Erstellt am 01.09.2006 um 13:10 Uhr von Mona-Lisa
@Diana,
hat das einen besonderen Grund, weshalb ihr die BV 1 Stunde vor der regulären Arbeitszeit veranstaltet?
Erstellt am 01.09.2006 um 14:06 Uhr von waschbär
@ Diana,
was ist mit der Pause ??.
ansonsten frage ich mich auch warum ihr "vor" der arbeit eine BV macht
Erstellt am 01.09.2006 um 14:10 Uhr von Mona-Lisa
@Diana,
Die Durchführung der Betriebsversammlung ausserhalb der Arbeitszeit ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn zwingende, durch die Eigenart des konkreten Betriebs bedingten Gründe vorliegen.........
§ 44 Rd. 17 BetrVG Fitting,
Da du aber schreibst, dass eure Arbeitszeit von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr ist, sehe ich bei euch keinen Grund, die BV eine Stunde vorzuverlegen.
Erstellt am 01.09.2006 um 14:18 Uhr von Tihhne
Vielleicht ist es ein Betrieb des Einzelhandels und 8 - 18:30 sind die Öffnungszeiten. Man will natürlich nicht den Laden wegen BV schließen also macht man's vor der Arbeitszeit. Wir haben das gleiche Problem. Ist nur halt so, dass dann viele Kollegen nicht zur BV erscheinen weil sie ja anschließend noch bis abends im Laden stehen müssen.
Damit alle teilnehmen können und keiner über die zulässigen 10 Stunden kommt (Längere Pausen sind in dem Gewerbe nämlich meistens nicht drin wg. Personalmangel!) muß die BV wenn nötig in die Öffnungszeit gelegt werden... finde ich jedenfalls :)
Tihhne
Erstellt am 01.09.2006 um 20:12 Uhr von Kölner
@all
Haut mich, aber ist die Teilnahme an der BetrVers. nicht grundsätzlich Arbeitszeit?
Erstellt am 01.09.2006 um 20:26 Uhr von rollie
Erstellt am 02.09.2006 um 10:00 Uhr von Fayence
Tihhne,
dann könnte der BR aus einer "Vollversammlung" ja auch "Teilversammlungen" während der Arbeitszeit machen!
Auch soll es Betriebe geben, die Ihr Geschäft aus diesem Grund für z.B. 1 Stunde schliessen!
Diana,
wird die Zeit zwischen 7.00 - 8.00 Uhr als Arbeitszeit vergütet?
Erstellt am 02.09.2006 um 13:07 Uhr von Kölner
@Rollie
Kommt der § 44 Abs. 2 BetrVG denn in Frage? Wohl nicht!
Denn dieser Absatz findet laut DKK doch in folgenden Fällen Anwendung:
"Die in Abs. 2 angesprochenen sonstigen Betriebs- oder Abteilungsversammlungen betreffen solche, die der BR
- auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten AN oder
- auf Grund eigener Entschließung einberuft."
Erstellt am 03.09.2006 um 17:03 Uhr von Diana
Die Zeit von 7 bis 8 h vor bekommen wir als Überstunden gutgeschrieben. Wir können die BV nicht während der AZ machen, da wir ein Call Center sind und den Betrieb nicht für 1 Stunde einstellen können.
Aber das mit der Teilversammlung wäre natürlich noch eine Idee.
Wir haben die BV extra so angesetzt, wo die meißten MA da sind, damit so viele wie möglich kommen können.
Aber was tun wir jetzt mit den MA die über die 10 Stunden kommen? Man kann ihnen ja schlecht sagen, daß sie dann nicht kommen dürfen. Wäre es denn mit längeren Pausen möglich?
Gruß
Diana
Erstellt am 03.09.2006 um 17:20 Uhr von Fayence
Diana,
als KollegIn würde ich mich bei Euch für eine verlängerte Pause, nur wegen einer BV nicht bedanken!
Was glaubst Du wohl, wie viele KollegInnen dann zwischen 7.00 -8.00 Uhr zur BV kommen?
Ändert Eure Planung und macht Teilversammlungen während der regulären Arbeitszeit, damit seid Ihr in allen Bereichen aus dem Schneider!
Erstellt am 03.09.2006 um 17:23 Uhr von Kölner
@Diana
Was hält den AG denn davon ab die Kollegen eine Stunde früher - bei Erreichung der 10 Stunden - nach Hause zu schicken?
@Fayence
Was ist denn BRV für eine Abk.?
Erstellt am 03.09.2006 um 17:25 Uhr von Diana
Ja, macht sinn, nur ist die BV in 2 Wochen. Ist wohl nicht mehr möglich, dies noch zu ändern.
Erstellt am 03.09.2006 um 17:28 Uhr von Diana
Früher gehen geht nicht, da dann ja keiner mehr bis zum Schluß da ist. Wir hatten schon den Vorschlag gemacht und daß die TZ-MA, wo wir wissen, daß diese nicht kommen, da sie erst z. B. um 14 h anfangen zu arbeiten, dann länger machen.
Soviel ich weiß, was das letztes Jahr auch so, dieses Jahr klapt es wohl irgendwie nicht.
Erstellt am 03.09.2006 um 17:28 Uhr von Kölner
@Diana
Man kann u.U. ja auch mehr als 10 Stunden arbeiten?
Erstellt am 03.09.2006 um 17:29 Uhr von Diana
Soviel ich weiß, geht es hier um 30 min., die dann einige MA länger arbeiten würden. Es geht ja darum, ob das möglich ist.
Erstellt am 03.09.2006 um 17:42 Uhr von Fayence
Kölner,
war in Gedanken... ist geändert!