Erstellt am 05.09.2006 um 06:05 Uhr von Werner
Hallo museumsleiter,
nur wenn die Dame das Minderheitengeschlecht vertritt.
Erstellt am 05.09.2006 um 08:34 Uhr von Z.Ickig
Wobei aber fraglich ist, ob bei "Gesprächen" außerhalb einer ordentlichen Sitzung überhaupt Nachrücker dabei sein müssen.
Erstellt am 05.09.2006 um 08:39 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
Müssen nicht; aber können können sie doch, oder?
Erstellt am 05.09.2006 um 08:54 Uhr von museumsleiter
@werner@zickig@kölner
zu 1, das ist so Männeranteil 60%.
zu 2 und 3, danke für die Antworten, da der 1. Nachrücker aber massiv drängt, brauchen wir eine korrekte Lösung, Danke !
Erstellt am 05.09.2006 um 08:56 Uhr von Werner
@museumsleiter,
dann ist die weibliche Nachrückerin zu laden!
Erstellt am 05.09.2006 um 09:10 Uhr von Z.Ickig
@Kölner:
"@Z.Ickig :Müssen nicht; aber können können sie doch, oder?"
Können vielleicht schon, aber es könnte an der gebotenen Erforderlichkeit dieser "Nachrücker-Betriebsratsarbeit fehlen. Wäre das so, könnte es Probleme geben, z.B. eine Abmahnung wegen Nichtleistung vertraglich geschuldeter Arbeit.
Es ist ja nicht erforderlich, dass an Gesprächen über einen Haustarifvertrag der gesamte BR teilnimmt, insbesondere deshalb, weil er diesbezüglich sowieso weder verhandeln noch etwas beschließen kann.
Wenn der ArbG einen Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft abschließt, dann handelnt diese beiden Parteien die materiellen Bedingungen aus. Schön für den BR, wenn er dabei sein darf, aber ist das erforderlich? Das kann man durchaus bezweifeln...
Erstellt am 05.09.2006 um 09:13 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
Diese Deine Aussage und deren Schlüsse aus dem BetrVG daraus, wage ich dann doch stark zu bezweifeln, da unzweifelhaft die Tätigkeitsaufnahme eines EBRM als BRM nicht an eine Teilnahme an einer BR-Sitzung gebunden sein dürfte...
;-)
Erstellt am 05.09.2006 um 09:16 Uhr von Z.Ickig
Mag sein...., das ändert aber nichts daran, dass BR-Arbeit stets erforderlich sein muß. Ich wage zu bezweifeln, dass das hier der Fall ist, siehe oben! :-)
Zur Tätigkeitsaufnahme der Ersatzmitglieder werde ich mal was nachlesen...
Erstellt am 05.09.2006 um 09:18 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
Darf ich Dir dazu ein Gesetz empfehlen? BetrVG!
Es gibt aber auch "BAG's"
:o)
Erstellt am 05.09.2006 um 16:41 Uhr von Z.Ickig
Kölner ;-)...., ach was? Das BetrVG ?
Da wird's leider nicht drinstehen....., daher werde ich meine handlichen Kommentare im Schrankformat rauswuchten müssen!
Erstellt am 05.09.2006 um 21:32 Uhr von museumsleiter
@werner@Z.Ickig@Kölner
vielen Dank für Eure Mühe, auf das Forum ist Verlass !
museumsleiter
Erstellt am 05.09.2006 um 22:16 Uhr von Robert
Insbesondere bei wichtigen Gesprächen mit der Geschäftleitung, wie hier bei Abschluss eines Haustarifvertrages sollte der gesamte Betriebsrat an diesem Gespräch teilnehmen. Befindet sich ein Betriebsratsmitglied im Urlaub sollte unbedingt soweit vorhanden ein Ersatzmitglied zu diesem Gespräch mit der GL geladen werden, hier das weibliche Mitglied, da ja der der Abschluss eines Haustarifvertrages nicht das tägliche Brot unserer Betriebsratstätigkeit ist.
Aus welchem Grunde soll denn ein Haustarifvertrag abgeschlossen werden? Von einem Haustarifvertrag profitiert doch in erster Linie der Arbeitgeber, weil er sich aus dem Flächentarifvertrag verabschieden kann.
Erstellt am 05.09.2006 um 22:41 Uhr von museumsleiter
@Robert
Das sollte hilft nicht weiter, nur da muss ! Ich denke, dass Z.Iickig richtig liegt, da es ja sich um keine BRS handelt und keine Beschlüsse gefasst werden, sowie der Haustarifvertrag gewerkschaftlich ausgearbeitet und abgesegnet wurde. Dennoch aktzeptieren wir diesen nur nach 3 Änderungen zu AN Gunsten, mit denen (nach 1. Befragungen, morgen 2. Geprächsrunde) die Kollegen/innen sehr einverstanden sind. Wozu dann der EBR, zur Selbstdarstellung ?
