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Einsichtnahme in die Bruttolohnliste

S
siggibaer
Sep 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat verlangen bei der Einsichtnahme in die Bruttolohnliste NICHT vom Arbeitgeber oder eine von ihm bauftragte Person kontrolliert zu werden?

Ich hatte in den letzten Monaten irgendwo gelesen, dass der BR ohne das wer dabeisitzt Einblick nehmen kann.

Stimmt das?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

10.09.2018 um 18:05 Uhr

ohne dabei sitzen, ja. Aber das heißt nicht, daß nicht jemand vom AG im gleichen Raum sitzen darf, um z.B. zu "sehen", das nicht alle Zahlen abgetippt / geschrieben werden. Aber die Person muß schon außer Hörweite sein, damit man reden kann etc. ....

K
kratzbürste

10.09.2018 um 18:54 Uhr

Warum sollte man nicht alle Zahlen (außer zum Beispiel die Seitenzahl oder die Überschrift ) notieren dürfen.

J1
Juri 11

10.09.2018 um 21:48 Uhr

Wenn das Gremium kleiner ist als 9 Mitglieder, kann das nur BRV oder der durch den Beschluss ernannter BR Mitglied .

Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Aushändigung der Listen. Er darf während der Einsichtnahme nicht gestört oder behindert werden. Die Einsicht nehmenden Betriebsratsmitglieder dürfen sich Notizen machen.

Die Einsicht nehmenden Betriebsratsmitglieder sind berechtigt, die gesammelten Informationen dem Betriebsrat zuzuleiten, damit dieser entscheiden kann, ob begründeter Handlungsbedarf besteht.

C
Challenger

11.09.2018 um 00:33 Uhr

BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94 Amtlicher Leitsatz:

Bei der Einsichtnahme des Betriebsausschusses bzw. einzelner Betriebsratsmitglieder in die Bruttolohn- und Gehaltslisten dürfen keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind.

Den Beschluss aber aufmerksam durchlesen

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