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Versetzung eines BR-Mitgiedes

E
espaniel
Jan 2018 bearbeitet

ein br mitglied ( teamleiter hauptstelle ) soll auf eine kleine zweigstelle versetzt werden. begründung des ag: minderleistung in einem teilbereich der zielvorgaben ( nur einen monat vorgekommen, mehrjährige erfolge vorzuweisen ). zielvorgaben sind nicht bestandteil des arbeitsvertrages. folgen für den kollegen: verlust der zulagen und personalkompetenz usw. muß der Kollege die versetzung hinnehmen ? kann der br die versetzung verhindern ?

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Community-Antworten (11)

F
Fayence

01.09.2006 um 01:19 Uhr

espaniel,

ist diese Begründung wirklich als Bestandteil der Anhörung mitgeteilt worden?

W
Waschbär

01.09.2006 um 08:53 Uhr

@ espaniel

Lese bitte dazu das thema Versetzungsrecht, besonders intressant dürfte das mit d. 20 % sein !

ggf such nach Beispielen für eine Ablehnung, z.b Arbeitsurteile.

Z
Z.Ickig

01.09.2006 um 10:18 Uhr

Die Versetzung eines BR-Mitgliedes (gegen seinen Willen) kann gemäß § 103 Abs. III BetrVG nur mit der Zustimmung des BR erfolgen. Verweigert der BR die Zustimmung, so muß der Arbeitgeber die fehlende Zustimmung du4rch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Ohne die gerichtliche Zustimmungsersetzung darf die Versetzung nicht vollzogen werden. Mit der Begründung, die der Arbeitgeber euch genannt hat, könnte das eine interessante Verhandlung werden.

@Waschbär: welches "Versetzungsrecht" meinst du, und was hat es mit den 20 % auf sich?

F
Fayence

01.09.2006 um 10:33 Uhr

Z.Ickig,

ich kann den Angaben nicht entnehmen, dass mit dieser Versetzung der Verlust des BR-Amtes einher gehen würde! Was willst Du dann mit dem 103er?

Z
Z.Ickig

01.09.2006 um 11:25 Uhr

Huch! Hatte meine Brille nicht auf! Du hast natürlich recht, diese Voraussetzung müßte gegeben sein.

@ Espaniel: Wie weit ist denn die "kleine Zweigstelle" vom bisherigen Einsatzbetrieb entfernt?

F
Fayence

01.09.2006 um 11:38 Uhr

Z.Ickig,

auch die letzte Frage dürfte nicht zur Klärung beitragen... ;-)

W
Waschbär

01.09.2006 um 12:05 Uhr

@ espaniel

Lade dir mal das BR Programm von WAF runter.

da findest du das ensprechende zu thema "versetzung", auch das mit der 20% regel. Hat was mit abweichenden tätigkeiten zu tun

A
Angi1

01.09.2006 um 12:36 Uhr

Hallo espaniel,

dies ist ein klassischer Fall des § 99 Abs. 2 Punkt 4. BetrVG

Also eure Zustimmung verweigern (innerhalb1 Woche nach Unterrichtung durch den AG) mit o.g. Begründung und dann muß der AG (siehe Abs. 4) beim Arbeitsgericht beantragen die Zustimmung zu ersetzen.

MfG Angi1

W
Waschbär

01.09.2006 um 16:10 Uhr

@ angi1

Bingo, das ist auch eine lösung.(sehr gute)

K
Kölner

01.09.2006 um 22:33 Uhr

@all Ich hätte da gerne noch ein paar Fragen. Haut mich, aber... ...was sagt denn der Kollege BR dazu? ...wie kann es Zielvorgaben geben, die zwar nicht Bestandteil des AV sind, aber durchaus wirken? ...warum soll denn ein BRM seine Minderleistung nicht auch verantworten müssen? ...wie kann es Folgen der nicht eingehaltenen Zielvorgaben geben, ohne dass der BR diese im Vorfeld nicht bereits per BV vereinbart hat?

B
bösi

14.09.2006 um 14:46 Uhr

Hallo, der Verfasser spricht mir aus der Seele. Bin ebenfalls TL und BRV, ebenfalls mit Zielen, die allerdings ebenfalls nicht Vertragsrelevant sind, aber "drücken". (Am Ende im gleichen Betrieb?)

Würde der Versetzung widersprechen und auf kleineres Team bestehen. Die Größe des Teams ist abhängig davon, wie hoch Dein Zeitaufwand für die BR Tätigkeit ist. Mit der Versetzung ist gar nicht geholfen, wenn das Team nicht kleiner wird.

Liebe Grüsse von Bösi

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