Dennoch Danke J.
Erstellt am 05.09.2006 um 23:03 Uhr von Heini
Nimmt der gesamte BR an einer Besprechung teil und ist ein BR Mitglied zeitweilig verhindert, ist das entsprechende Ers Mitglied zu informieren.
Im übrigen kann bei einer zeitweiligen Verhinderung eines BR Mitgliedes das entsprechende ErsMitglied selbst mit Betriebsratsarbeit aktiv werden. Das umfasst alle Betriebsratstätigkeiten
die es für notwendig erachtet. Es bedarf hier kein Hinweis oder Erlaubnis des BRV.
Erstellt am 05.09.2006 um 23:14 Uhr von Robert
Hallo Museumsleiter,
ich bin Mitglied eines BR mit 5 Mitgliedern. Für uns ist es selbstverständlich, wenn die GL mit dem BR spricht, das der BR komplett ist. Bei Abwesenheit eines BR wird immer ein Ersatzmitglied eingeladen, da wir immer darauf achten insbesondere gegenüber der GL als kompletter Betriebsrat aufzutreten.
Erstellt am 05.09.2006 um 23:30 Uhr von museumsleiter
Hallo Heini,
das ist glaube ich neu, wofür braucht man die anderen dann noch ? Es genügt ein tolles EBR Mitgied, der Rest kann weg ! Das Ers Mitglied ist informiert.
Hallo Robert,
klasse dass es bei Euch so schön funktioniert, klärt aber nicht über die rechtliche Seite auf, leider gibt es Mitarbeiter welche nach Fehlern suchen um den Dolch anzusetzen ! Darum fahren wir mit Z.Ickigs Aussage (Antwort 6) denke ich am besten !
Erstellt am 06.09.2006 um 08:48 Uhr von Robert
Hallo Museumsleiter,
wenn Du die rechtliche Seite abgeklärt haben willst, ruft doch einfach bei der Rechtsstelle des DGB an. Den Hinweis von Heini kann ich auch nicht teilen. Einzig und allein der Vorsitzende oder sein/e Vertreter/in des BR hat des Recht und die Pflicht zu einer BR-Sitzung einzuladen. Dann wird auch immer bei Verhinderung eines ordentlichen BR-Mitglied ein Ersatzmitglied eingeladen. Genauso wird verfahren wenn die GL mit dem Betriebsrat spricht.
Wir sind gerade dabei eine BV über Bildschirmarbeitsplätze mit der GL abzuschließen. An diesen Beratungen und Verhandlungen nimmt immer ein Ersatzmitglied teil, da wir als BR nicht auf die Erfahrung und Kompetenz gerade dieses EBRM verzichten wollen und können. Dafür nimmt ein ordentliches BR-Mitglied nicht teil. Diese Vorgehensweise wird ausnahmslos von allen ordentlichen Mitgliedern des BR geteilt und auch gewünscht. Das Bestreben unseres BR ist es unseren Kollegen und Kolleginnen ein optimales Verhandlungsergebnis vorzuweisen.
Bei einem Fussballspiel spielen in der Anfangsformation auch 11 Spieler und man betritt nicht geschwächt mit nur 10 Spielern das Spielfeld. Wenn man personell geschwächt in Verhandlungen mit der GL eintritt hat die Belegschaft schon verloren, gerade wenn man noch ein tolles EBR-Mitglied wie ihr zur Verfügung hat. Deshalb verstehe ich nicht warum dieses EBR-Mitglied nicht mit am Tisch sitzt, da es hier ja um die Verhandlung und Vorstellung eines Haustarifvertrages geht.
Uns würde insbesondere interessieren warum ein Haustarifvertrag abgeschlossen wird. Geht die Initiative von den Beschäftigten aus oder vom Arbeitgeber.
Erstellt am 06.09.2006 um 09:13 Uhr von museumsleiter
Hallo Robert,
entschuldigung, das "tolle" war pure Ironie ! EBR bringt sich leider durch unflätiges Benehmen gegenüber GBRV und anderen selbst ins Abseits.
Initiative geht von beiden aus, da nur so die Arbeitsplätze gesichert werden können. Verdi Tarifvertrag wäre tödlich, hätten Anpruch, aber im Interesse aller (bis auf 2 Verdi Mitglieder) musste ein, mit ganz geringen Abstrichen, Kompromiss gefunden werden und diesen haben wir erreicht.
Erstellt am 06.09.2006 um 10:00 Uhr von Fayence
"An diesen Beratungen und Verhandlungen nimmt immer ein Ersatzmitglied teil, da wir als BR nicht auf die Erfahrung und Kompetenz gerade dieses EBRM verzichten wollen und können. Dafür nimmt ein ordentliches BR-Mitglied nicht teil."
Robert,
diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht haltbar!!! Wenn für ein BRM kein Verhinderungsgrund vorliegt, darf KEIN Ersatzmitglied geladen werden.
