a.o. BR-Sitzung - was kann man tun ?
Wir halten unsere ordentliche BR-Sitzung einmal im Monat. Wir sind 7, 5 Innendienst, 2 Aussendienst.
Bei einer Einstellung und Anhörung habe ich als BRV eine a.o. Sitzung einberufen, um die Wochenfrist einzuhalten. Jetzt kommen von allen seiten Proteste, Abteilungsleiter beschweren sich, das ich Ihre MA wegen Bagatellen und kurze Entscheidungen von der Arbeit abziehe. Die 2 AD BRM habe ich bereits beim letzten mal per Postweg über Einstellungsunterlagen informiert und mit denen auf der BR-Sitzung telefoniert.
Jetzt kommen aber schon Proteste, wie "Können Sie nicht mit ein, zweien, diese Anhörung vollbringen.
Es gäbe doch sicherlich einfachere Lösungen, als sich alle zu treffen. Was können Sie schon dagegen aussprechen?" Ich habe, den Eindruck, die wollen mich disziplinieren weil ich neu BRV bin und es vielleicht endlich mal richtig machen wollte. Das schlimme ist, dass mein Gremium, nicht alle, es auch nicht verstehen, sich deswegen treffen zu müssen. Mach ich was falsch?
Community-Antworten (12)
02.09.2006 um 17:11 Uhr
engel,
erst mal vorweg... Du machst grundsätzlich nichts falsch!
Personelle Einzelmassnahmen erfordern nunmal die Anhörung des Betriebsrats! Und eine ordentliche Beschlussfassung ist NUR in Anwesenheit der BR-Mitglieder möglich.
Ich würde mich mit der Personalabteilung absprechen, dass Anhörungen z.B. nur an einem bestimmten Wochentag bis 12.00 Uhr eingereicht werden. So könntet Ihr diesen etwaigen Zeitbedarf fest einplanen und Fristen wären gewahrt.
Was für Euch prinzipiell NICHT in Frage kommt, ist die Übertragung von Aufgaben auf einen Ausschuss mit selbständiger Entscheidungsbefugnis!
Alternativ würde ich über einen wöchentlichen Sitzungstermin nachdenken! Dann wäre das Thema "unplanmässige Sitzungen" ebenfalls vom Tisch!
02.09.2006 um 17:27 Uhr
Danke Fayence, der Tip mit dem bestimmten Wochentag bis 12.oo Uhr werde ich der PA vorschlagen. Ausgerechnet die hat mich gestern noch mal deswegen angesprochen, ob es nicht eine andere Möglichkeit gäbe. Ich habe nicht die Absicht, alleine zu entscheiden. Würdest du den AD ausklammern, Beschlussfähigkeit wäre gegeben?
02.09.2006 um 17:37 Uhr
"Würdest du den AD ausklammern, Beschlussfähigkeit wäre gegeben?"
engel,
diese Möglichkeit ist ausgeschlossen; siehe meinen Hinweis zu Ausschüssen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis! Einen solchen würdet Ihr ja dann im Prinzip zu Fünft bilden.
Wie weit müssen denn Eure ADMs anreisen? Habt Ihr noch Ersatzmitglieder?
02.09.2006 um 18:03 Uhr
Unsere 2 ADM haben eine Anreise von 400 bzw. 300 km. Unsere zwei Ersatzmitglieder wären in der Firma. Obwohl eine wieder aus der Produktion (Sterilbereich, mit Umziehen etc.) erstes Ersatzmitglied, käme. ADM hatten sich schon bei mir beschwert extra anzureisen.
02.09.2006 um 19:52 Uhr
Ich zitiere einmal aus Fitting, 23. Aufl., § 25, RN 21
... Ferner liegt eine Verhinderung vor, wenn ein BRM sein Amt nur unter Aufwand erheblicher Kosten ausüben kann, die unter Berücksichtigung sowohl der Interessen der AN als auch der Belange des AG nicht als erforderlich anerkannt werden können;...
Spreche diese Möglichkeit, im Bedarfsfall Ersatzmitglieder laden zu können/müssen, aber in Eurer nächsten Sitzung mit dem Gremium ab.
03.09.2006 um 13:04 Uhr
Engel: wenn mir solch ein Wind entgegenschlagen würde, würde ich eine wöchentliche Sitzung anberaumen und diese dann länger dauern lassen als die 14-tägige. Allein schon deshalb, weil es ja unbedingten Schulungsbedarf der einzelnen BR-Mitglieder gibt, die ja ihre nötige Kompetenz noch nicht erfasst haben. Ausserdem würde ich unbedingt darauf drängen, dies zu entsprechenden Seminaren zu entsenden. Damit wären alle, die PA, die Abt.-Ltr, die ADM, ... mit ihrer Kritik am Boden, und sie wären teilweise froh gewesen, sie würden von Zeit zu Zeit eine ausserplanmässige Sitzung besuchen dürfen, bzw. auf ihre MA verzichten, als jede Woche diesen Terz zu veranstalten. Man kann das ja dann nach einiger Zeit wieder in die alten Bahnen lenken...
