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Vertretung eines Mitarbeiters nach Versetzung

A
aakw77
Jan 2018 bearbeitet

Hallöle! Vielleicht könnt ihr mir ja einen Tipp geben: Ein Mitarbeiter ist aus "delikaten" Gründen innerhalb eines Fachbereiches ( also von einer Station auf die andere ) versetzt worden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass er nicht damit einverstanden ist und diese Gründe nicht auf sich sitzen lässt und weitere Schritt ( wie immer diese auch aussehen mögen) einleiten wird. Der BR hat vor der Versetzung darüber gesprochen und ist eigentlich der Meinung das dies die letzte Chance für einen Fortbestestand des Arbeitsverhälnisses für ihn ist. Wie soll der BR sich jetzt verhalten wenn es weitergeht und wir den Mitarbeiter vertreten müßten, obwohl wir ja mal ausnahmsweise der Meinung der Geschäftsleitung sind! Is nicht so ganz einfach!

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

02.09.2006 um 15:45 Uhr

@aakw77 Sachlich, sollte sich der BR verhalten und das tun, was er aufgrund der Gesetzeslage zu tun hat. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich würde mir auch nicht den Kopf des AG machen und selbstverständlich auch nicht den Kopf des AN. Wer klagen will soll klagen, wer kündigen will soll kündigen. Ein BR fast bei Bedarf nach § 102 BetrVG lediglich einen Beschluss und antwortet. Nicht mehr und nicht weniger!

Wer dann wieder nach dem KSchG eine Klage anstrengen will, der möge klagen, wer die Kündigung trotz eines Widerspruches des BR aufrecht erhalten will, soll es tun. Fertig!

W
Waschbär

03.09.2006 um 13:08 Uhr

@ aakw77,

Stimme kölner zu.

Dein text sagt ja aus das der AN, nicht schuldlos am Verhalten des AG ist.

Als dich nicht auf "zu Menschliche" nähe mit dem AN ein. Ich denke mal das du mit "Delikat" aussagen willst das er als alternative eine Kündigung bekommem hätte. Frage dich einfach "Sachlich", ist die Versetzung "gut" für d. AN und die Arbeitsstelle ? Nicht immer ist der AG, ungerecht und "der Böse"

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