Versetzung eines BR-Mitgiedes
ein br mitglied ( teamleiter hauptstelle ) soll auf eine kleine zweigstelle versetzt werden. begründung des ag: minderleistung in einem teilbereich der zielvorgaben ( nur einen monat vorgekommen, mehrjährige erfolge vorzuweisen ). zielvorgaben sind nicht bestandteil des arbeitsvertrages. folgen für den kollegen: verlust der zulagen und personalkompetenz usw. muß der Kollege die versetzung hinnehmen ? kann der br die versetzung verhindern ?
Community-Antworten (11)
01.09.2006 um 01:19 Uhr
espaniel,
ist diese Begründung wirklich als Bestandteil der Anhörung mitgeteilt worden?
01.09.2006 um 08:53 Uhr
@ espaniel
Lese bitte dazu das thema Versetzungsrecht, besonders intressant dürfte das mit d. 20 % sein !
ggf such nach Beispielen für eine Ablehnung, z.b Arbeitsurteile.
01.09.2006 um 10:18 Uhr
Die Versetzung eines BR-Mitgliedes (gegen seinen Willen) kann gemäß § 103 Abs. III BetrVG nur mit der Zustimmung des BR erfolgen. Verweigert der BR die Zustimmung, so muß der Arbeitgeber die fehlende Zustimmung du4rch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Ohne die gerichtliche Zustimmungsersetzung darf die Versetzung nicht vollzogen werden. Mit der Begründung, die der Arbeitgeber euch genannt hat, könnte das eine interessante Verhandlung werden.
@Waschbär: welches "Versetzungsrecht" meinst du, und was hat es mit den 20 % auf sich?
01.09.2006 um 10:33 Uhr
Z.Ickig,
ich kann den Angaben nicht entnehmen, dass mit dieser Versetzung der Verlust des BR-Amtes einher gehen würde! Was willst Du dann mit dem 103er?
01.09.2006 um 11:25 Uhr
Huch! Hatte meine Brille nicht auf! Du hast natürlich recht, diese Voraussetzung müßte gegeben sein.
@ Espaniel: Wie weit ist denn die "kleine Zweigstelle" vom bisherigen Einsatzbetrieb entfernt?
01.09.2006 um 11:38 Uhr
Z.Ickig,
auch die letzte Frage dürfte nicht zur Klärung beitragen... ;-)
01.09.2006 um 12:05 Uhr
@ espaniel
Lade dir mal das BR Programm von WAF runter.
da findest du das ensprechende zu thema "versetzung", auch das mit der 20% regel. Hat was mit abweichenden tätigkeiten zu tun
01.09.2006 um 12:36 Uhr
Hallo espaniel,
dies ist ein klassischer Fall des § 99 Abs. 2 Punkt 4. BetrVG
Also eure Zustimmung verweigern (innerhalb1 Woche nach Unterrichtung durch den AG) mit o.g. Begründung und dann muß der AG (siehe Abs. 4) beim Arbeitsgericht beantragen die Zustimmung zu ersetzen.
MfG Angi1
01.09.2006 um 16:10 Uhr
@ angi1
Bingo, das ist auch eine lösung.(sehr gute)
01.09.2006 um 22:33 Uhr
@all Ich hätte da gerne noch ein paar Fragen. Haut mich, aber... ...was sagt denn der Kollege BR dazu? ...wie kann es Zielvorgaben geben, die zwar nicht Bestandteil des AV sind, aber durchaus wirken? ...warum soll denn ein BRM seine Minderleistung nicht auch verantworten müssen? ...wie kann es Folgen der nicht eingehaltenen Zielvorgaben geben, ohne dass der BR diese im Vorfeld nicht bereits per BV vereinbart hat?
14.09.2006 um 14:46 Uhr
Hallo, der Verfasser spricht mir aus der Seele. Bin ebenfalls TL und BRV, ebenfalls mit Zielen, die allerdings ebenfalls nicht Vertragsrelevant sind, aber "drücken". (Am Ende im gleichen Betrieb?)
Würde der Versetzung widersprechen und auf kleineres Team bestehen. Die Größe des Teams ist abhängig davon, wie hoch Dein Zeitaufwand für die BR Tätigkeit ist. Mit der Versetzung ist gar nicht geholfen, wenn das Team nicht kleiner wird.
Liebe Grüsse von Bösi
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