W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundenreduzierung von BR Seite abgelehnt - hätte der BR nicht zuerst sich mit mir zusammensetzen müssen?

N
NiNa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich wollte meine Vollzeitstelle aus familiären Gründen (alleinerziehend) um einige Stunden reduzieren und habe dies meinem Chef mitgeteilt. Dieser Antrag ist vom Betriebsrat mit meinem Chef besprochen und (von Betriebsratseite) abgelehnt worden. Hätte der BR nicht zuerst mich als betroffene Mitarbeiterin über mögliche Lösungen und Alternativen informieren oder sich zumindest mit mir zusammensetzen müssen?

3.889020

Community-Antworten (20)

R
Rollie

04.09.2006 um 15:00 Uhr

Nur mal laut am Denken, wieso kann der Betriebsrat so etwas ablehnen ?

Wie wurde es begründet ?

W
Waschbär

04.09.2006 um 15:09 Uhr

@ NiNa,

hast du einen "schriftlichen" antrag auf stunden reduzierung gestellt ?

Die begründung vom Br würde ich auch gerne lesen.

@ Rollie > guter gedanke , frage ich mich so ohne weitere info´s auch

N
NiNa

04.09.2006 um 15:10 Uhr

Es wurde meinem direkten Chef gegenüber (Wohlfahrtsverband) dergleichen begründet, dass - wenn dies bei mir gestattet würde - der Arbeitgeber auf den Trichter kommen könnte, auch anderen Arbeitnehmern mit meiner Qualifikation Stunden zu streichen. Wäre da nicht zuerst ein Gespräch mit mir sinnvoll gewesen?

BS
Blue sky

04.09.2006 um 15:11 Uhr

Du hast ein Recht auf Teilzeitarbeit wenn andere dadurch nicht benachteiligt werden!

D
DocPille

04.09.2006 um 15:12 Uhr

Hallo,hier hat der BR nichts abzulehnen,das ist Sache zwischen AN und AG.

Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG scheidet bei der Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG aus, da es sich dabei um keine vorübergehende Verringerung der betriebsüblichen Arbeitszeit handelt. Die Arbeitszeitverringerung ist auf Dauer angelegt und eine nur befristete Verringerung ist nicht zulässig. Zudem stellt die Reduzierung der Arbeitszeit schon keinen kollektiven Tatbestand i.S.v. § 87 BetrVG dar, da es um die Bestimmung des schuldrechtlichen Leistungsumfangs des Arbeitnehmers geht.

N
NiNa

04.09.2006 um 15:13 Uhr

Schriftlich habe ich nichts beantragt, da mein Chef mir zunächst versicherte, es wäre kein Problem, Stunden zu reduzieren und sie ggf. "einzufrieren". Bin auch etwas geschockt über das (der einzelnen Mitarbeiterin gegenüber) unsolidarische Verhalten des BR.

Könnte ich die Gesetze in der o.a. Antwort noch einmal "übersetzt" bekommen? Das wäre sehr nett!;-)

K
Kölner

04.09.2006 um 15:24 Uhr

@NiNa Interessehalber: Wie kann man (direkt) bei einem Wohlfahrtsverband angestellt sein?

L
Lotte

04.09.2006 um 15:24 Uhr

DocPille,

"Die Arbeitszeitverringerung ist auf Dauer angelegt und eine nur befristete Verringerung ist nicht zulässig..."

wie kommst Du darauf?

Kölner, ;-)

z.B. als Sekretärin des Geschäftsführers der AWO e.V. Bundesverband?

N
NiNa

04.09.2006 um 15:37 Uhr

Mit "direktem Chef" meine ich natürlich den Leiter meiner Einrichtung (der - klar - auch nur Angestellter des Wohlfahrtsverbandes ist) ;-)

Das mit der Befristung, die nicht auf Zeit angelegt werden darf, ist mir jetzt auch irgendwie nicht so klar...bis jetzt war mir so etwas dann als "Einfrieren" der Differenz zur vorher vertraglich vereinbarten Zeit bekannt. Hm.

L
Lotte

04.09.2006 um 15:43 Uhr

NiNa,

Übersetzung: Wenn Du mit Deiner Maus mal auf das dicker geschriebene TzBfG gehst, dann schau Dir mal auf dem geöffneten Fenster unter §8 an was dort steht.

Bei einzelnen Stundenreduzierungen, vom AN gewollt und beantragt, hat der BR kein Mitbestimmungsrecht und Du hast alles Recht der Welt Deine Stunden zu reduzieren und kannst dieses individualrechtlich mit dem AG vereinbaren.

