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Trotz Mutterschutz zu BR-Sitzungen?

D
diana
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe ein paar Fragen zum Mutterschutz bzw. Elternzeit.

Darf ein BR-Mitglied während der Mutterschutzzeit , wo arbeitsverbot besteht, zu BR-Sitzungen gehen, wenn sie das möchte?

Wie ist das mit der Elternzeit zu verstehen? Ist es jetzt so, daß man die beantragte Elternzeit jederzeit verkürzen kann, aber zum verlängern der AG zustimmen muß, oder genau umgedreht?

Danke für Antwort.

Gruß Diana

5.032023

Community-Antworten (23)

S
spider

01.09.2006 um 15:27 Uhr

1)ja 2)BErzGG § 16

K
Kölner

01.09.2006 um 15:36 Uhr

@spider Wir hatten in der vergangenen Woche schon einml das Thema Mutterschutz. Wie kommst Du darauf, dass eine Mutter IM Mutterschutz zur BR-Sitzung kommen kann?

@Diana Aber auch die Verkürzung der Elternzeit muss die Zustimmung des AG erfahren!

S
spider

01.09.2006 um 16:00 Uhr

Na, heut hab ich´s aber... M.e. darf die werdende Mutter die 6 Wochen vor der Entbindung an den BR Sitzungen teilnehmen, die 8 Wochen danach natürlich nicht.

M
Mona-Lisa

01.09.2006 um 16:03 Uhr

@spider, der Mutterschutz dauert aber 14 Wochen.....

S
spider

01.09.2006 um 16:11 Uhr

MuSchG § 3 Abs. 2: "Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit wiederufen werden."

MuSchG § 6 Abs.1 Satz 1: "Mütter dürfen bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht Beschäftigt werden."

Von 14 Wochen ist nirgends die Rede. Die 2 Zeiträume sind m.e. getrennt zu sehen. :-)

M
Mona-Lisa

01.09.2006 um 16:25 Uhr

@spider, ich sehe das in diesem Fall nicht getrennt!

Die Mutterschutzzeit beträgt vor und nach der Geburt 14 Wochen, in denen die Mutter ein Beschäftigungsverbot hat. Das MuschG § 6 Abs. 1 Satz 1 sagt nur darüber aus, dass sich die Zeit nach der Niederkunft auf 12 Wochen verlängern kann.

Abgesehen davon kann die MAIn auch in der Mutterschutzzeit, wenn sie das will, zu BR-Sitzungen gehen.

R
Rollie

01.09.2006 um 18:44 Uhr

@Kölner, Mona-Lisa,

ich hoffe, ihr findet einen Konsens :-)

Wie kommst Du darauf, dass eine Mutter IM Mutterschutz zur BR-Sitzung kommen kann?

Abgesehen davon kann die MAIn auch in der Mutterschutzzeit, wenn sie das will, zu BR-Sitzungen gehen.

S
spider

01.09.2006 um 19:04 Uhr

Mona-Lisa, nichtdestotrotz darf die werdende Mutter während der 6 Wochen Mutterschutz auf eigenen Wunsch beschäftigt werden (§ 3 MuSchG), § 6 MuSchG läßt dies in den 8 Wochen nach der Entbindung nicht mehr zu...

M
Mona-Lisa

01.09.2006 um 19:53 Uhr

@spider, beide §§ beinhalten ein Beschäftigungsverbot, richtig. Für 14 Wochen insgesamt, richtig? Zwingt irgend jemand jene Betriebsrätin in diesen Wochen zur Betriebsratsarbeit? Nein. Will sie während der 14 Wochen, freiwillig, von sich aus zu Sitzungen gehen? Ja. Kann sie zu den Sitzungen gehen? Ja!

K
Kölner

01.09.2006 um 21:59 Uhr

@Mona-Lisa Kann Sie nicht. Es sei denn nach § 8 Abs. 6 MuSchG erteilt die zuständige Behörde (Mutterschutzbehörde) eine ausdrückliche Ausnahme!

M
Mona-Lisa

01.09.2006 um 22:21 Uhr

@Kölner, so ein Mist! Da hab ich wohl ein bilderbuchmässiges Eigentor geschossen! Diesen Absatz hab ich nicht gesehen!

@spider, ich glaube, da haben wir beide was gelernt.............

R
Rollie

01.09.2006 um 22:28 Uhr

@Kölner,

bezieht sich das im 8-er nicht nur auf Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit ?

