Erstellt am 15.07.2007 um 18:46 Uhr von Kölner
@bede
Der AG wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Dir Illegales bestätigen würde...
...Dir kann man nur raten schnellstmöglich das ArbZG zu lesen.
Erstellt am 15.07.2007 um 18:53 Uhr von pirat
@bede"
. Überschreitung der täglich zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden!
Erstellt am 15.07.2007 um 19:04 Uhr von Der alte Heini
Arbeitszeit von mehr als 10 Std.?
Vielleicht findet ja § 7 ArbzG bei bede Anwendung.
Erstellt am 15.07.2007 um 19:12 Uhr von Mona-Lisa
@bede,
bei einer 44.25 Stundenwoche mit täglicher Arbeitszeit von 11.25 Stunden?
Das sähe dann so aus:
44.25 : 11.25 = wären knapp 4 Arbeitstage,
wiederum wären bei dieser Wochenstundenzahl entweder bei einer 5 Tage Woche 8,85 Stunden am Tag oder bei einer 6 Tage Woche 7,37 Stunden zu arbeiten.
Wie kommst du auf 11.25 Std pro Tag?
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Erstellt am 15.07.2007 um 20:37 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Könnte natürlich sein, aber wäre ein Seminarbesuch diesbezüglich ein Tatbestand für § 7 ArbZG?
Erstellt am 15.07.2007 um 20:51 Uhr von Lotte
Kölner,
wenn es die betriebsübliche AZ ist, wären m.M. nach 11,25h okay. Und §7 ArbZG hin oder her dürfte BRMs ja eigentlich egal sein, oder?
PS: damit das hier keiner falsch versteht: Insoweit "egal" sein als dass sie selbst dem ArbZG nicht unterliegen. Für den Betrieb sollte es ihnen keinesfalls egal sein und wenn §7 nicht zutrifft, kann keinesfalls mehr als 10h gearbeitet werden.
Erstellt am 17.07.2007 um 20:24 Uhr von Gevatter
hmmm, Seminarzeiten sind doch nicht an die Arbeitszeiten gekoppelt ? Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, daß nur die tatsächliche Seminarzeit als Arbeitszeit vergütet wird. Allgemein wird es jedoch so gehandhabt, daß AG's bei Vollzeitseminaren einen vollen Arbeitstag vergüten, was aber eigentlich so nicht richtig ist gem. § 78 BetrVG.
Erstellt am 18.07.2007 um 21:50 Uhr von Kölner
@Gevatter
...dann war Deine Erinnerung aber wirklich ganz Dunkel. :-))
Erstellt am 18.07.2007 um 23:30 Uhr von w-j-l
Wir wissen zwar jetzt, was bedes übliche Arbeitszeit ist, aber noch nicht, was in bedes Betrieb die betriebsübliche Arbeitszeit ist.......
Erstellt am 19.07.2007 um 08:52 Uhr von bede
Unsere betriebsübliche Arbeitszeit beträgt 45 Stunden für Vollzeitkräfte