Erstellt am 10.09.2018 um 16:05 Uhr von celestro
ohne dabei sitzen, ja. Aber das heißt nicht, daß nicht jemand vom AG im gleichen Raum sitzen darf, um z.B. zu "sehen", das nicht alle Zahlen abgetippt / geschrieben werden. Aber die Person muß schon außer Hörweite sein, damit man reden kann etc. ....
Erstellt am 10.09.2018 um 16:54 Uhr von kratzbürste
Warum sollte man nicht alle Zahlen (außer zum Beispiel die Seitenzahl oder die Überschrift ) notieren dürfen.
Erstellt am 10.09.2018 um 19:48 Uhr von Juri 11
Wenn das Gremium kleiner ist als 9 Mitglieder, kann das nur BRV oder der durch den Beschluss ernannter BR Mitglied .
Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Aushändigung der Listen. Er darf während der Einsichtnahme nicht gestört oder behindert werden. Die Einsicht nehmenden Betriebsratsmitglieder dürfen sich Notizen machen.
Die Einsicht nehmenden Betriebsratsmitglieder sind berechtigt, die gesammelten Informationen dem Betriebsrat zuzuleiten, damit dieser entscheiden kann, ob begründeter Handlungsbedarf besteht.
Erstellt am 10.09.2018 um 22:33 Uhr von Challenger
BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
Amtlicher Leitsatz:
Bei der Einsichtnahme des Betriebsausschusses bzw. einzelner Betriebsratsmitglieder in die Bruttolohn- und Gehaltslisten dürfen keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind.
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Den Beschluss aber aufmerksam durchlesen