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Geschäftsführung (GF) verweigert JAV

Q
Quapsel
Sep 2018 bearbeitet

Moin. Unser BR wurde von 2 Lehrlingen angesprochen, das sie gerne eine JAV hätten. Insgesamt haben wir 30 Azubis, von dennen auf Nachfrage einige wollen. Als der BR Vorsitzende die GF informierte, das wir dieses Jahr Wahlen für die JAV abhalten wollen, lehnte diese dies ab und drohte mit rechtlichen Schritten. Da wir kein Vollzeit BR Mitglied haben, müssen wir uns nebenbei jetzt schlau machen. Insbesondere finde ich nichts, wo ein Mitspracherecht für die GF überhaupt gegeben ist.

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Community-Antworten (4)

P
paula

09.09.2018 um 00:41 Uhr

Ruhig Blut! Das entscheidet ihr und ihr könnt den rechtlichen Schritten gelassen entgegen schauen. Bei 30 Azubis wird es auch Zeit für eine JAV

K
krambambuli

09.09.2018 um 09:59 Uhr

"Insbesondere finde ich nichts, wo ein Mitspracherecht für die GF überhaupt gegeben ist." Eben - der GF hat da nichts zu melden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahl gegeben sind, seid ihr verpflichtet die Wahl einzuleiten (§ 80 Abs 1 BetrVG ).

D
DummerHund

09.09.2018 um 23:13 Uhr

Das Grundsätzliche haben die Vorredner schon gesagt. Von mir nur noch die Anmerkung zu deinem Satz " das wir kein Vollzeit BRM haben, müssen wir uns nebenbei schlau machen" Sowas müsst ihr nie nicht. Werdet euch untereinander einig wer zu dem Thema am besten und schnellsten was ausfindig machen kann. Diese BRM Person beim Arbeitgeber zur Betriebsratsarbeit abmelden.( Betriebsratsarbeit ist in Erfüllungen der ehrenamtlichen Tätigkeit): Kurz vor Dienstschluss könnte dieses BRM dann wieder zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zurück melden. Dies kann man täglich so lange wiederholen bis des Rätsels Lösung gefunden wurde. Der Fairniss halt halber würde ich mich aber immer tags zuvor für den Folgetag abmelden. Man möge mich berichtigen, aber § 38 BetrVG sollte dies abdeckeln.

M
Moreno

10.09.2018 um 01:09 Uhr

Was hat der Paragraph 38 damit zu tun? Dann braucht man sich nur beim Vorgesetzten abzumelden und nicht beim Arbeitgeber.Warum man sich kurz vor Dienstschluss wieder anmelden muss ....wie kommst du auf sowas? Der AG hat eh keine Chance sich gegen diese Wahl zu wehren. Wenn er dies von einem Arbeitsrichter hören will dann lasst ihn doch!

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