Änderungskündigung Betriebsratsmitglied
Ich bin neu in den Betriebsrat gewählt worden. Von daher noch nicht so sicher. Ich bin Verwaltungsleiterin und in unserem Haus soll es diese Position nicht mehr geben. Man will mir ein anderes Haus in der gleichen Position anbieten. Sollte ich dieser Geschichte nicht zustimmen, soll ich in dem jetzigen Haus Teamleiter werden. Natürlich mit neuer Eingruppierung. Ich möchte weder das Haus wechseln, noch (logischer Weise) weniger verdienen. Könnt ihr mir einen Rat geben? Was muß ich beachten? Gibt es jemanden mit Erfahrung?
Community-Antworten (10)
05.09.2006 um 10:18 Uhr
CMTB,
wenn der AP wegfällt findest Du:
Unter KschG §15 "(5) Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stillegung des Betriebs sinngemäß Anwendung."
Wenn der BR die Zustimmung zur Versetzung verweigert, muss der AG die Zustimmung durch das ArbG ersetzen lassen.
05.09.2006 um 10:18 Uhr
@CMTB Die Kündigung eines BRM geht nur per § 103 BetrVG mit all seinen Hinweisen und "to-do-Anweisungen" für den AG - wenn Du nicht vorher freiwillig eine Unterschrift leistest (aber das sieht ja hier nicht so aus)!
Wenn das Gremium nicht ganz verrückt ist, könntest Du Dich recht entspannt zurücklehnen...
05.09.2006 um 10:25 Uhr
@Kölner, sag mal, sind die Kosten für das ArbG denn so imens hoch, dass kein AG die Zustimmung ersetzen lässt???
In diesem Fall hätte er doch gute Chancen?
05.09.2006 um 10:30 Uhr
@Lotte Es ist ja so... ...dass der AG eine POSITION wegfallen lassen will. ...dass es den gleichen Posten in einem anderen Haus gibt ...dass die Kollegin im Prinzip auch geneigt ist, dort zu arbeiten ...dass der AG auch die Unzumutbarkeit der Weiterbezahlung des ursprünglichen Gehaltes darlegen müsste ...dass ein BRM keine Nachteile/Vorteile erleiden soll ...dass eine solche Argumentationskette schwierig wird vor einem ArbGer.
05.09.2006 um 10:38 Uhr
@Kölner
bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer? Es geht doch um die Versetzung? Nicht um eine Kündigung?
"...dass die Kollegin im Prinzip auch geneigt ist, dort zu arbeiten"
Ich dachte gerade das will sie nicht?
Also die niedrige Eingruppierung kann der AG nicht machen laut DKK § 78 RN 19, aber der AG könnte doch vom ArbG die Zustimmung zur Versetzung in das andere Haus ersetzen lassen?
Ich will gar nicht mit Dir streiten, nur verstehen...
05.09.2006 um 10:45 Uhr
@Lotte Der Weg einer solchen Geschichte läuft doch wie folgt: AG bietet neue Stelle (in diesem Fall auch noch weniger Geld) BRM überlegt BRM findet das doof und unterschreibt/willigt zur neuen Stelle und weniger Geld nicht ein Hier könnte die Sache enden!
Aber sie könnte auch weitergehen: AG findet die fehlende Einwilligung des BRM doof und überlegt AG will, dass BRM neben BR-Tätigkeit etwas arbeitet AG bietet noch einmal neue Stelle an aber diesmal in Form einer Änderungskündigung und jetzt?
05.09.2006 um 11:29 Uhr
@Kölner,
aber AG hat doch auch neue Stelle in einem anderen Haus angeboten mit gleichen Bedingungen?
Kann AG denn nur Änderungskündigung vom ArbG ersetzen lassen? Nicht die Versetzung? Und hätte er nicht große Chancen angesicht des §15 Abs. 5 des KschG? Oder kann man den AP Wegfall nicht unter Betriebsabteilungstilllegung buchen?????
Ja ich weiß, Mr. Dickens würde sagen: Fragen, Fragen...
05.09.2006 um 11:30 Uhr
@Lotte Wenn ich versetzt werden kann - fertig. Wenn sich aber eine Vertragsbedingung verändert und ich damit nicht einverstanden bin...?
05.09.2006 um 11:52 Uhr
@Kölner
"Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen."
Wahrscheinlich bin ich heute zu doof: Aber genau das hat m.E. der AG vor und handelt dann doch gesetzeskonform?
Dann kann er die Zustimmung zu was auch immer doch vom ArbG ersetzen lassen?
06.09.2006 um 09:56 Uhr
Erst mal Danke an alle. Ich sehe schon das auch die Spezi`s da ein Problem haben. Ja es ist richtig, dass mir mein AG die gleiche Position in einem anderen Haus angeboten hat. Es ist auch richtig, dass ich dann (abgesehen vom Standort) keine Änderung im Vertrag hätte. Wir haben eine Struktur bekommen, die aussagt, dass mein jetziges Haus (vom Umsatz her) zu klein für meine Position ist. Der Punkt ist, ich möchte nicht wechseln. Und ich weiß nicht, ob es etwas bringt, sich zu wehren oder lieber den Drops zu lutschen. Selbst wenn ich Abgestuft werde, will ich nicht wechseln. Es hätte ja sein können, dass einer von Euch den genialen Einfall hat. Danke noch mal für Eure Antworten.
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