Ich würde dieses Ersatzmitglied als sachverständigen AN beteiligen (DKK, 10. Aufl., §80 RN 116ff); damit seid Ihr auf der sicheren Seite!
Erstellt am 06.09.2006 um 12:44 Uhr von stinker
Und nun mal ich:
Wenn ein BRMitglied verhindert ist (§25) rückt für den Zeitraum der Verhinderung ein Ersatzmitglied nach. Das Ersatzmitglied ist für diesen Zeitraum ein vollständiges BRM mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn ein Gespräch mit der GF ansteht und der BR sendet eine Delegation, dann kann das (zeitweise) nachgerückte BRMitglied teilnehmen wenn das BRGremium sich darauf verständigt. Falls das komplette Gremium teilnimmt, dann auch das (zeitweise) nächgerückte BRM.
Die Arbeit eines BRMitgliedes bezieht sich nicht nur auf irgendwelche Sitzungen.
Erstellt am 06.09.2006 um 19:36 Uhr von Willi
Hallo Museumsleiter:
Du schreibst, Verdi Tarifvertrag wäre tödlich, hätten Anpruch, aber im Interesse aller (bis auf 2 Verdi Mitglieder) musste ein, mit ganz geringen Abstrichen, Kompromiss gefunden werden und diesen haben wir erreicht.
Aus welchem Grunde muss denn ein Haustarifvertrag her, der mit dem Verdi-Tarifvertrag fast identisch ist?
Erstellt am 06.09.2006 um 20:35 Uhr von museumsleiter
@Willi,
Da der AG die Tariferhöhung über die Erhöhung derSonn/Nacht und Feiertagszuschläge bezahlt, welche für Ihn noch (da steuerfrei) tragbar sind. Wir haben die Wahl, aktzeptieren oder AG gibt Objekt ab. So wie es im Moment aussieht würden wir uns dann deutlich verschlechtern (Einzelverträge, keine Tarifbindung u.ä.) Heutige Umfrage unter den Kollegen/innen ist eindeutig für den Haustarif, wohlwissend das ein wenig Erpressung dabei ist. Dennoch sind wir nach dem heutigen 2. Verhandlungstag sicher, damit das beste für den Erhalt unerser Arbeitsplätze erreicht zu haben und darum geht es doch, oder ?
Entschieden wird morgen früh, nach nochmaligem "abklopfen" und intensiven GSBR-Kontakt.
Erstellt am 06.09.2006 um 22:37 Uhr von Robert
Hallo Museumsleiter,
es scheint, das ihr als BR und eure Kollegen und Kolleginnen richtig unter Druck gesetzt werdet. Mit dem Hinweis, das sich der AG aus dem Objekt zurückziehen wird, wenn es nicht zum Abschluss eines Haustarifvertrages kommt, versucht man euch zu erpressen.
Aus deinem Nickname und den Hinweis auf Verdi könnte man schließen, das ihr als BR die Interessen von Mitarbeitern/innen vertreten, die im Aufsichtsdienst tätig sind. Wenn der AG vorgibt nicht in der Lage zu sein, diese Tariferhöhungen laut bestehenden Tarifvertrag zahlen zu können, wird dieses sicherlich auch noch andere Gründe haben, die absolut nichts mit der Tariferhöhung zu tun haben. Wie sieht es denn mit der Zahlungsmoral des AG aus. Hab ihr hoffentlich immer pünktlich euer Geld auf dem Konto ansonsten sollte man mal die Bonität dieses AG überprüfen.
Deswegen solltet ihr euch auf keinen Fall erpressen lassen. Von Erpressern ist bekannt, das sie immer neue Forderungen stellen und nie damit aufhören werden. Deshalb kann ich persönlich nur davon abraten, dem Ansinnen des AG nachzugeben und einen Haustarifvertrag zu unterschreiben.
Es ist doch besser für eure Kollegen/innen ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Erstellt am 06.09.2006 um 23:11 Uhr von museumsleiter
Hallo Robert,
wie ich geschrieben habe, von 3 Möglichkeiten aber nach aller Abwägung die beste, da die Zahlungsmoral sowie Bonität unseres AG ist ohne jede Beanstandung ist.
Nur,das Objekt wird bei weiterer Belastung abgegeben (Zahlen liegen uns vor).
Leider ist es im Sicherheitsdienst (gut geraten !) so, das nichts besseres nachkommt und wir ansonsten mit AG zufrieden sind.
Dann denke ich sind wir stark genug kommenden Forderungen erfolgreich entgegenzustehen (3 unakzeptable sind weg) und wir bewegen und ganz knapp am Verdi Tarif.
Dann bewegen wir uns auch ziemlich vom eigentlichen Thema weg, habe mich wohl mitreissen lassen.
Dennoch Danke für die Mühe an alle !!!