Erstellt am 01.09.2006 um 13:27 Uhr von spider
Erstellt am 01.09.2006 um 13:36 Uhr von Kölner
@spider
Wir hatten in der vergangenen Woche schon einml das Thema Mutterschutz. Wie kommst Du darauf, dass eine Mutter IM Mutterschutz zur BR-Sitzung kommen kann?
@Diana
Aber auch die Verkürzung der Elternzeit muss die Zustimmung des AG erfahren!
Erstellt am 01.09.2006 um 14:00 Uhr von spider
Na, heut hab ich´s aber...
M.e. darf die werdende Mutter die 6 Wochen vor der Entbindung an den BR Sitzungen teilnehmen, die 8 Wochen danach natürlich nicht.
Erstellt am 01.09.2006 um 14:03 Uhr von Mona-Lisa
@spider,
der Mutterschutz dauert aber 14 Wochen.....
Erstellt am 01.09.2006 um 14:11 Uhr von spider
MuSchG § 3 Abs. 2: "Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit wiederufen werden."
MuSchG § 6 Abs.1 Satz 1: "Mütter dürfen bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht Beschäftigt werden."
Von 14 Wochen ist nirgends die Rede. Die 2 Zeiträume sind m.e. getrennt zu sehen. :-)
Erstellt am 01.09.2006 um 14:25 Uhr von Mona-Lisa
@spider,
ich sehe das in diesem Fall nicht getrennt!
Die Mutterschutzzeit beträgt vor und nach der Geburt 14 Wochen, in denen die Mutter ein Beschäftigungsverbot hat.
Das MuschG § 6 Abs. 1 Satz 1 sagt nur darüber aus, dass sich die Zeit nach der Niederkunft auf 12 Wochen verlängern kann.
Abgesehen davon kann die MAIn auch in der Mutterschutzzeit, wenn sie das will, zu BR-Sitzungen gehen.
Erstellt am 01.09.2006 um 16:44 Uhr von Rollie
@Kölner, Mona-Lisa,
ich hoffe, ihr findet einen Konsens :-)
Wie kommst Du darauf, dass eine Mutter IM Mutterschutz zur BR-Sitzung kommen kann?
Abgesehen davon kann die MAIn auch in der Mutterschutzzeit, wenn sie das will, zu BR-Sitzungen gehen.
Erstellt am 01.09.2006 um 17:04 Uhr von spider
Mona-Lisa,
nichtdestotrotz darf die werdende Mutter während der 6 Wochen Mutterschutz auf eigenen Wunsch beschäftigt werden (§ 3 MuSchG), § 6 MuSchG läßt dies in den 8 Wochen nach der Entbindung nicht mehr zu...
Erstellt am 01.09.2006 um 17:53 Uhr von Mona-Lisa
@spider,
beide §§ beinhalten ein Beschäftigungsverbot,
richtig.
Für 14 Wochen insgesamt,
richtig?
Zwingt irgend jemand jene Betriebsrätin in diesen Wochen zur Betriebsratsarbeit?
Nein.
Will sie während der 14 Wochen, freiwillig, von sich aus zu Sitzungen gehen?
Ja.
Kann sie zu den Sitzungen gehen?
Ja!
Erstellt am 01.09.2006 um 19:59 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Kann Sie nicht.
Es sei denn nach § 8 Abs. 6 MuSchG erteilt die zuständige Behörde (Mutterschutzbehörde) eine ausdrückliche Ausnahme!
Erstellt am 01.09.2006 um 20:21 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
so ein Mist!
Da hab ich wohl ein bilderbuchmässiges Eigentor geschossen!
Diesen Absatz hab ich nicht gesehen!
@spider,
ich glaube, da haben wir beide was gelernt.............
Erstellt am 01.09.2006 um 20:28 Uhr von Rollie
@Kölner,
bezieht sich das im 8-er nicht nur auf Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit ?
Erstellt am 01.09.2006 um 20:46 Uhr von Kölner
@Rollie
Nö...nicht ausschließlich. Er gilt für alle Regelungen.
Aber Du hast im Prinzip doch recht, denn es heisst beim Amt für Arbeitsschutz zu den §§ 6+8 MuSchG:
"Während der Schutzfrist nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Sie auch dann nicht beschäftigt werden, wenn Sie dazu bereit wären."
