mitleidenschaft

Dennoch dürfte das Unterfangen, die Unterlagen VOR der Anhörung zu bekommen, zum Scheitern verurteilt sein. Wenn allerdings die Unterlagen dieses Bewerbers dann nicht dabei sind, ist die Anhörung unvollständig und setzt die Wochenfrist nicht in Gang.

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