Wann gilt Betriebsvereinbarung für übergegangene Mitarbeiter?
Kraft eines Bundesgesetzes bin ich in 2018 mit weiteren Mitarbeitern von einem Unternehmen zu einem anderen Unternehmen übergegangen und eingegliedert worden.
Wir haben alle unsere alten Arbeitsverträge behalten. Frage: Gelten für uns neue Mitarbeiter eigentlich schon die betriebsvereinbarungen des neuen Betriebes oder müssen wir erst neue Arbeitsverträge unterschreiben? Bisher sagte man uns, für uns gelten die betriebsvereibarungen des neuen Betriebes nicht, weil wir noch alte Verträge hätten. Stimmt das?
Community-Antworten (3)
11.09.2018 um 08:36 Uhr
wenn es im alten Betrieb Betriebsvereinbarungen gab, dann werden diese für ein Jahr Bestandteil des Arbeitsvertrages. Wenn es keinen BR gab oder keine Betriebsvereinbarungen gab, dann unterliegt ihr den Betriebsvereinbarungen des aufnehmenden Betriebes.
11.09.2018 um 09:48 Uhr
Das dürfte der Sachverhalt des § 613a BGB betreffen. Ich würde daher davon ausgehen, dass die BVs des neuen Unternehmen für euch gelten.
11.09.2018 um 11:32 Uhr
Es kommt darauf an. Betriebsvereinbarungen bei denen es keine Regelungen im aufnehmenden Betrieb gibt werden ohne zeitliche Einschränkung Bestandteil des Arbeitsvertrag. Bei Betriebsvereinbarungen, die denselben Gegenstand regeln gelten die neuen und die alten gehen unter. Die Antwort soltest du aber auch in dem Übergangsschreiben finden.
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