Erstellt am 01.09.2006 um 20:53 Uhr von Rollie
@Kölner,
daher war ich bisher auch immer der Auffassung, das die Schutzfrist vor der Geburt im Ermessen der Schwangeren liegt, siehe §3 (2).
Erstellt am 01.09.2006 um 21:05 Uhr von Kölner
Aber aus finanziellen Gründen würde ich als AG der (angestellten) werdenden Mutter dieses Ansinnen zügig verweigern wollen und mich auf sämtliche Schutzbestimmungen und -fristen berufen.
Erstellt am 01.09.2006 um 22:24 Uhr von Rollie
Begibt er sich dadurch nicht eventuell in Annahmeverzug ? Er ist ja kein Arzt, der beurteilen kann, ob es ein Problem darstellt und Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Ich war der Meinung, es handelt sich um eine Schutzvorschrift (um sich als Schwangere gegen möglicherweise uneinsichtige AG wehren zu können).
Könnte der AG ggf. auch seine Fürsorgepflicht geltend machen ?
Erstellt am 03.09.2006 um 17:16 Uhr von Diana
Das was ihr alle schreibt ist schon richtig. Das ist mir so bekannt mit 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher, daß man da nicht arbeiten darf. Die Frage ist jetzt, ist es als Arbeit zu sehen, wenn jemand freiwillig zu einer BR-Sitzung geht? Es geht hier nicht um richtig arbeiten, sondern einfach an einer Sitzung teil zu nehmen. Das ist jetzt die Frage. Bezieht sich das Arbeitsverbot auch auf BR-Arbeit, da diese ja freiwillig ist.
Gruß
Diana
Erstellt am 03.09.2006 um 17:26 Uhr von Kölner
@Diana
Es kann m.E. keine Arbeitszeit werden!
Zum anderen:
So unentbehrlich kann man sich doch eigentlich nicht fühlen, oder?
Erstellt am 03.09.2006 um 17:31 Uhr von Fayence
Im MuSchG ist nicht von einem "Arbeits-" sondern von einem "Beschäftigungsverbot" die Rede! Ich zumindest kann nicht behaupten, mich während einer BR-Sitzung unbeschäftigt gefühlt zu haben.
Was die 8 Wochen nach der Entbindung betrifft, lässt das Gesetz KEINERLEI Ausnahmen zu und daran hat sich auch der BR zu halten. Über die 6 Wochen vorher könnte man streiten; siehe oben.
Seit wann ist BR-Arbeit freiwillig? Ich kann mich zwar freiwillig dazu entschliessen, für den BR zu kandidieren. Sobald ich aber gewählt bin, MUSS ich mich den damit verbundenen Pflichten stellen!
Erstellt am 03.09.2006 um 17:32 Uhr von Diana
In dem Fall eigentlich schon, da es hier um BR-Vorsitzende geht und der BR neu ist und sich Gedanken macht. Dieshalb die Frage. Die BRV hat keine Probleme damit, mal zu kommen, wenn es geht, der Rest des BR möchte einfach nur wissen, ob das dann auch o.k. ist, oder Probleme macht.
Erstellt am 03.09.2006 um 17:40 Uhr von Fayence
Diana,
selbst ein neuer BR wird einen stellvertr. BRV gewählt haben! Für die Dauer der "absoluten" Verhinderung nimmt ein Ersatzmitglied an den Sitzungen teil. Und fertig!
Ihr macht Euch Probleme..., z.B. Verstoss gegen den § 80 BetrVG!!
Erstellt am 03.09.2006 um 17:42 Uhr von Kölner
@Fayence
Ich gieße jetzt mal Öl ins Feuer: Das Amt des BRM ist ein "privatrechtliches Ehrenamt"...und nun?
:-)
@Diana
Von Menschen, die sich für unentbehrlich halten, sind die Friedhöfe voll!
Ich setze noch einen drauf: Ein BR darf sich NIE so abhängig von einem BRV machen, dass er sogar bereit ist, geltendes Recht zu beugen.
Erstellt am 03.09.2006 um 17:58 Uhr von Fayence
Kölner,
und? Wenn ich ein solches "privatrechtliches Ehrenamt" freiwillig übernommen habe, sind all meine Aktivitäten rein freiwillig? Will mich hier aber nicht um diesen Punkt mit Dir streiten.
P.S.
Du bist momentan ganz schön frech! Werde mir "Dämpfungsmaßnahmen" einfallen lassen müssen! ;-))