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Stundenvergütung für Betriebsratssitzungen?

B
Binchen
Jan 2018 bearbeitet

hab da mal wieder eine Frage unsere Betriebsratssitzungen finden immer um 14 Uhr statt das heisst , einige haben Feierabend , andere nicht . Die gewerblichen Betriebsratsmitglieder mit Feierabend lassen sich die Stunden für die Versammlung bezahlen . Ist das eigentlich rechtens ????? Auch für andere Tätigkeiten , wie zum beispiel ( Wahlzettelauszählung bei der Betriebsratswahl u.s.w. ) bekommen Sie die Stunden extra .

3.234016

Community-Antworten (16)

F
Fayence

03.09.2006 um 22:30 Uhr

Binchen, was entspräche denn Deiner Vorstellung? Dass zusätzlich geleistete Arbeitszeit nicht vergütet wird, weil "Ehrenamt"?

Und besteht nicht die Möglichkeit, die Sitzung so zu legen, dass diese in die Arbeitszeit aller BR-Mitglieder fällt?

P.S. Was sagt überhaupt das ArbZG? Wie viele Stunden haben die gewerblichen BR-Mitglieder denn um 14.00 Uhr bereits gearbeitet?

B
Binchen

03.09.2006 um 22:54 Uhr

naja Fayance

Ehrenamtlich heisst für mich schon unentgeldlich

und die haben dann ganz normale 7,8 Stunden hinter sich , nur die haben wir Angestellten

dann auch hinter uns

aber du hast recht

ich werde vorschlagen das es in die ganz normale Arbeitszeit mit hinein genommen wird

in der wir alle unseren Dienst versehen

denn der knackpunkt an der Geschichte wird sein , das dann auch noch

Überstundenprozente verlangt werden sonst :-))

K
Kölner

03.09.2006 um 23:00 Uhr

@Binchen Aber BR-Tätigkeit kann keine Überstunde sein, gelle?

B
Binchen

03.09.2006 um 23:04 Uhr

Sorry Kölner

aber irgendwie versteh ich deine fragestellung nicht :-))

schreib es doch bitte so das selbst ich als Plonde das verstehe :-))

F
Fayence

03.09.2006 um 23:06 Uhr

Pinchen, :-)

vielleicht weil BR-Arbeit grundsätzlich während der Arbeitszeit zu leisten ist....

B
Binchen

03.09.2006 um 23:09 Uhr

Aja fayence ;-)

nu hab sogar ich das verstanden :-))

frag mich jetzt nur , warum unser Vorsitzender sie dann immer

danach legt ???

aber das werd ich dann mal morgen gleich klären

danke schööööön :-))

K
Kölner

03.09.2006 um 23:11 Uhr

@Binchen Gemäß § 37 Abs. 1 BetrVG ist die Tätigkeit als BRM ein Ehrenamt. Es darf kein Vorteil und kein Nachteil daraus entstehen. Und weiter heisst es nach § 37 Abs. 2+3 BetrVG sinngemäß, dass diese Tätigkeit Arbeitszeit ist. Demnach kann BR-Tätigkeit eigentlich "nur" Arbeitszeit sein.

Die normale Arbeit - gemäß der tarifvertraglich/arbeitsvertraglich fixierten Wochenarbeitszeit -, die nach/vor der BR-Tätigkeit anfällt und die mein Chef trotzdem ich BR bin, noch haben will (!), diese kann mit Zeit-/Lohnzuschlägen dann mitunter als Überstunden vergütet werden.

F
Fayence

03.09.2006 um 23:23 Uhr

FB
Frank B.

04.09.2006 um 08:39 Uhr

Hier nur als Ergänzung zu diesem Thema: §37 Abs.3 BetrVG (3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

Der letzte Satz sollte hier sicherlich Anwendung finden.

K
Kölner

04.09.2006 um 11:23 Uhr

@Frank B. Ist Mehrarbeit gleichzusetzen mit Überstunden?

R
Rollie

04.09.2006 um 11:56 Uhr

§-en hin und her, ist das nicht eher ein organisatorischen Problem ? ich denke mal, wenn die Arbeiter die Sitzung im Anschluß ihrer Arbeit wahrnehmen und sich dadurch mehr Stunden als die Sollstunden ergeben, sollten diese Stunden, wenn sich die Sitzung nicht während die Arbeitszeit legen läßt, zeitnah auch wieder abgebaut werden.

L
Lotte

04.09.2006 um 12:08 Uhr

Hypothetische Frage: Müsste die BR Sitzung nicht doch als Überstunde vergütet werden,wenn sich die Sitzung gar nicht in die Arbeitszeit legen lässt und der AG aber ein Arbeiten vor der Sitzung verlangt?

F
Fayence

04.09.2006 um 12:18 Uhr

Lotte, die Frage ist nicht nur hypothetisch...

Der AG beantragt also beim BR die Genehmigung von Überstunden, damit dieser seine Sitzung ausserhalb der Arbeitszeit abhalten kann?

Womit im Falle "echter" Überstunden vermutlich Zuschläge fällig würden, ev. gegen das ArbZG verstossen würde etc. pp.

L
Lotte

04.09.2006 um 12:39 Uhr

Fayence,

Oder der AG beantragt beim BR die Genehmigung von Ü-Stunden, damit diese vor der Sitzung (BR-Arbeit geht vor Regeltätigkeit) noch arbeiten können. Wohlgemerkt, wenn es betriebliche Gründe für die Sitzung außerhalb der betriebsüblichen AZ gibt? Wir sind hier nicht bei Aschenputtel...

FB
Frank B.

04.09.2006 um 12:42 Uhr

@Kölner Die Frage stellt sich für uns auch täglich, sind es Überstunden oder ist es Mehrarbeit?

In unserem Falle setzen die betroffenen BR- Mitglieder die Mehrarbeit ab, also nutzen den Freizeitausgleich. Es wäre für uns schwer nachzuweisen, dass dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. ;-)

Den Begriff Mehrarbeit findet man unter anderem in Tarifverträgen, dem hingegen der Begriff Überstunden als solcher nur landläufig benutzt wird, bei uns zumindest. Daraus folgt das es Mehrarbeit ist und mit Zuschlägen für Mehrarbeit zu bezahlen sind.

F
Fayence

04.09.2006 um 17:01 Uhr

Lotte,

Aschenputtels Ansinnen fand ich dann letztendlich gar nicht mal so verkehrt! ;-))

Trotzdem kann es nicht sein, dass ein AG Überstunden beantragt, damit ein BR Sitzungen aus betriebsbedingten Gründen über seine vereinbarte Arbeitszeit hinaus abhalten kann!

Hat nichts damit zu tun, dass es solche Gründe nicht geben kann. Die entsprechenden Passagen in der Kommentierung hast Du ja vermutlich gelesen. Die Rede ist dann aber auch nur davon, dass diese Mehrarbeit entsprechend vergütet/ausgeglichen werden muss!

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