K
Kölner

01.09.2006 um 22:46 Uhr

@Rollie Nö...nicht ausschließlich. Er gilt für alle Regelungen. Aber Du hast im Prinzip doch recht, denn es heisst beim Amt für Arbeitsschutz zu den §§ 6+8 MuSchG: "Während der Schutzfrist nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Sie auch dann nicht beschäftigt werden, wenn Sie dazu bereit wären."

R
Rollie

01.09.2006 um 22:53 Uhr

@Kölner,

daher war ich bisher auch immer der Auffassung, das die Schutzfrist vor der Geburt im Ermessen der Schwangeren liegt, siehe §3 (2).

K
Kölner

01.09.2006 um 23:05 Uhr

Aber aus finanziellen Gründen würde ich als AG der (angestellten) werdenden Mutter dieses Ansinnen zügig verweigern wollen und mich auf sämtliche Schutzbestimmungen und -fristen berufen.

R
Rollie

02.09.2006 um 00:24 Uhr

Begibt er sich dadurch nicht eventuell in Annahmeverzug ? Er ist ja kein Arzt, der beurteilen kann, ob es ein Problem darstellt und Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Ich war der Meinung, es handelt sich um eine Schutzvorschrift (um sich als Schwangere gegen möglicherweise uneinsichtige AG wehren zu können).

Könnte der AG ggf. auch seine Fürsorgepflicht geltend machen ?

D
diana

03.09.2006 um 19:16 Uhr

Das was ihr alle schreibt ist schon richtig. Das ist mir so bekannt mit 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher, daß man da nicht arbeiten darf. Die Frage ist jetzt, ist es als Arbeit zu sehen, wenn jemand freiwillig zu einer BR-Sitzung geht? Es geht hier nicht um richtig arbeiten, sondern einfach an einer Sitzung teil zu nehmen. Das ist jetzt die Frage. Bezieht sich das Arbeitsverbot auch auf BR-Arbeit, da diese ja freiwillig ist.

Gruß Diana

K
Kölner

03.09.2006 um 19:26 Uhr

@Diana Es kann m.E. keine Arbeitszeit werden!

Zum anderen: So unentbehrlich kann man sich doch eigentlich nicht fühlen, oder?

F
Fayence

03.09.2006 um 19:31 Uhr

Im MuSchG ist nicht von einem "Arbeits-" sondern von einem "Beschäftigungsverbot" die Rede! Ich zumindest kann nicht behaupten, mich während einer BR-Sitzung unbeschäftigt gefühlt zu haben.

Was die 8 Wochen nach der Entbindung betrifft, lässt das Gesetz KEINERLEI Ausnahmen zu und daran hat sich auch der BR zu halten. Über die 6 Wochen vorher könnte man streiten; siehe oben.

Seit wann ist BR-Arbeit freiwillig? Ich kann mich zwar freiwillig dazu entschliessen, für den BR zu kandidieren. Sobald ich aber gewählt bin, MUSS ich mich den damit verbundenen Pflichten stellen!

D
diana

03.09.2006 um 19:32 Uhr

In dem Fall eigentlich schon, da es hier um BR-Vorsitzende geht und der BR neu ist und sich Gedanken macht. Dieshalb die Frage. Die BRV hat keine Probleme damit, mal zu kommen, wenn es geht, der Rest des BR möchte einfach nur wissen, ob das dann auch o.k. ist, oder Probleme macht.

F
Fayence

03.09.2006 um 19:40 Uhr

Diana, selbst ein neuer BR wird einen stellvertr. BRV gewählt haben! Für die Dauer der "absoluten" Verhinderung nimmt ein Ersatzmitglied an den Sitzungen teil. Und fertig!

Ihr macht Euch Probleme..., z.B. Verstoss gegen den § 80 BetrVG!!

K
Kölner

03.09.2006 um 19:42 Uhr

@Fayence Ich gieße jetzt mal Öl ins Feuer: Das Amt des BRM ist ein "privatrechtliches Ehrenamt"...und nun? :-) @Diana Von Menschen, die sich für unentbehrlich halten, sind die Friedhöfe voll! Ich setze noch einen drauf: Ein BR darf sich NIE so abhängig von einem BRV machen, dass er sogar bereit ist, geltendes Recht zu beugen.

F
Fayence

03.09.2006 um 19:58 Uhr

Kölner,

und? Wenn ich ein solches "privatrechtliches Ehrenamt" freiwillig übernommen habe, sind all meine Aktivitäten rein freiwillig? Will mich hier aber nicht um diesen Punkt mit Dir streiten.

P.S. Du bist momentan ganz schön frech! Werde mir "Dämpfungsmaßnahmen" einfallen lassen müssen! ;-))

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