Erstellt am 05.09.2006 um 08:18 Uhr von Lotte
CMTB,
wenn der AP wegfällt findest Du:
Unter KschG §15
"(5) Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stillegung des Betriebs sinngemäß Anwendung."
Wenn der BR die Zustimmung zur Versetzung verweigert, muss der AG die Zustimmung durch das ArbG ersetzen lassen.
Erstellt am 05.09.2006 um 08:18 Uhr von Kölner
@CMTB
Die Kündigung eines BRM geht nur per § 103 BetrVG mit all seinen Hinweisen und "to-do-Anweisungen" für den AG - wenn Du nicht vorher freiwillig eine Unterschrift leistest (aber das sieht ja hier nicht so aus)!
Wenn das Gremium nicht ganz verrückt ist, könntest Du Dich recht entspannt zurücklehnen...
Erstellt am 05.09.2006 um 08:25 Uhr von Lotte
@Kölner,
sag mal, sind die Kosten für das ArbG denn so imens hoch, dass kein AG die Zustimmung ersetzen lässt???
In diesem Fall hätte er doch gute Chancen?
Erstellt am 05.09.2006 um 08:30 Uhr von Kölner
@Lotte
Es ist ja so...
...dass der AG eine POSITION wegfallen lassen will.
...dass es den gleichen Posten in einem anderen Haus gibt
...dass die Kollegin im Prinzip auch geneigt ist, dort zu arbeiten
...dass der AG auch die Unzumutbarkeit der Weiterbezahlung des ursprünglichen Gehaltes darlegen müsste
...dass ein BRM keine Nachteile/Vorteile erleiden soll
...dass eine solche Argumentationskette schwierig wird vor einem ArbGer.
Erstellt am 05.09.2006 um 08:38 Uhr von Lotte
@Kölner
bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer? Es geht doch um die Versetzung? Nicht um eine Kündigung?
"...dass die Kollegin im Prinzip auch geneigt ist, dort zu arbeiten"
Ich dachte gerade das will sie nicht?
Also die niedrige Eingruppierung kann der AG nicht machen laut DKK § 78 RN 19, aber der AG könnte doch vom ArbG die Zustimmung zur Versetzung in das andere Haus ersetzen lassen?
Ich will gar nicht mit Dir streiten, nur verstehen...
Erstellt am 05.09.2006 um 08:45 Uhr von Kölner
@Lotte
Der Weg einer solchen Geschichte läuft doch wie folgt:
AG bietet neue Stelle (in diesem Fall auch noch weniger Geld)
BRM überlegt
BRM findet das doof und unterschreibt/willigt zur neuen Stelle und weniger Geld nicht ein
Hier könnte die Sache enden!
Aber sie könnte auch weitergehen:
AG findet die fehlende Einwilligung des BRM doof und überlegt
AG will, dass BRM neben BR-Tätigkeit etwas arbeitet
AG bietet noch einmal neue Stelle an aber diesmal in Form einer Änderungskündigung
und jetzt?
Erstellt am 05.09.2006 um 09:29 Uhr von Lotte
@Kölner,
aber AG hat doch auch neue Stelle in einem anderen Haus angeboten mit gleichen Bedingungen?
Kann AG denn nur Änderungskündigung vom ArbG ersetzen lassen? Nicht die Versetzung? Und hätte er nicht große Chancen angesicht des §15 Abs. 5 des KschG? Oder kann man den AP Wegfall nicht unter Betriebsabteilungstilllegung buchen?????
Ja ich weiß, Mr. Dickens würde sagen: Fragen, Fragen...
Erstellt am 05.09.2006 um 09:30 Uhr von Kölner
@Lotte
Wenn ich versetzt werden kann - fertig.
Wenn sich aber eine Vertragsbedingung verändert und ich damit nicht einverstanden bin...?
Erstellt am 05.09.2006 um 09:52 Uhr von Lotte
@Kölner
"Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen."
Wahrscheinlich bin ich heute zu doof: Aber genau das hat m.E. der AG vor und handelt dann doch gesetzeskonform?
Dann kann er die Zustimmung zu was auch immer doch vom ArbG ersetzen lassen?
Erstellt am 06.09.2006 um 07:56 Uhr von CMTB
Erst mal Danke an alle. Ich sehe schon das auch die Spezi`s da ein Problem haben. Ja es ist richtig, dass mir mein AG die gleiche Position in einem anderen Haus angeboten hat. Es ist auch richtig, dass ich dann (abgesehen vom Standort) keine Änderung im Vertrag hätte. Wir haben eine Struktur bekommen, die aussagt, dass mein jetziges Haus (vom Umsatz her) zu klein für meine Position ist. Der Punkt ist, ich möchte nicht wechseln. Und ich weiß nicht, ob es etwas bringt, sich zu wehren oder lieber den Drops zu lutschen. Selbst wenn ich Abgestuft werde, will ich nicht wechseln. Es hätte ja sein können, dass einer von Euch den genialen Einfall hat. Danke noch mal für Eure Antworten.