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Schulungstage abrechnen - wie?

B
bede
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Abend folgende Situation: Habe gerade meine erste Schulung hinter mir(BR 1),arbeite 44.25 Stunden die Woche, 11.25 Stunden amTag. AG hat mir für die 4 Schulungstage pro Tag nur 7,5 Stunden vergütet. Meine Frage: Muss ich mich mit 7,5 Stunden- Vergütung zufriedengeben oder kann ich auf 11,25 Stundenvergütung pochen( Gesetzestexte?) Vielen Dank im Vorraus.

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Community-Antworten (10)

K
Kölner

15.07.2007 um 20:46 Uhr

@bede Der AG wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Dir Illegales bestätigen würde... ...Dir kann man nur raten schnellstmöglich das ArbZG zu lesen.

P
pirat

15.07.2007 um 20:53 Uhr

@bede"

. Überschreitung der täglich zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden!

DAH
Der alte Heini

15.07.2007 um 21:04 Uhr

Arbeitszeit von mehr als 10 Std.? Vielleicht findet ja § 7 ArbzG bei bede Anwendung.

M
Mona-Lisa

15.07.2007 um 21:12 Uhr

@bede, bei einer 44.25 Stundenwoche mit täglicher Arbeitszeit von 11.25 Stunden? Das sähe dann so aus:

44.25 : 11.25 = wären knapp 4 Arbeitstage,

wiederum wären bei dieser Wochenstundenzahl entweder bei einer 5 Tage Woche 8,85 Stunden am Tag oder bei einer 6 Tage Woche 7,37 Stunden zu arbeiten.

Wie kommst du auf 11.25 Std pro Tag? Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

K
Kölner

15.07.2007 um 22:37 Uhr

@Der alte Heini Könnte natürlich sein, aber wäre ein Seminarbesuch diesbezüglich ein Tatbestand für § 7 ArbZG?

L
Lotte

15.07.2007 um 22:51 Uhr

Kölner, wenn es die betriebsübliche AZ ist, wären m.M. nach 11,25h okay. Und §7 ArbZG hin oder her dürfte BRMs ja eigentlich egal sein, oder?

PS: damit das hier keiner falsch versteht: Insoweit "egal" sein als dass sie selbst dem ArbZG nicht unterliegen. Für den Betrieb sollte es ihnen keinesfalls egal sein und wenn §7 nicht zutrifft, kann keinesfalls mehr als 10h gearbeitet werden.

G
Gevatter

17.07.2007 um 22:24 Uhr

hmmm, Seminarzeiten sind doch nicht an die Arbeitszeiten gekoppelt ? Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, daß nur die tatsächliche Seminarzeit als Arbeitszeit vergütet wird. Allgemein wird es jedoch so gehandhabt, daß AG's bei Vollzeitseminaren einen vollen Arbeitstag vergüten, was aber eigentlich so nicht richtig ist gem. § 78 BetrVG.

K
Kölner

18.07.2007 um 23:50 Uhr

@Gevatter ...dann war Deine Erinnerung aber wirklich ganz Dunkel. :-))

W
w-j-l

19.07.2007 um 01:30 Uhr

Wir wissen zwar jetzt, was bedes übliche Arbeitszeit ist, aber noch nicht, was in bedes Betrieb die betriebsübliche Arbeitszeit ist.......

B
bede

19.07.2007 um 10:52 Uhr

Unsere betriebsübliche Arbeitszeit beträgt 45 Stunden für Vollzeitkräfte

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