Ich bin BR-Mitglied in einer Firma. Am 31.3. haben die Kollegen meiner Abteilung und ich ein Schreiben zu einem Betriebsübergang (nach §613a BetrVG) in eine neue Firma erhalten. Ab diesem Tag gilt eine vierwöchige Wiederspruchsfrist. Letzte Woche Donnerstag (13.04.) habe ich widersprochen (Eingang des Vorab-Faxes vom Anwalt). Am selben Tag haben meine BR-Kollegen und ich eine Liste für unsere bevorstehende BR-Wahl abgegeben auf dieser ich nun mit drauf stehe. Mein Anwalt sagte mir, dass ich ab sofort wieder Mitarbeiter meiner Firma bin und somit auch an der Wahl teilnehmen darf.
Jetzt brauch unser Wahlvorstand eine rechtliche oder gesetzliche Info dieses Tatbestandes, dass dies wirklich so ist. Kann mir da Jemand einen Rat geben????