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Datenschutz und Änderungskündigung

N
Neu
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe zwei Fragen :

  1. Welche Aufgaben hat eine Datenschutzbeauftragte und wie weit gehen ihre Befugnisse ?
  2. Gibt es eine Änderungskündigung für ein Betriebratsmitglied ?

Vielleicht kann mir jemand zu meinen Fragen helfen !

3.43605

Community-Antworten (5)

K
Kölner

01.09.2006 um 22:25 Uhr

@Neu Frage 1: BDSG und ggf. auch die DVO's ansehen. Je nach Tätigkeitsfeld kann auch das SGB Bestimmungen dazu enthalten. Frage 2: Gibt es mitunter. Die Frage ist lediglich, was passiert bei einer Ablehnung...

U
Urmel

02.09.2006 um 01:05 Uhr

@Kölner Wass passiert denn bei einer Ablehnung? Urmel

K
Kölner

02.09.2006 um 01:11 Uhr

@Urmel Spiele es doch mal durch... :-)

U
Urmel

02.09.2006 um 01:21 Uhr

Bon doch Rookie, Kölner... :-)

F
Fayence

02.09.2006 um 12:26 Uhr

Urmel, wie weit das Ganze führen könnte, kannst Du beispielhaft in diesem BAG-Beschluss nachlesen:

"Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied - Begrenzung von Lohnkosten"

http://lexetius.com/2000,4505

Zu den Rechten und Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten findest Du einen guten Überblick hier:

http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/wirtscha/dsmanage.htm

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