Ich habe ein paar Fragen zum Mutterschutz bzw. Elternzeit.

Darf ein BR-Mitglied während der Mutterschutzzeit , wo arbeitsverbot besteht, zu BR-Sitzungen gehen, wenn sie das möchte?

Wie ist das mit der Elternzeit zu verstehen? Ist es jetzt so, daß man die beantragte Elternzeit jederzeit verkürzen kann, aber zum verlängern der AG zustimmen muß, oder genau umgedreht?

Danke für Antwort.

Gruß
Diana