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Zustimmung zur Mitarbeiterbefragung?

C
C.K.
Nov 2016 bearbeitet

Muss eine Mitarbeiterbefragung vom Betriebsrat zugestimmt werden? Also hat er ein Mitbestimmungsrecht? Ich habe im BetrVG nur den § 94 gefunden, aber der bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf Personalfragebögen, die für die Einstellung verwendet werden!?

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

05.09.2006 um 10:52 Uhr

Die Kommentierungen zu genau dem §en sagen, das du richtig liegst. In Verbindung mit §87 Abs.1 Ziff.6 BetrVG.

Genau die gleiche Problematik steht für uns an.

F
Fayence

05.09.2006 um 11:34 Uhr

Frank B. hat Recht. Mehr dazu auf dieser Seite:

http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/artikel07433.html#

R
RolfH

05.09.2006 um 11:54 Uhr

Keine Befragung sollte ohne Einbeziehung des BR stattfinden.

Wird die Mitarbeiterbefragung anonym durchgeführt, unterliegt sie grundsätzlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 1 und 6 des BetrVG oder § 94 BetrVG.

Der AG hat jedoch eine Informationspflicht bei der Vorbereitung nach § 80 Abs. 2 BetrVG zu erfüllen. Rechtzeitig ist die Information dann, wenn der BR noch Änderungs- oder Ergänzungswünsche einbringen kann.

E
Edelweis

05.09.2006 um 17:41 Uhr

Es gibt aber auch Gerichte, die eine MItbestimmung des BR als zwingend sehen. Zitat: Eine Mitarbeiterbefragung im Unternehmen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das gilt auch, wenn das Mutterunternehmen im Ausland ansässig ist und die Mitarbeiterbefragung über das firmeneigene Computersystem eingeleitet wird. Selbst wenn die Befragung anonym abläuft, sind die Rechte der ArbeitnehmerInnen derart betroffen, dass der Betriebsrat daran beteiligt werden muss.

Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2001 – 5 TaBV 153/00 Edelweis

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