AO
03.09.2006 um 13:34 Uhr
AO,
man sollte auch einmal die Kirche im Dorf lassen! :-)
Ausserordentliche Sitzungen sollten die Ausnahme darstellen und ich persönlich sehe in diesem Fall gute Möglichkeiten, durch entsprechende organisatorische Absprachen/Regelungen allen Beteiligten gerecht zu werden.
03.09.2006 um 14:45 Uhr
Fayence, ich hatte gerade noch mal § 27 Betriebsausschuss gelesen 3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen. Wollen die mir diesen Ausschuss raten? Was ist, wenn 4 aus dem Gremium ebenso der Ansicht sind?
Sorry, lässt mir keine Ruhe. Ich möchte keinen Ausschuss.
03.09.2006 um 15:08 Uhr
engel,
der reine Gesetzestext hilft (fast immer) nicht weiter! ;-) Legt Euch dringend eine aktuelle Kommentierung zu (Fitting oder Däubler).
Unter der Führung lfd. Geschäfte ist nicht zu verstehen, dass einem nach § 27 Abs. 3 gebildeten Ausschuss Aufgaben (z.B. Anhörungen zu personellen Einzelmassnahmen) mit selbständiger Entscheidungsbefugnis übertragen werden dürfen; siehe auch § 28 BetrVG.
Fitting, 23. Aufl., § 27, RN 68f
Bei der Bestimmung des Begriffs der laufenden Geschäfte ist deshalb davon auszugehen, dass grundsätzlich allein dem BR die Wahrnehmung der ihm nach diesem GESETZ zugewiesenen Aufgaben obliegt und dass die Funktion des Betriebsausschusses sich insoweit lediglich auf eine den BR bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützende Tätigkeit beschränkt. Damit handelt es sich bei den lfd. Geschäften um solche im internen verwaltungsmäßigen und organisatorischen Bereich.
Beispiele: Vorbereitung beabsichtigter Beschlüsse sowie von BR-Sitzungen; Einholung von Auskünften, Beschaffung von Unterlagen, anfallender Schriftwechsel, Vorbereitung Betriebsversammlungen....
04.09.2006 um 09:20 Uhr
@Fayence:
Das meinte ich ja. Wenn andere die Kirche aus dem Dorf tragen, dann muss man ihnen zeigen dass es besser wäre sie wieder zurückzubringen. Denn mit meinem Vorschlag ist erst allen gedient, wenn die "alten Zustände" wieder hergestellt sind. Es ist eine nötige Üblichkeit ausserordentliche Sitzungen durchzuführen. Daher geht ja Betriebsratsarbeit auch per Gesetz vor! - wie ich Dir ja nicht zu erzählen brauche, aber ich weiss es ja mittlerweile zum Glück auch(Danke Dir dafür!!!) ;-)
AO
04.09.2006 um 13:11 Uhr
Der BR kann den Betriebsausschuss ausdrücklich ermächtigen, Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen ... Däubler 9. Auflage Seite 635/38
Die Ausnahmen stehen übrigens in der Ziffer 37, dort steht dann auch, dass in privatisierten Postunternehmen als BA keine personellen Einzelmaßnahmen durchgeführt werden dürfen.
PS: Und auch der Fitting gestattet das ... BetrVG §28a Rn 6ff Da geht es um die Delegation von Mitbestimmungsrechten auf Arbeitsgruppen ...
Also macht in Eurer Geschäftsordnung einen Passus, dass der BA Mitbestimmunsrechte wahrnemen kann und ihr seit relativ schnell zusammen. Ihr könnt dann immernoch wegen unzureichender Informationen das Thema schieben (sofern begründet)
04.09.2006 um 16:37 Uhr
Henri,
Du bist ein Kandidat für eine sehr grosse Laufrunde um den See! ;-)
Wenn Du den gesamten Thread aufmerksam gelesen hättest, hättest Du unschwer feststellen können, dass es hier KEINEN BETRIEBSAUSSCHUSS gibt!
Und NUR wenn es einen Betriebsausschuss gibt, können diesem oder auch anderen Ausschüssen Aufgaben mit selbständiger Entscheidungsbefugnis übertragen werden!!!
AO, na, da trägst Du Deinen Nick ja wohl zu Recht... ;-) Ich bleibe dabei, dass ausserordentliche Sitzungen nur die Ausnahme und nicht die Regel darstellen sollten.
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