Einsicht in AV vor verlassen des Hauses?
Hallo, wir sind ein neu gewählter BR und allesamt Frischlinge. Wir möchten gerne wissen ob wir ein Recht darauf haben bei Neueinstellungen die AV´s vor verlassen des Hauses (zum neuen MA) zu Gesicht zu bekommen und auf best. Eckpunkte zu prüfen, z.B. ob die BV mit dabei ist, die Arbeitszeit und die Eingruppierung in die innerbetriebliche Gehaltsstruktur korrekt ist. Wir misstrauen unserem AG nicht, es ist nur so, das er in absehbarer Zeit in Rente gehen wird und wir jetzt schon gerne eine Regelung hätten bevor der Nachfolger kommt (den wir allerdings noch nicht kennen). Bisher bot er uns "nur" die Einsicht in die blanko Formulare an, wir verstehen aber § 99 BetrVG so, das wir ein Recht auf Einsicht haben.
Community-Antworten (1)
04.09.2006 um 18:14 Uhr
Ihr habt kein Einsichtsrecht in Arbeitsverträge, das unterliegt dem Individualrecht zwischen AG und neuem AN. Alles relevante, was ihr wissen müßt, bekommt ihr bei der Anhörung.
BR's braucht er nicht bekommen, die hängen normalerweise aus oder sind anderweitig einsehbar.
Die Arbeitszeit braucht Euch z.B. nicht interessieren, da Eure Mitbestimmung nicht bei der höhe der Wochenarbeitszeit liegt. Entweder regelt sich das aus einem anwendbaren Tarifvertrag oder dem, was AN und AG miteinander abmachen.
Die Eingruppierung bekommt ihr doch im Rahmen der Anhörung mitgeteilt.
Wenn er Euch die blanken Formulare zeigt, hat der AG m.E. schon viel unnütze Zeit verschwendet.
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