Lass Dich nicht bange machen, auch befristete Stundenreduzierungen sind möglich.

D
DocPille

04.09.2006 um 15:53 Uhr

Habe soeben die Quelle gefunden,bitte lesen:

http://www.aus-innovativ.de/themen/teilzeit_4683.htm

Es würde dann ja ein befristeter Vertrag entstehen,geht das??

P
paula

04.09.2006 um 16:16 Uhr

befristete stundenreduzierungen sind möglich.

es sind daran jedoch die gleichen vorraussetzungen zu stellen wie bei § 14 Abs. 1 TzBefG. wenn der arbeitnehmer das wünscht eigentlich kein problem.

K
Kölner

04.09.2006 um 16:19 Uhr

@paula An welche der Nummern hast Du bei § 14 Abs. 1 TzBfG gedacht?

D
DocPille

04.09.2006 um 16:24 Uhr

@Paula

Ich glaube da liegst du ganz falsch,lies Absatz 2 .

P
paula

04.09.2006 um 16:24 Uhr

eine befristung von arbeitsbedingungen auf grund des wunsches des AN ist ein grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG, oder täusche ich mich da etwa. klar es muss der freie wunsch des AN sein und dadurch dürfen die vorschriften zum kündigungsschutz nicht unterlaufen werden und...

P
paula

04.09.2006 um 16:27 Uhr

@docpille

Asb. 2 ?? was soll der denn damit zu tun haben. im laufenden arbeitsverhältnis (unbefristet) kann keine befristung - auch noch von einzelnen arbeitsbedingungen - nach 14 Abs. 2 TzBfG vorgenommen werden

L
Lotte

04.09.2006 um 16:46 Uhr

DocPille, das habe ich unter Deinem Link gefunden:

"Ein Rückkehrrecht zu den bisherigen Arbeitszeiten steht dem Arbeitnehmer dann nur unter den Voraussetzungen des § 9 TzBfG zu, es sei denn der Tarifvertrag oder die getroffene Vereinbarung sehen ein Rückkehrrecht ausdrücklich vor. Eine solche Rückkehrklausel ist im Arbeitsvertrag ebenso zulässig wie eine nur befristet vereinbarte Teilzeitbeschäftigung. Andernfalls kann der Arbeitgeber nur durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung von dieser Vereinbarung abweichen."

paula,

es liegt ja keine Befristung des AV vor, sondern es wird eine Vereinbarung über eine befristete Stundenreduzierung getroffen, der AV bleibt unbefristet. Ansonsten hätten wir ohne Sachgrund nach §14 (2) das Problem, dass der AN nach zwei Jahren unbefristet stundenreduziert arbeiten müsste. Dem AN steht die Befristung der Stundenreduzierung auch nicht zu, der AG kann sie ihm gewähren, reine Verhandlungssache. Es sei denn der TV, AV hat von vorneherein solche o.a. Klauseln.

P
paula

04.09.2006 um 17:03 Uhr

@lotte wir haben doch den sachgrund: der wunsch des mitarbeiters. daher sit die reduzierung auch länger als 2 jahre möglich.

es stimmt der arbeitsvertrag bleibt unbefristet. das BAG sagt aber dass auch bei der befristung EINZELNER arbeitsbedingungen, diese befristung den anforderungend es § 14 Abs. 1 TzBfG genügen müssen, da ansonsten das KSchG - das die teilkündigung nicht kennt - umgangen würde.

L
Lotte

04.09.2006 um 17:06 Uhr

paula, danke Dir, jetzt habe ich wieder etwas gelernt. ;-)

B
Barbara

05.09.2006 um 12:09 Uhr

Hallo NiNa. Wie Lotte dir geraten hat, geh TzBefrG durch. Du muss deine Stundenreduzierung schriftlich beim Chef beantragen. Du teilst ihm deine Wunscharbeitszeiten ( evtl. noch 2. Variante)mit. Der AG hat drei Monate Zeit.( Muss aber die 3 Monate nicht warten). Der AG muss zustimmen, wenn betriebliche Gründe es zulassen. Der BR hat zwar Mitbestimmungsrecht, aber er soll nur aufpassen wie sich die Stundenreduzierung auf andere Arbeitsplätze auswirkt. Falls dadurch für andere z.B. Überstunden enstehen muss er für Abhilfe bei dem AG sorgen. Rede mit dem BR. Er hat woll vergessen, dass er AN vertretten soll. Es könnte sein, dass er bei der nächsten BR- Wahl eine Stimme verloren hat.

Ihre Antwort