Einsatz eines BR-Mitglieds in einem anderen Unternehmen - kann das BR-Mitglied seine Aufgaben im BR des bisherigen Unternehmens,wenn es weiter dort angestellt bleibt ausüben?
Folgender Sachverhalt: Ein BR-Mitglied soll aufgrund von organisatorischen Veränderung im bisherigen Unternehmens seine Tätigkeit (mit geringen inhaltlichen Veränderungen) in einem anderen Unternehmen (verbundenes Unternehmen)ausüben. Dabei soll es disziplinarisch dem dortigen Leiter unterstellt werden. Frage: Kann das BR-Mitglied seine Aufgaben im BR des bisherigen Unternehmens,wenn es weiter dort angestellt bleibt ausüben ? Mit welcher Begründung kann der BR seine Zustimmung zu dieser Maßnahme verweigern ?
Community-Antworten (3)
04.09.2006 um 17:31 Uhr
§103 BetrVg besagt, dass der AG Eure Zustimmung benötigt. Ihr braucht also m.E. keine besondere Begründung, sondern erteilt keine Zustimmung zur Versetzung. Nach dem Motto:
Sehr geehrter Herr Vesetzer, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der BR in seiner heutigen Sitzung vom 03.09.06 beschlossen hat, der Versetzung des Herrn Hierbleiber nicht zuzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Der BR der Sitzenbleiber
04.09.2006 um 17:32 Uhr
Akzeptiert oder will dieses BR-Mitglied denn diese "Versetzung"?
Wenn nicht, welche "dringenden betrieblichen Erfordernisse" oder "berechtigte betriebliche Bedürfnisse" oder "betrieblichen Gründe" hat der AG euch denn für diese Versetzung benannt? Hat er das nicht, dann genügt der Verweis darauf als Ablehnung. Ich würde das aber mal abfragen.
Ganz so einfach wie Lotte das schreibt, geht es m.E. nicht.
04.09.2006 um 19:34 Uhr
Ich denke Lotte hat recht soweit eine Versetzung zur Folge haben würde, dass das BR Mitglied sein Amt verliert. Hier kommt es wieder darauf an inwieweit die MA des anderen Unternehmens in den Betrieb integriert sind.
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